und dem zufolge soll das Collegium ein bestän- diges Rußisches Dispensatorium, und zwar in ganz Rußland nur ein einziges, verfertigen und einführen, damit alle diejenige, die Re- cepte verschreiben, die Composition der Arz- neien und die ganze Materie wissen, woraus solche in den Apotheken verfertiget werden: wodurch sowol die Aerzte selbst wegen der von ihnen aus den Apotheken verschriebenen Arz- neien mehr versichert werden, als auch die Apotheken dem State weniger kostbar fallen, auch ein Mittel, wie man den Apotheken General-Rechnungen abfodern könne, mög- lich gemacht wird. Daher soll von diesen ge- druckten Büchern eine ganze Menge zur Aus- teilung und Verschickung vorräthig seyn: ehe aber ein solches Buch gedruckt wird, soll es allen Aerzten in Rußland handschriftlich mit- geteilet werden, damit jeder etwas von seinen eigenen Anmerkungen, die er bei seiner Praxi gemacht hat, mitteilen könne. Diese prüft sodann das Collegium, und macht sie mit seiner Approbation in ganz Rußland durch den Druck bekannt.
6.
Das Collegium erhält kurze Raporte über die verrichteten Curen, wenigstens von chronischen Krankheiten, mit Anzeige des Arztes, des Patienten, und der Heilungs- Methode.
7. Es
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Reichs-Collegii.
und dem zufolge ſoll das Collegium ein beſtaͤn- diges Rußiſches Diſpenſatorium, und zwar in ganz Rußland nur ein einziges, verfertigen und einfuͤhren, damit alle diejenige, die Re- cepte verſchreiben, die Compoſition der Arz- neien und die ganze Materie wiſſen, woraus ſolche in den Apotheken verfertiget werden: wodurch ſowol die Aerzte ſelbſt wegen der von ihnen aus den Apotheken verſchriebenen Arz- neien mehr verſichert werden, als auch die Apotheken dem State weniger koſtbar fallen, auch ein Mittel, wie man den Apotheken General-Rechnungen abfodern koͤnne, moͤg- lich gemacht wird. Daher ſoll von dieſen ge- druckten Buͤchern eine ganze Menge zur Aus- teilung und Verſchickung vorraͤthig ſeyn: ehe aber ein ſolches Buch gedruckt wird, ſoll es allen Aerzten in Rußland handſchriftlich mit- geteilet werden, damit jeder etwas von ſeinen eigenen Anmerkungen, die er bei ſeiner Praxi gemacht hat, mitteilen koͤnne. Dieſe pruͤft ſodann das Collegium, und macht ſie mit ſeiner Approbation in ganz Rußland durch den Druck bekannt.
6.
Das Collegium erhaͤlt kurze Raporte uͤber die verrichteten Curen, wenigſtens von chroniſchen Krankheiten, mit Anzeige des Arztes, des Patienten, und der Heilungs- Methode.
7. Es
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Reichs-Collegii.
und dem zufolge ſoll das Collegium ein beſtaͤn-
diges Rußiſches Diſpenſatorium, und zwar
in ganz Rußland nur ein einziges, verfertigen
und einfuͤhren, damit alle diejenige, die Re-
cepte verſchreiben, die Compoſition der Arz-
neien und die ganze Materie wiſſen, woraus
ſolche in den Apotheken verfertiget werden:
wodurch ſowol die Aerzte ſelbſt wegen der von
ihnen aus den Apotheken verſchriebenen Arz-
neien mehr verſichert werden, als auch die
Apotheken dem State weniger koſtbar fallen,
auch ein Mittel, wie man den Apotheken
General-Rechnungen abfodern koͤnne, moͤg-
lich gemacht wird. Daher ſoll von dieſen ge-
druckten Buͤchern eine ganze Menge zur Aus-
teilung und Verſchickung vorraͤthig ſeyn: ehe
aber ein ſolches Buch gedruckt wird, ſoll es
allen Aerzten in Rußland handſchriftlich mit-
geteilet werden, damit jeder etwas von ſeinen
eigenen Anmerkungen, die er bei ſeiner Praxi
gemacht hat, mitteilen koͤnne. Dieſe pruͤft
ſodann das Collegium, und macht ſie mit
ſeiner Approbation in ganz Rußland durch
den Druck bekannt.
6. Das Collegium erhaͤlt kurze Raporte
uͤber die verrichteten Curen, wenigſtens von
chroniſchen Krankheiten, mit Anzeige des
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Methode.
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 341. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/365>, abgerufen am 16.02.2025.
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