[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772.in Klein-Rußland. für jede Lieferung an die Romnische Maga-zine von dem Director ausgezahlt werden: im zweiten Jahre aber soll für die ersten 200 Pude 4 Kop., für die zweiten 3 Kop., für die dritten 2 Kop., für die vierten 1 Kop., und für die fünften 200 ein halber Kop., gereicht werden. Dies soll auch gelten, wenn jemand einige tausend Pude Contracts- weise an die Magazine einliefern würde. Hingegen müssen diejenige, die diese Prä- mie genießen wollen, nicht unter 50 Pud auf einmal liefern, drüber aber so viel sie können; denn unter 50 Puden hat niemand eine Prämie zu erwarten. -- Uebrigens muß der Tobak, wenn er angenommen wer- den soll, Virginischer, Amersfortischer, oder andrer ausländischer seyn, wozu der Same, wie oben gemeldet worden, in den zwei ersten Jahren unentgeldlich aus dem Comtoir gereicht werden wird; und muß vollkommen die Eigenschaften haben, die das Comtoir nach der gedruckten Anwei- sung erwartet. Schließ- K 3
in Klein-Rußland. fuͤr jede Lieferung an die Romniſche Maga-zine von dem Director ausgezahlt werden: im zweiten Jahre aber ſoll fuͤr die erſten 200 Pude 4 Kop., fuͤr die zweiten 3 Kop., fuͤr die dritten 2 Kop., fuͤr die vierten 1 Kop., und fuͤr die fuͤnften 200 ein halber Kop., gereicht werden. Dies ſoll auch gelten, wenn jemand einige tauſend Pude Contracts- weiſe an die Magazine einliefern wuͤrde. Hingegen muͤſſen diejenige, die dieſe Praͤ- mie genießen wollen, nicht unter 50 Pud auf einmal liefern, druͤber aber ſo viel ſie koͤnnen; denn unter 50 Puden hat niemand eine Praͤmie zu erwarten. — Uebrigens muß der Tobak, wenn er angenommen wer- den ſoll, Virginiſcher, Amersfortiſcher, oder andrer auslaͤndiſcher ſeyn, wozu der Same, wie oben gemeldet worden, in den zwei erſten Jahren unentgeldlich aus dem Comtoir gereicht werden wird; und muß vollkommen die Eigenſchaften haben, die das Comtoir nach der gedruckten Anwei- ſung erwartet. Schließ- K 3
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in Klein-Rußland.
fuͤr jede Lieferung an die Romniſche Maga-
zine von dem Director ausgezahlt werden:
im zweiten Jahre aber ſoll fuͤr die erſten
200 Pude 4 Kop., fuͤr die zweiten 3 Kop.,
fuͤr die dritten 2 Kop., fuͤr die vierten 1 Kop.,
und fuͤr die fuͤnften 200 ein halber Kop.,
gereicht werden. Dies ſoll auch gelten,
wenn jemand einige tauſend Pude Contracts-
weiſe an die Magazine einliefern wuͤrde.
Hingegen muͤſſen diejenige, die dieſe Praͤ-
mie genießen wollen, nicht unter 50 Pud
auf einmal liefern, druͤber aber ſo viel ſie
koͤnnen; denn unter 50 Puden hat niemand
eine Praͤmie zu erwarten. — Uebrigens
muß der Tobak, wenn er angenommen wer-
den ſoll, Virginiſcher, Amersfortiſcher,
oder andrer auslaͤndiſcher ſeyn, wozu der
Same, wie oben gemeldet worden, in den
zwei erſten Jahren unentgeldlich aus dem
Comtoir gereicht werden wird; und muß
vollkommen die Eigenſchaften haben, die
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