Ohne Zweifel ist der in der ganzen Welt ange- nommene Satz wahr, daß die gute oder böse Ge- mütsbeschaffenheit eines jeden Menschen seine ganze Lebenszeit hindurch von seiner ersten entweder guten oder schlechten Erziehung abhänge. Aus diesem Grunde schmeichle ich mir, daß man die Stiftung dieses Hauses nicht für unnötig ansehen wird: zu- mal alle Vorsorge und Kosten bei der Erziehung dieser Kinder sehr schlecht angewandt seyn würden, wenn man selbige nicht immer beschäftigen und zur Arbeit angewöhnen wollte, sondern in lauter Müs- siggang und Mutwillen aufwachsen, und zuletzt, ohne daß sie dem gemeinen Wesen in etwas nützlich seyn könnten, heraus ließe. Der allgemeinen Mei- nung zufolge, welche auch bei diesem Kinderhause zum Grunde gelegt worden, können schon Kinder von 4 bis 5 Jahren zur Arbeit angehalten werden; nicht zwar in der Absicht, als ob sie sich schon ihr Brod verdienen sollten, sondern vielmer nur, um sie von Jugend auf zum Fleiße anzugewöhnen.
So wie die Kinder an Alter und Kräften zu- genommen, und sich zur Arbeit schon ziemlich wer- den gewöhnet haben, wird man die Knaben, nach Beschaffenheit der Umstände und eines jeden Nei- gung, zu Handwerksleuten von gutem Leben und Wandel, die man besonders hierzu wälen wird, in die Lehre geben, und solche Handtierungen erlernen lassen, die zwar nur gemein, aber doch notwendig,
und
B 3
in Moſkau.
Ohne Zweifel iſt der in der ganzen Welt ange- nommene Satz wahr, daß die gute oder boͤſe Ge- muͤtsbeſchaffenheit eines jeden Menſchen ſeine ganze Lebenszeit hindurch von ſeiner erſten entweder guten oder ſchlechten Erziehung abhaͤnge. Aus dieſem Grunde ſchmeichle ich mir, daß man die Stiftung dieſes Hauſes nicht fuͤr unnoͤtig anſehen wird: zu- mal alle Vorſorge und Koſten bei der Erziehung dieſer Kinder ſehr ſchlecht angewandt ſeyn wuͤrden, wenn man ſelbige nicht immer beſchaͤftigen und zur Arbeit angewoͤhnen wollte, ſondern in lauter Muͤſ- ſiggang und Mutwillen aufwachſen, und zuletzt, ohne daß ſie dem gemeinen Weſen in etwas nuͤtzlich ſeyn koͤnnten, heraus ließe. Der allgemeinen Mei- nung zufolge, welche auch bei dieſem Kinderhauſe zum Grunde gelegt worden, koͤnnen ſchon Kinder von 4 bis 5 Jahren zur Arbeit angehalten werden; nicht zwar in der Abſicht, als ob ſie ſich ſchon ihr Brod verdienen ſollten, ſondern vielmer nur, um ſie von Jugend auf zum Fleiße anzugewoͤhnen.
So wie die Kinder an Alter und Kraͤften zu- genommen, und ſich zur Arbeit ſchon ziemlich wer- den gewoͤhnet haben, wird man die Knaben, nach Beſchaffenheit der Umſtaͤnde und eines jeden Nei- gung, zu Handwerksleuten von gutem Leben und Wandel, die man beſonders hierzu waͤlen wird, in die Lehre geben, und ſolche Handtierungen erlernen laſſen, die zwar nur gemein, aber doch notwendig,
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in Moſkau.
Ohne Zweifel iſt der in der ganzen Welt ange-
nommene Satz wahr, daß die gute oder boͤſe Ge-
muͤtsbeſchaffenheit eines jeden Menſchen ſeine ganze
Lebenszeit hindurch von ſeiner erſten entweder guten
oder ſchlechten Erziehung abhaͤnge. Aus dieſem
Grunde ſchmeichle ich mir, daß man die Stiftung
dieſes Hauſes nicht fuͤr unnoͤtig anſehen wird: zu-
mal alle Vorſorge und Koſten bei der Erziehung
dieſer Kinder ſehr ſchlecht angewandt ſeyn wuͤrden,
wenn man ſelbige nicht immer beſchaͤftigen und zur
Arbeit angewoͤhnen wollte, ſondern in lauter Muͤſ-
ſiggang und Mutwillen aufwachſen, und zuletzt,
ohne daß ſie dem gemeinen Weſen in etwas nuͤtzlich
ſeyn koͤnnten, heraus ließe. Der allgemeinen Mei-
nung zufolge, welche auch bei dieſem Kinderhauſe
zum Grunde gelegt worden, koͤnnen ſchon Kinder
von 4 bis 5 Jahren zur Arbeit angehalten werden;
nicht zwar in der Abſicht, als ob ſie ſich ſchon ihr
Brod verdienen ſollten, ſondern vielmer nur, um
ſie von Jugend auf zum Fleiße anzugewoͤhnen.
So wie die Kinder an Alter und Kraͤften zu-
genommen, und ſich zur Arbeit ſchon ziemlich wer-
den gewoͤhnet haben, wird man die Knaben, nach
Beſchaffenheit der Umſtaͤnde und eines jeden Nei-
gung, zu Handwerksleuten von gutem Leben und
Wandel, die man beſonders hierzu waͤlen wird, in
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und
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/41>, abgerufen am 09.11.2024.
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