[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772.des Mirowitsch. ret haben: so haben sie sich doch dadurch strafbarund zu Mitschuldigen des Verbrechens des Miro- wicz gemacht, daß sie, nachdem das Garnisons- Commando zu feuren aufgehört hatte, nicht nur dem Mirowicz mit der größten Bereitwilligkeit und Begierde nach der Kaserne gefolgt, sondern einige unter ihnen auch gegen den Capitain Wlaßjev und den Lieutenant Tschekin sich ganz erbittert be- zeugt, und bei des Mirowicz boshafter, ihnen schon bekannt gewesener, und hernach durch ihre wirk- liche Beihülfe unterstützter Unternemung, sich gerne ohne alle Abneigung gebrauchen lassen, so daß sie auch so gar an andern mit ihnen nicht im Verständ- niß gewesenen Leuten allerhand Unfug ausgeübt, selbige zur Teilnemung an diesem Vorhaben zu zwin- gen gesucht, und also sich offenbar verdächtig ge- macht, daß sie diesem von dem Mirowicz ange- sponnenen Anschlage, nach dessen ihnen gemachten Vorspielungen, willig beigetreten, dem zufolge auch alle diese, nach den Kriegs-Artikeln Kap. III. Art. 19, Kap. XVII. Art. 135, und dem See- Reglement B. V. Kap. 12. §. 86, am Leben ge- straft werden sollten. Jedennoch werden solche in Betracht dessen, daß sie
des Mirowitſch. ret haben: ſo haben ſie ſich doch dadurch ſtrafbarund zu Mitſchuldigen des Verbrechens des Miro- wicz gemacht, daß ſie, nachdem das Garniſons- Commando zu feuren aufgehoͤrt hatte, nicht nur dem Mirowicz mit der groͤßten Bereitwilligkeit und Begierde nach der Kaſerne gefolgt, ſondern einige unter ihnen auch gegen den Capitain Wlaßjev und den Lieutenant Tſchekin ſich ganz erbittert be- zeugt, und bei des Mirowicz boshafter, ihnen ſchon bekannt geweſener, und hernach durch ihre wirk- liche Beihuͤlfe unterſtuͤtzter Unternemung, ſich gerne ohne alle Abneigung gebrauchen laſſen, ſo daß ſie auch ſo gar an andern mit ihnen nicht im Verſtaͤnd- niß geweſenen Leuten allerhand Unfug ausgeuͤbt, ſelbige zur Teilnemung an dieſem Vorhaben zu zwin- gen geſucht, und alſo ſich offenbar verdaͤchtig ge- macht, daß ſie dieſem von dem Mirowicz ange- ſponnenen Anſchlage, nach deſſen ihnen gemachten Vorſpielungen, willig beigetreten, dem zufolge auch alle dieſe, nach den Kriegs-Artikeln Kap. III. Art. 19, Kap. XVII. Art. 135, und dem See- Reglement B. V. Kap. 12. §. 86, am Leben ge- ſtraft werden ſollten. Jedennoch werden ſolche in Betracht deſſen, daß ſie
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des Mirowitſch.
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und zu Mitſchuldigen des Verbrechens des Miro-
wicz gemacht, daß ſie, nachdem das Garniſons-
Commando zu feuren aufgehoͤrt hatte, nicht nur
dem Mirowicz mit der groͤßten Bereitwilligkeit
und Begierde nach der Kaſerne gefolgt, ſondern
einige unter ihnen auch gegen den Capitain Wlaßjev
und den Lieutenant Tſchekin ſich ganz erbittert be-
zeugt, und bei des Mirowicz boshafter, ihnen ſchon
bekannt geweſener, und hernach durch ihre wirk-
liche Beihuͤlfe unterſtuͤtzter Unternemung, ſich gerne
ohne alle Abneigung gebrauchen laſſen, ſo daß ſie
auch ſo gar an andern mit ihnen nicht im Verſtaͤnd-
niß geweſenen Leuten allerhand Unfug ausgeuͤbt,
ſelbige zur Teilnemung an dieſem Vorhaben zu zwin-
gen geſucht, und alſo ſich offenbar verdaͤchtig ge-
macht, daß ſie dieſem von dem Mirowicz ange-
ſponnenen Anſchlage, nach deſſen ihnen gemachten
Vorſpielungen, willig beigetreten, dem zufolge
auch alle dieſe, nach den Kriegs-Artikeln Kap.
III. Art. 19, Kap. XVII. Art. 135, und dem See-
Reglement B. V. Kap. 12. §. 86, am Leben ge-
ſtraft werden ſollten.
Jedennoch werden ſolche in Betracht deſſen, daß
ſie von dem Unternehmen des Mirowicz zum voraus
nicht das geringſte gewußt, und da ſie durch einen
zur Nachtzeit von ihm ploͤtzlich gemachten Lermen
auf einmal aus dem Schlafe geweckt worden, ehe
ſie
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