Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772.

Bild:
<< vorherige Seite

XII. Fortsetzung der Acten,
ren, und vor allen Dingen darauf sehen, daß
bei der Versammlung kein Aufenthalt und
keine Verzögerung der Sachen entstehe: als
welches sie beide durch alle die Mittel, die
ihnen gegeben sind, zu verhüten sich angelegen
seyn lassen müssen.

§. 18.

Bei der Directions-Commission sagt
jedes Mitglied seine Meinung: und wenn der
General-Procureur sieht, wohin ihre Mei-
nungen abzielen; so muß er sagen, was ihm
von denselben dünket. Sind sie mit ihm
einstimmig: so wird solche Meinung protocol-
lirt, und gehet in Erfüllung. Stimmen aber
einige nicht mit ein, so wird der Marschall her-
bei gerufen: dann giebt dieser nebst dem Ge-
neral-Procureur seine Stimme, die streitigen
Stimmen werden ins Journal eingetragen,
und nebst den Acten der Vorschrift gemäß an
ihre Behörden versandt. Die Mehrheit der
Stimmen aber wird für die Meinung der
ganzen Commission geachtet.

Auch bei den Special-Commissionen wird
alles nach der Mehrheit abgethan: jedoch wer-
den die streitigen Stimmen mit angemerkt,
und jederzeit den Acten beigelegt.

§. 19.

XII. Fortſetzung der Acten,
ren, und vor allen Dingen darauf ſehen, daß
bei der Verſammlung kein Aufenthalt und
keine Verzoͤgerung der Sachen entſtehe: als
welches ſie beide durch alle die Mittel, die
ihnen gegeben ſind, zu verhuͤten ſich angelegen
ſeyn laſſen muͤſſen.

§. 18.

Bei der Directions-Commiſſion ſagt
jedes Mitglied ſeine Meinung: und wenn der
General-Procureur ſieht, wohin ihre Mei-
nungen abzielen; ſo muß er ſagen, was ihm
von denſelben duͤnket. Sind ſie mit ihm
einſtimmig: ſo wird ſolche Meinung protocol-
lirt, und gehet in Erfuͤllung. Stimmen aber
einige nicht mit ein, ſo wird der Marſchall her-
bei gerufen: dann giebt dieſer nebſt dem Ge-
neral-Procureur ſeine Stimme, die ſtreitigen
Stimmen werden ins Journal eingetragen,
und nebſt den Acten der Vorſchrift gemaͤß an
ihre Behoͤrden verſandt. Die Mehrheit der
Stimmen aber wird fuͤr die Meinung der
ganzen Commiſſion geachtet.

Auch bei den Special-Commiſſionen wird
alles nach der Mehrheit abgethan: jedoch wer-
den die ſtreitigen Stimmen mit angemerkt,
und jederzeit den Acten beigelegt.

§. 19.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <p><pb facs="#f0338" n="114[314]"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">XII.</hi> Fort&#x017F;etzung der Acten,</hi></fw><lb/>
ren, und vor allen Dingen darauf &#x017F;ehen, daß<lb/>
bei der Ver&#x017F;ammlung kein Aufenthalt und<lb/>
keine Verzo&#x0364;gerung der Sachen ent&#x017F;tehe: als<lb/>
welches &#x017F;ie beide durch alle die Mittel, die<lb/>
ihnen gegeben &#x017F;ind, zu verhu&#x0364;ten &#x017F;ich angelegen<lb/>
&#x017F;eyn la&#x017F;&#x017F;en mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en.</p>
            </div><lb/>
            <div n="4">
              <head>§. 18.</head><lb/>
              <p>Bei der Directions-Commi&#x017F;&#x017F;ion &#x017F;agt<lb/>
jedes Mitglied &#x017F;eine Meinung: und wenn der<lb/>
General-Procureur &#x017F;ieht, wohin ihre Mei-<lb/>
nungen abzielen; &#x017F;o muß er &#x017F;agen, was ihm<lb/>
von den&#x017F;elben du&#x0364;nket. Sind &#x017F;ie mit ihm<lb/>
ein&#x017F;timmig: &#x017F;o wird &#x017F;olche Meinung protocol-<lb/>
lirt, und gehet in Erfu&#x0364;llung. Stimmen aber<lb/>
einige nicht mit ein, &#x017F;o wird der Mar&#x017F;chall her-<lb/>
bei gerufen: dann giebt die&#x017F;er neb&#x017F;t dem Ge-<lb/>
neral-Procureur &#x017F;eine Stimme, die &#x017F;treitigen<lb/>
Stimmen werden ins Journal eingetragen,<lb/>
und neb&#x017F;t den Acten der Vor&#x017F;chrift gema&#x0364;ß an<lb/>
ihre Beho&#x0364;rden ver&#x017F;andt. Die Mehrheit der<lb/>
Stimmen aber wird fu&#x0364;r die Meinung der<lb/>
ganzen Commi&#x017F;&#x017F;ion geachtet.</p><lb/>
              <p>Auch bei den Special-Commi&#x017F;&#x017F;ionen wird<lb/>
alles nach der Mehrheit abgethan: jedoch wer-<lb/>
den die &#x017F;treitigen Stimmen mit angemerkt,<lb/>
und jederzeit den Acten beigelegt.</p>
            </div><lb/>
            <fw place="bottom" type="catch">§. 19.</fw><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[114[314]/0338] XII. Fortſetzung der Acten, ren, und vor allen Dingen darauf ſehen, daß bei der Verſammlung kein Aufenthalt und keine Verzoͤgerung der Sachen entſtehe: als welches ſie beide durch alle die Mittel, die ihnen gegeben ſind, zu verhuͤten ſich angelegen ſeyn laſſen muͤſſen. §. 18. Bei der Directions-Commiſſion ſagt jedes Mitglied ſeine Meinung: und wenn der General-Procureur ſieht, wohin ihre Mei- nungen abzielen; ſo muß er ſagen, was ihm von denſelben duͤnket. Sind ſie mit ihm einſtimmig: ſo wird ſolche Meinung protocol- lirt, und gehet in Erfuͤllung. Stimmen aber einige nicht mit ein, ſo wird der Marſchall her- bei gerufen: dann giebt dieſer nebſt dem Ge- neral-Procureur ſeine Stimme, die ſtreitigen Stimmen werden ins Journal eingetragen, und nebſt den Acten der Vorſchrift gemaͤß an ihre Behoͤrden verſandt. Die Mehrheit der Stimmen aber wird fuͤr die Meinung der ganzen Commiſſion geachtet. Auch bei den Special-Commiſſionen wird alles nach der Mehrheit abgethan: jedoch wer- den die ſtreitigen Stimmen mit angemerkt, und jederzeit den Acten beigelegt. §. 19.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/338
Zitationshilfe: [Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 114[314]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/338>, abgerufen am 22.11.2024.