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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772.

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XII. Fortsetzung der Acten,
dem Tische liegen. Nach völliger Ausarbei-
tung der einer jeden Special-Commission
übertragnen Materien, läßt die Special-Com-
mission die Collegia und Kanzleien, von wel-
chen zu dieser Commission Deputirte gesandt
sind, und welchem die Vollziehung des Ab-
gemachten nach erfolgter Bestätigung obliegt,
wenn selbige Collegia und Kanzleien in der-
selben Stadt sind, zusammen berufen, liest
ihnen die neuen Vorschläge vor, und vernimmt
darüber von den Zusammenberufenen ihre Mei-
nung: oder falls selbige Collegia in einer an-
dern Stadt befindlich sind, so werden ihnen
die neuen Vorschläge zugeschickt. Sollte nun
das in der Stadt anwesende Collegium den
Vorschlägen nicht beistimmen: so wird dem-
selben eine Abschrift von diesen Vorschlägen
der Commission gegeben, und nicht mehr als
zwei Wochen Zeit bewilliget, innerhalb wel-
cher es seine Meinung oder Zweifel beibringen
soll. Ein gleicher Termin wird auch denen in
andern Städten befindlichen Collegien und
Kanzleien, nach Abzug der zur Hin- und
Herschickung erfoderlichen Zeit, vorgeschrie-
ben. Die Collegia und Kanzleien sollen so-
dann in den sonstigen Feiertagen oder auch
des Nachmittags zusammenkommen, ihre
Meinung aufsetzen, und sie an diejenige Com-

mission,

XII. Fortſetzung der Acten,
dem Tiſche liegen. Nach voͤlliger Ausarbei-
tung der einer jeden Special-Commiſſion
uͤbertragnen Materien, laͤßt die Special-Com-
miſſion die Collegia und Kanzleien, von wel-
chen zu dieſer Commiſſion Deputirte geſandt
ſind, und welchem die Vollziehung des Ab-
gemachten nach erfolgter Beſtaͤtigung obliegt,
wenn ſelbige Collegia und Kanzleien in der-
ſelben Stadt ſind, zuſammen berufen, lieſt
ihnen die neuen Vorſchlaͤge vor, und vernimmt
daruͤber von den Zuſammenberufenen ihre Mei-
nung: oder falls ſelbige Collegia in einer an-
dern Stadt befindlich ſind, ſo werden ihnen
die neuen Vorſchlaͤge zugeſchickt. Sollte nun
das in der Stadt anweſende Collegium den
Vorſchlaͤgen nicht beiſtimmen: ſo wird dem-
ſelben eine Abſchrift von dieſen Vorſchlaͤgen
der Commiſſion gegeben, und nicht mehr als
zwei Wochen Zeit bewilliget, innerhalb wel-
cher es ſeine Meinung oder Zweifel beibringen
ſoll. Ein gleicher Termin wird auch denen in
andern Staͤdten befindlichen Collegien und
Kanzleien, nach Abzug der zur Hin- und
Herſchickung erfoderlichen Zeit, vorgeſchrie-
ben. Die Collegia und Kanzleien ſollen ſo-
dann in den ſonſtigen Feiertagen oder auch
des Nachmittags zuſammenkommen, ihre
Meinung aufſetzen, und ſie an diejenige Com-

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[300/0324] XII. Fortſetzung der Acten, dem Tiſche liegen. Nach voͤlliger Ausarbei- tung der einer jeden Special-Commiſſion uͤbertragnen Materien, laͤßt die Special-Com- miſſion die Collegia und Kanzleien, von wel- chen zu dieſer Commiſſion Deputirte geſandt ſind, und welchem die Vollziehung des Ab- gemachten nach erfolgter Beſtaͤtigung obliegt, wenn ſelbige Collegia und Kanzleien in der- ſelben Stadt ſind, zuſammen berufen, lieſt ihnen die neuen Vorſchlaͤge vor, und vernimmt daruͤber von den Zuſammenberufenen ihre Mei- nung: oder falls ſelbige Collegia in einer an- dern Stadt befindlich ſind, ſo werden ihnen die neuen Vorſchlaͤge zugeſchickt. Sollte nun das in der Stadt anweſende Collegium den Vorſchlaͤgen nicht beiſtimmen: ſo wird dem- ſelben eine Abſchrift von dieſen Vorſchlaͤgen der Commiſſion gegeben, und nicht mehr als zwei Wochen Zeit bewilliget, innerhalb wel- cher es ſeine Meinung oder Zweifel beibringen ſoll. Ein gleicher Termin wird auch denen in andern Staͤdten befindlichen Collegien und Kanzleien, nach Abzug der zur Hin- und Herſchickung erfoderlichen Zeit, vorgeſchrie- ben. Die Collegia und Kanzleien ſollen ſo- dann in den ſonſtigen Feiertagen oder auch des Nachmittags zuſammenkommen, ihre Meinung aufſetzen, und ſie an diejenige Com- miſſion,

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Zitationshilfe: [Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 300. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/324>, abgerufen am 22.11.2024.