II.Kapitel. Von den Kindern, welche in das Kin- derhaus aufgenommen werden.
§. 1.
So wol die Mütter selbst, als diejenigen, denen sie ihr Kind anvertrauen oder auch fremde Leute männlichen und weiblichen Ge- schlechts, können die Kinder, welche sie ge- funden haben, nach dem Kinderhause brin- gen, woselbst jedes Kind ohne den geringsten Anstand angenommen, auch kein Mensch be- fragt werden soll, wer er sei, und wessen Kind er bringe. Nur wird man ihn fragen, ob das Kind getauft sei oder nicht, und was es für einen Namen habe. Falls die Ueber- bringer sonst noch einige Umstände aus freien Stücken angeben wollten, sollen solche in ein besonderes Buch eingeschrieben werden.
§. 2.
Ein jeder kan dergleichen Kinder, nach- dem es ihm am bequemsten ist, zu den Priestern der Stadtkirchen, nach den Armen-
häusern,
I. Kinderhaus u. Accouchier-Hoſpital
II.Kapitel. Von den Kindern, welche in das Kin- derhaus aufgenommen werden.
§. 1.
So wol die Muͤtter ſelbſt, als diejenigen, denen ſie ihr Kind anvertrauen oder auch fremde Leute maͤnnlichen und weiblichen Ge- ſchlechts, koͤnnen die Kinder, welche ſie ge- funden haben, nach dem Kinderhauſe brin- gen, woſelbſt jedes Kind ohne den geringſten Anſtand angenommen, auch kein Menſch be- fragt werden ſoll, wer er ſei, und weſſen Kind er bringe. Nur wird man ihn fragen, ob das Kind getauft ſei oder nicht, und was es fuͤr einen Namen habe. Falls die Ueber- bringer ſonſt noch einige Umſtaͤnde aus freien Stuͤcken angeben wollten, ſollen ſolche in ein beſonderes Buch eingeſchrieben werden.
§. 2.
Ein jeder kan dergleichen Kinder, nach- dem es ihm am bequemſten iſt, zu den Prieſtern der Stadtkirchen, nach den Armen-
haͤuſern,
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0064"n="44"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">I.</hi> Kinderhaus u. Accouchier-Hoſpital</hi></fw><lb/><divn="4"><head><hirendition="#b"><hirendition="#aq">II.</hi></hi><hirendition="#fr">Kapitel.</hi><lb/>
Von den <hirendition="#fr">Kindern</hi>, welche in das Kin-<lb/>
derhaus aufgenommen werden.</head><lb/><divn="5"><head>§. 1.</head><lb/><p>So wol die Muͤtter ſelbſt, als diejenigen,<lb/>
denen ſie ihr Kind anvertrauen oder auch<lb/>
fremde Leute maͤnnlichen und weiblichen Ge-<lb/>ſchlechts, koͤnnen die Kinder, welche ſie ge-<lb/>
funden haben, nach dem Kinderhauſe brin-<lb/>
gen, woſelbſt jedes Kind ohne den geringſten<lb/>
Anſtand angenommen, auch kein Menſch be-<lb/>
fragt werden ſoll, wer er ſei, und weſſen<lb/>
Kind er bringe. Nur wird man ihn fragen,<lb/>
ob das Kind getauft ſei oder nicht, und was<lb/>
es fuͤr einen Namen habe. Falls die Ueber-<lb/>
bringer ſonſt noch einige Umſtaͤnde aus freien<lb/>
Stuͤcken angeben wollten, ſollen ſolche in ein<lb/>
beſonderes Buch eingeſchrieben werden.</p></div><lb/><divn="5"><head>§. 2.</head><lb/><p>Ein jeder kan dergleichen Kinder, nach-<lb/>
dem es ihm am bequemſten iſt, zu den<lb/>
Prieſtern der Stadtkirchen, nach den Armen-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">haͤuſern,</fw><lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[44/0064]
I. Kinderhaus u. Accouchier-Hoſpital
II. Kapitel.
Von den Kindern, welche in das Kin-
derhaus aufgenommen werden.
§. 1.
So wol die Muͤtter ſelbſt, als diejenigen,
denen ſie ihr Kind anvertrauen oder auch
fremde Leute maͤnnlichen und weiblichen Ge-
ſchlechts, koͤnnen die Kinder, welche ſie ge-
funden haben, nach dem Kinderhauſe brin-
gen, woſelbſt jedes Kind ohne den geringſten
Anſtand angenommen, auch kein Menſch be-
fragt werden ſoll, wer er ſei, und weſſen
Kind er bringe. Nur wird man ihn fragen,
ob das Kind getauft ſei oder nicht, und was
es fuͤr einen Namen habe. Falls die Ueber-
bringer ſonſt noch einige Umſtaͤnde aus freien
Stuͤcken angeben wollten, ſollen ſolche in ein
beſonderes Buch eingeſchrieben werden.
§. 2.
Ein jeder kan dergleichen Kinder, nach-
dem es ihm am bequemſten iſt, zu den
Prieſtern der Stadtkirchen, nach den Armen-
haͤuſern,
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 44. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/64>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.