schrieben ist; und hierüber erwarten sie Unsre Bestätigung. Wenn diese erfolgt ist, soll der Anführer in der großen Versammlung der Deputirten die erwählten Glieder, die die Directions-Commission ausmachen sollen, bekannt machen. Dieser Directions-Com- mission werden alsdann Abschriften, sowol von der Jnstruction, als von dieser Verord- nung, gegeben. Zu Führung der Feder wer- den bei selbiger nach Gutbefinden des Gene- ral-Procureurs und Marschalls, so viel Per- sonen als nöthig sind verordnet.
§. 7.
Die Glieder der Directions-Commission bedanken sich hierauf für das durch ihre Er- wählung in sie gesetzte Zutrauen: sie begeben sich in ein besondres dazu eingerichtetes Zim- mer, überlesen von neuem die Jnstruction und gegenwärtige Verordnung, und treten ihr Amt und ihre Berathschlagungen an.
Die Pflicht der Directions-Commission ist, der Versammlung durch den Marschall vorzustellen, daß, zu gewissen besonderen Ver- richtungen, Deputirte unter dem Namen von Special-Commissionen zu erwählen sind. Solche werden seyn die Commissionen wegen Untersuchung der Justiz, der Landgüter,
der
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die neue Geſetz-Commiſ. betreffend.
ſchrieben iſt; und hieruͤber erwarten ſie Unſre Beſtaͤtigung. Wenn dieſe erfolgt iſt, ſoll der Anfuͤhrer in der großen Verſammlung der Deputirten die erwaͤhlten Glieder, die die Directions-Commiſſion ausmachen ſollen, bekannt machen. Dieſer Directions-Com- miſſion werden alsdann Abſchriften, ſowol von der Jnſtruction, als von dieſer Verord- nung, gegeben. Zu Fuͤhrung der Feder wer- den bei ſelbiger nach Gutbefinden des Gene- ral-Procureurs und Marſchalls, ſo viel Per- ſonen als noͤthig ſind verordnet.
§. 7.
Die Glieder der Directions-Commiſſion bedanken ſich hierauf fuͤr das durch ihre Er- waͤhlung in ſie geſetzte Zutrauen: ſie begeben ſich in ein beſondres dazu eingerichtetes Zim- mer, uͤberleſen von neuem die Jnſtruction und gegenwaͤrtige Verordnung, und treten ihr Amt und ihre Berathſchlagungen an.
Die Pflicht der Directions-Commiſſion iſt, der Verſammlung durch den Marſchall vorzuſtellen, daß, zu gewiſſen beſonderen Ver- richtungen, Deputirte unter dem Namen von Special-Commiſſionen zu erwaͤhlen ſind. Solche werden ſeyn die Commiſſionen wegen Unterſuchung der Juſtiz, der Landguͤter,
der
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die neue Geſetz-Commiſ. betreffend.
ſchrieben iſt; und hieruͤber erwarten ſie Unſre
Beſtaͤtigung. Wenn dieſe erfolgt iſt, ſoll der
Anfuͤhrer in der großen Verſammlung der
Deputirten die erwaͤhlten Glieder, die die
Directions-Commiſſion ausmachen ſollen,
bekannt machen. Dieſer Directions-Com-
miſſion werden alsdann Abſchriften, ſowol
von der Jnſtruction, als von dieſer Verord-
nung, gegeben. Zu Fuͤhrung der Feder wer-
den bei ſelbiger nach Gutbefinden des Gene-
ral-Procureurs und Marſchalls, ſo viel Per-
ſonen als noͤthig ſind verordnet.
§. 7.
Die Glieder der Directions-Commiſſion
bedanken ſich hierauf fuͤr das durch ihre Er-
waͤhlung in ſie geſetzte Zutrauen: ſie begeben
ſich in ein beſondres dazu eingerichtetes Zim-
mer, uͤberleſen von neuem die Jnſtruction und
gegenwaͤrtige Verordnung, und treten ihr
Amt und ihre Berathſchlagungen an.
Die Pflicht der Directions-Commiſſion
iſt, der Verſammlung durch den Marſchall
vorzuſtellen, daß, zu gewiſſen beſonderen Ver-
richtungen, Deputirte unter dem Namen von
Special-Commiſſionen zu erwaͤhlen ſind.
Solche werden ſeyn die Commiſſionen wegen
Unterſuchung der Juſtiz, der Landguͤter,
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 295. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/319>, abgerufen am 22.11.2024.
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