Unternehmens gewissermaßen gebilliget, indem er, als Mirowicz ihm gesagt, es sei zu bedauren, daß die Soldaten nicht einig wären, und er sie nicht so leicht darzu bringen werde, darauf geantwortet, ja das ist wahr, ich weiß es selbst auch: da dieses nun ohnstreitig eine Sache von der äußersten Wichtigkeit ist, so hätte ihm Czefaridsev angelegen, dem Commandanten in Schlüsselburg, als dem vornehmsten Befelshaber des Orts, oder wenigstens bei seiner Zurückkunft nach Petersburg seinem Com- mandeur oder auch sonst geziemenden Orts, davon Nachricht zu geben, welches er jedoch, wie bereits erwähnet, nicht gethan; indem man nicht sagen kann, daß er dieser seiner Pflicht etwan dadurch schon ein Genügen geleistet, da er dieser Sache wegen gegen seinen Reisgefährten, den Registrator Bessonov, einige wenige unverständliche Worte fallen lassen, nämlich ob er wol wisse, was allhier die Numer I sei? worauf ihm derselbe einen Schlag auf den Kopf gegeben, mit der Antwort: Narr, einen Narren fragst du.
Ob nun gleich, zufolge der oben angeführten Uloschenie Kap. II. §. 18 und 19, ingleichen der Kriegs-Artikel Kap. XVI. §. 129, und Kap. XVII. §. 135 und 136, er Czefaridsev dieses seines Ver- brechens wegen die Todesstrafe verdient hätte; er aber solches blos aus Einfalt begangen, und durch die listigen Ausholungen des Missethäters Mirowicz
zu
XI. Aufruhr
Unternehmens gewiſſermaßen gebilliget, indem er, als Mirowicz ihm geſagt, es ſei zu bedauren, daß die Soldaten nicht einig waͤren, und er ſie nicht ſo leicht darzu bringen werde, darauf geantwortet, ja das iſt wahr, ich weiß es ſelbſt auch: da dieſes nun ohnſtreitig eine Sache von der aͤußerſten Wichtigkeit iſt, ſo haͤtte ihm Czefaridſev angelegen, dem Commandanten in Schluͤſſelburg, als dem vornehmſten Befelshaber des Orts, oder wenigſtens bei ſeiner Zuruͤckkunft nach Petersburg ſeinem Com- mandeur oder auch ſonſt geziemenden Orts, davon Nachricht zu geben, welches er jedoch, wie bereits erwaͤhnet, nicht gethan; indem man nicht ſagen kann, daß er dieſer ſeiner Pflicht etwan dadurch ſchon ein Genuͤgen geleiſtet, da er dieſer Sache wegen gegen ſeinen Reisgefaͤhrten, den Regiſtrator Beſſonov, einige wenige unverſtaͤndliche Worte fallen laſſen, naͤmlich ob er wol wiſſe, was allhier die Numer I ſei? worauf ihm derſelbe einen Schlag auf den Kopf gegeben, mit der Antwort: Narr, einen Narren fragſt du.
Ob nun gleich, zufolge der oben angefuͤhrten Uloſchenie Kap. II. §. 18 und 19, ingleichen der Kriegs-Artikel Kap. XVI. §. 129, und Kap. XVII. §. 135 und 136, er Czefaridſev dieſes ſeines Ver- brechens wegen die Todesſtrafe verdient haͤtte; er aber ſolches blos aus Einfalt begangen, und durch die liſtigen Ausholungen des Miſſethaͤters Mirowicz
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XI. Aufruhr
Unternehmens gewiſſermaßen gebilliget, indem er,
als Mirowicz ihm geſagt, es ſei zu bedauren, daß
die Soldaten nicht einig waͤren, und er ſie nicht ſo
leicht darzu bringen werde, darauf geantwortet,
ja das iſt wahr, ich weiß es ſelbſt auch: da
dieſes nun ohnſtreitig eine Sache von der aͤußerſten
Wichtigkeit iſt, ſo haͤtte ihm Czefaridſev angelegen,
dem Commandanten in Schluͤſſelburg, als dem
vornehmſten Befelshaber des Orts, oder wenigſtens
bei ſeiner Zuruͤckkunft nach Petersburg ſeinem Com-
mandeur oder auch ſonſt geziemenden Orts, davon
Nachricht zu geben, welches er jedoch, wie bereits
erwaͤhnet, nicht gethan; indem man nicht ſagen
kann, daß er dieſer ſeiner Pflicht etwan dadurch
ſchon ein Genuͤgen geleiſtet, da er dieſer Sache
wegen gegen ſeinen Reisgefaͤhrten, den Regiſtrator
Beſſonov, einige wenige unverſtaͤndliche Worte
fallen laſſen, naͤmlich ob er wol wiſſe, was allhier
die Numer I ſei? worauf ihm derſelbe einen Schlag
auf den Kopf gegeben, mit der Antwort: Narr,
einen Narren fragſt du.
Ob nun gleich, zufolge der oben angefuͤhrten
Uloſchenie Kap. II. §. 18 und 19, ingleichen der
Kriegs-Artikel Kap. XVI. §. 129, und Kap. XVII.
§. 135 und 136, er Czefaridſev dieſes ſeines Ver-
brechens wegen die Todesſtrafe verdient haͤtte; er
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die liſtigen Ausholungen des Miſſethaͤters Mirowicz
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 278. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/302>, abgerufen am 27.07.2024.
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