unsern Dienst verschreiben, die ihre Kunst wenig verstehen: gleichwohl sind auch diese nicht einmal, wegen des weiten Umfangs Un- sres Reichs, in Unsern inneren besonders den entfernteren Provinzen, in hinlänglicher An- zal vorhanden; so wie es auch an Apothe- ken fehlt.
Dieserwegen, und da Wir diesen Teil des Reichsbedürfnisses in Erwegung gezogen, er- richten Wir von nun an in Unserm Reiche eine Medicinische Facultät unter der Direction zweier Departemente, wovon das eine das Medicinische Collegium, und das andre eine die Oekonomie der ganzen Facultät besorgende Kanzlei ist. Jn dem Collegio wird von Uns der Präsident blos als der erste Mann verord- net: in der Kanzlei aber, befelen Wir, daß er oberster Befelshaber sei, und die Kanzlei unter seinen Ordres stehn: welches Wir be- reits, in einer besondern von Uns unterschrie- benen Ukase, Unserm Senate durch gedruckte Blätter in Unserm ganzen Reiche zu publici- ren befolen haben. Die speciellen Einrichtun- gen dieser Departements aber werden durch diese Jnstruction hiemit von Uns genauer vor- geschrieben.
1.
Die Mitglieder in diesem Collegio sollen seyn: 1 Präsident, 3 Doctores Medicinä,
1 Stabs-
XIII. Stiftung des Mediciniſchen
unſern Dienſt verſchreiben, die ihre Kunſt wenig verſtehen: gleichwohl ſind auch dieſe nicht einmal, wegen des weiten Umfangs Un- ſres Reichs, in Unſern inneren beſonders den entfernteren Provinzen, in hinlaͤnglicher An- zal vorhanden; ſo wie es auch an Apothe- ken fehlt.
Dieſerwegen, und da Wir dieſen Teil des Reichsbeduͤrfniſſes in Erwegung gezogen, er- richten Wir von nun an in Unſerm Reiche eine Mediciniſche Facultaͤt unter der Direction zweier Departemente, wovon das eine das Mediciniſche Collegium, und das andre eine die Oekonomie der ganzen Facultaͤt beſorgende Kanzlei iſt. Jn dem Collegio wird von Uns der Praͤſident blos als der erſte Mann verord- net: in der Kanzlei aber, befelen Wir, daß er oberſter Befelshaber ſei, und die Kanzlei unter ſeinen Ordres ſtehn: welches Wir be- reits, in einer beſondern von Uns unterſchrie- benen Ukaſe, Unſerm Senate durch gedruckte Blaͤtter in Unſerm ganzen Reiche zu publici- ren befolen haben. Die ſpeciellen Einrichtun- gen dieſer Departements aber werden durch dieſe Jnſtruction hiemit von Uns genauer vor- geſchrieben.
1.
Die Mitglieder in dieſem Collegio ſollen ſeyn: 1 Praͤſident, 3 Doctores Medicinaͤ,
1 Stabs-
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XIII. Stiftung des Mediciniſchen
unſern Dienſt verſchreiben, die ihre Kunſt
wenig verſtehen: gleichwohl ſind auch dieſe
nicht einmal, wegen des weiten Umfangs Un-
ſres Reichs, in Unſern inneren beſonders den
entfernteren Provinzen, in hinlaͤnglicher An-
zal vorhanden; ſo wie es auch an Apothe-
ken fehlt.
Dieſerwegen, und da Wir dieſen Teil des
Reichsbeduͤrfniſſes in Erwegung gezogen, er-
richten Wir von nun an in Unſerm Reiche eine
Mediciniſche Facultaͤt unter der Direction
zweier Departemente, wovon das eine das
Mediciniſche Collegium, und das andre eine
die Oekonomie der ganzen Facultaͤt beſorgende
Kanzlei iſt. Jn dem Collegio wird von Uns
der Praͤſident blos als der erſte Mann verord-
net: in der Kanzlei aber, befelen Wir, daß
er oberſter Befelshaber ſei, und die Kanzlei
unter ſeinen Ordres ſtehn: welches Wir be-
reits, in einer beſondern von Uns unterſchrie-
benen Ukaſe, Unſerm Senate durch gedruckte
Blaͤtter in Unſerm ganzen Reiche zu publici-
ren befolen haben. Die ſpeciellen Einrichtun-
gen dieſer Departements aber werden durch
dieſe Jnſtruction hiemit von Uns genauer vor-
geſchrieben.
1.Die Mitglieder in dieſem Collegio ſollen
ſeyn: 1 Praͤſident, 3 Doctores Medicinaͤ,
1 Stabs-
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 332. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/356>, abgerufen am 22.11.2024.
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