von denen sie auch ihre Besoldung ziehen: so legen Wir ihnen zu ihrer gewöhnlichen mit diesen Bedienungen verknüpften Besoldung, für ihre besondre Arbeit, die sie mit dem Me- dicinischen Collegio haben, jährlich den Docto- ren 300 Rubel, dem Stabs-Chirurgo 250, und dem Chirurgo, Operateur und Apotheker 200 Rubel zu.
4.
Wir verordnen bei diesem Collegio auf beständig zum Sekretär einen Mann, der in allen physischen Wissenschaften besondre Talente besitzt, und dabei die Commentarien des Collegii in lateinischer Sprache geschickt verfassen kann. Wäre ein so geschickter Mann in Rußland nicht zu finden, so befelen Wir, aus andern Reichen einen dergleichen, der unter den Gelehrten bereits eine festgegründete Reputation hat, zu verschaffen, und ihm seine Besoldung mit derjenigen Capitulation zu bestimmen, für die man ihn in Unsern Dienst wird schaffen können. Was er aber für Be- dingungen verlangen wird, und wer er sei, da- von soll uns jedesmal der Präsident vorher Anzeige thun.
5.
Außerdem soll bei diesem Collegio ein gelehrter Russe, der die physischen und schönen Wissenschaften versteht, Sekretär mit einem jährlichen Gehalt von 500 Rubeln seyn, und
ein
XIII. Stiftung des Mediciniſchen
von denen ſie auch ihre Beſoldung ziehen: ſo legen Wir ihnen zu ihrer gewoͤhnlichen mit dieſen Bedienungen verknuͤpften Beſoldung, fuͤr ihre beſondre Arbeit, die ſie mit dem Me- diciniſchen Collegio haben, jaͤhrlich den Docto- ren 300 Rubel, dem Stabs-Chirurgo 250, und dem Chirurgo, Operateur und Apotheker 200 Rubel zu.
4.
Wir verordnen bei dieſem Collegio auf beſtaͤndig zum Sekretaͤr einen Mann, der in allen phyſiſchen Wiſſenſchaften beſondre Talente beſitzt, und dabei die Commentarien des Collegii in lateiniſcher Sprache geſchickt verfaſſen kann. Waͤre ein ſo geſchickter Mann in Rußland nicht zu finden, ſo befelen Wir, aus andern Reichen einen dergleichen, der unter den Gelehrten bereits eine feſtgegruͤndete Reputation hat, zu verſchaffen, und ihm ſeine Beſoldung mit derjenigen Capitulation zu beſtimmen, fuͤr die man ihn in Unſern Dienſt wird ſchaffen koͤnnen. Was er aber fuͤr Be- dingungen verlangen wird, und wer er ſei, da- von ſoll uns jedesmal der Praͤſident vorher Anzeige thun.
5.
Außerdem ſoll bei dieſem Collegio ein gelehrter Ruſſe, der die phyſiſchen und ſchoͤnen Wiſſenſchaften verſteht, Sekretaͤr mit einem jaͤhrlichen Gehalt von 500 Rubeln ſeyn, und
ein
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XIII. Stiftung des Mediciniſchen
von denen ſie auch ihre Beſoldung ziehen: ſo
legen Wir ihnen zu ihrer gewoͤhnlichen mit
dieſen Bedienungen verknuͤpften Beſoldung,
fuͤr ihre beſondre Arbeit, die ſie mit dem Me-
diciniſchen Collegio haben, jaͤhrlich den Docto-
ren 300 Rubel, dem Stabs-Chirurgo 250,
und dem Chirurgo, Operateur und Apotheker
200 Rubel zu.
4.Wir verordnen bei dieſem Collegio auf
beſtaͤndig zum Sekretaͤr einen Mann, der
in allen phyſiſchen Wiſſenſchaften beſondre
Talente beſitzt, und dabei die Commentarien
des Collegii in lateiniſcher Sprache geſchickt
verfaſſen kann. Waͤre ein ſo geſchickter Mann
in Rußland nicht zu finden, ſo befelen Wir,
aus andern Reichen einen dergleichen, der
unter den Gelehrten bereits eine feſtgegruͤndete
Reputation hat, zu verſchaffen, und ihm
ſeine Beſoldung mit derjenigen Capitulation
zu beſtimmen, fuͤr die man ihn in Unſern Dienſt
wird ſchaffen koͤnnen. Was er aber fuͤr Be-
dingungen verlangen wird, und wer er ſei, da-
von ſoll uns jedesmal der Praͤſident vorher
Anzeige thun.
5.Außerdem ſoll bei dieſem Collegio ein
gelehrter Ruſſe, der die phyſiſchen und ſchoͤnen
Wiſſenſchaften verſteht, Sekretaͤr mit einem
jaͤhrlichen Gehalt von 500 Rubeln ſeyn, und
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 334. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/358>, abgerufen am 22.11.2024.
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