Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772.

Bild:
<< vorherige Seite

der Kaiserin Katharinä II.
rem Muthe, und ihrem Gehorsam gegen
ihre Befelshaber, ihrem treuen Eifer gegen
Uns und das Vaterland, und ihrem guten
und ordentlichen Betragen in allen Stücken,
wodurch sie den Befelen ihrer Chefs aufs ge-
nauste nachgekommen, und eben hiedurch
Unsre kaiserliche Gnade und Wolwollen gegen
sich verdienet, in der ganzen Welt aber sich
eine ewige Ehre und Ruhm erworben haben,
vollkommen überzeugt.

Doch darf man dieses Zeugniß, das sie
sich bei ihrem Monarchen erworben haben,
und die Ehre und den Ruhm, den ihnen die
ganze Welt zuerkannt, und dessen Früchte
sie im Frieden und bei einem geruhigen Leben
genießen, nicht für die Gränze ihrer nun
geendigten Arbeiten und ihrer Ehrbegierde
ansehen. Nichts kan schwerer seyn, als
solchen Ruhm zu erwerben; aber auch nichts
würde unrühmlicher und schimpflicher seyn,
als die mit Blut erkaufte Ehre hintanzusetzen
und wieder zu verlieren. Allein dies kan
leicht geschehen, wenn die eingeführte Disci-
plin und die vollkommene Genauigkeit in allen

Din-
N 5

der Kaiſerin Katharinaͤ II.
rem Muthe, und ihrem Gehorſam gegen
ihre Befelshaber, ihrem treuen Eifer gegen
Uns und das Vaterland, und ihrem guten
und ordentlichen Betragen in allen Stuͤcken,
wodurch ſie den Befelen ihrer Chefs aufs ge-
nauſte nachgekommen, und eben hiedurch
Unſre kaiſerliche Gnade und Wolwollen gegen
ſich verdienet, in der ganzen Welt aber ſich
eine ewige Ehre und Ruhm erworben haben,
vollkommen uͤberzeugt.

Doch darf man dieſes Zeugniß, das ſie
ſich bei ihrem Monarchen erworben haben,
und die Ehre und den Ruhm, den ihnen die
ganze Welt zuerkannt, und deſſen Fruͤchte
ſie im Frieden und bei einem geruhigen Leben
genießen, nicht fuͤr die Graͤnze ihrer nun
geendigten Arbeiten und ihrer Ehrbegierde
anſehen. Nichts kan ſchwerer ſeyn, als
ſolchen Ruhm zu erwerben; aber auch nichts
wuͤrde unruͤhmlicher und ſchimpflicher ſeyn,
als die mit Blut erkaufte Ehre hintanzuſetzen
und wieder zu verlieren. Allein dies kan
leicht geſchehen, wenn die eingefuͤhrte Diſci-
plin und die vollkommene Genauigkeit in allen

Din-
N 5
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0221" n="201"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">der Kai&#x017F;erin Katharina&#x0364; <hi rendition="#aq">II.</hi></hi></fw><lb/>
rem Muthe, und ihrem Gehor&#x017F;am gegen<lb/>
ihre Befelshaber, ihrem treuen Eifer gegen<lb/>
Uns und das Vaterland, und ihrem guten<lb/>
und ordentlichen Betragen in allen Stu&#x0364;cken,<lb/>
wodurch &#x017F;ie den Befelen ihrer Chefs aufs ge-<lb/>
nau&#x017F;te nachgekommen, und eben hiedurch<lb/>
Un&#x017F;re kai&#x017F;erliche Gnade und Wolwollen gegen<lb/>
&#x017F;ich verdienet, in der ganzen Welt aber &#x017F;ich<lb/>
eine ewige Ehre und Ruhm erworben haben,<lb/>
vollkommen u&#x0364;berzeugt.</p><lb/>
            <p>Doch darf man die&#x017F;es Zeugniß, das &#x017F;ie<lb/>
&#x017F;ich bei ihrem Monarchen erworben haben,<lb/>
und die Ehre und den Ruhm, den ihnen die<lb/>
ganze Welt zuerkannt, und de&#x017F;&#x017F;en Fru&#x0364;chte<lb/>
&#x017F;ie im Frieden und bei einem geruhigen Leben<lb/>
genießen, nicht fu&#x0364;r die Gra&#x0364;nze ihrer nun<lb/>
geendigten Arbeiten und ihrer Ehrbegierde<lb/>
an&#x017F;ehen. Nichts kan &#x017F;chwerer &#x017F;eyn, als<lb/>
&#x017F;olchen Ruhm zu erwerben; aber auch nichts<lb/>
wu&#x0364;rde unru&#x0364;hmlicher und &#x017F;chimpflicher &#x017F;eyn,<lb/>
als die mit Blut erkaufte Ehre hintanzu&#x017F;etzen<lb/>
und wieder zu verlieren. Allein dies kan<lb/>
leicht ge&#x017F;chehen, wenn die eingefu&#x0364;hrte Di&#x017F;ci-<lb/>
plin und die vollkommene Genauigkeit in allen<lb/>
<fw place="bottom" type="sig">N 5</fw><fw place="bottom" type="catch">Din-</fw><lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[201/0221] der Kaiſerin Katharinaͤ II. rem Muthe, und ihrem Gehorſam gegen ihre Befelshaber, ihrem treuen Eifer gegen Uns und das Vaterland, und ihrem guten und ordentlichen Betragen in allen Stuͤcken, wodurch ſie den Befelen ihrer Chefs aufs ge- nauſte nachgekommen, und eben hiedurch Unſre kaiſerliche Gnade und Wolwollen gegen ſich verdienet, in der ganzen Welt aber ſich eine ewige Ehre und Ruhm erworben haben, vollkommen uͤberzeugt. Doch darf man dieſes Zeugniß, das ſie ſich bei ihrem Monarchen erworben haben, und die Ehre und den Ruhm, den ihnen die ganze Welt zuerkannt, und deſſen Fruͤchte ſie im Frieden und bei einem geruhigen Leben genießen, nicht fuͤr die Graͤnze ihrer nun geendigten Arbeiten und ihrer Ehrbegierde anſehen. Nichts kan ſchwerer ſeyn, als ſolchen Ruhm zu erwerben; aber auch nichts wuͤrde unruͤhmlicher und ſchimpflicher ſeyn, als die mit Blut erkaufte Ehre hintanzuſetzen und wieder zu verlieren. Allein dies kan leicht geſchehen, wenn die eingefuͤhrte Diſci- plin und die vollkommene Genauigkeit in allen Din- N 5

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/221
Zitationshilfe: [Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 201. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/221>, abgerufen am 22.11.2024.