Comtoir zu Romna einzuliefern: mit Ei- nem Worte, jeder Eigner kan auf solche Art seinen Gewinst suchen, wie er es sich am zuträglichsten zu seyn findet.
Nur ist zu wissen, daß wenn jemand freiwillig dergleichen neugezognen Tobak in das Romnische Comtoir einliefern will, der Tobak alsdenn völlig die Güte und die Ei- genschaften haben müsse, die in der gedruck- ten Jnstruction vorgeschrieben sind. Jn die- sem Falle soll der Director nicht nur den im Contract bestimmten Preis vor allen andern Kaufleuten bezalen: sondern wenn ihm je- mand Contractsweise 1000 Pud einliefert, und der Tobak in den Romnischen Magazi- nen wirklich angenommen wird; so haben Wir Befel erteilet, solchem zwei Jahre lang, außer dem accordirten Preise eine Prämie zuzulegen: nämlich von 1000 Pud, für die ersten 200 Pude, 5 Kopeken aufs Pud; für die zweiten 200, 4 Kopeken; für die dritten 200, 3 Kopeken; für die vierten 200, 2 Kopeken; und für die fünften 200, 1 Ko- peken. Diese Prämie soll im ersten Jahre
für
IV. Tobaks-Plantagen
Comtoir zu Romna einzuliefern: mit Ei- nem Worte, jeder Eigner kan auf ſolche Art ſeinen Gewinſt ſuchen, wie er es ſich am zutraͤglichſten zu ſeyn findet.
Nur iſt zu wiſſen, daß wenn jemand freiwillig dergleichen neugezognen Tobak in das Romniſche Comtoir einliefern will, der Tobak alsdenn voͤllig die Guͤte und die Ei- genſchaften haben muͤſſe, die in der gedruck- ten Jnſtruction vorgeſchrieben ſind. Jn die- ſem Falle ſoll der Director nicht nur den im Contract beſtimmten Preis vor allen andern Kaufleuten bezalen: ſondern wenn ihm je- mand Contractsweiſe 1000 Pud einliefert, und der Tobak in den Romniſchen Magazi- nen wirklich angenommen wird; ſo haben Wir Befel erteilet, ſolchem zwei Jahre lang, außer dem accordirten Preiſe eine Praͤmie zuzulegen: naͤmlich von 1000 Pud, fuͤr die erſten 200 Pude, 5 Kopeken aufs Pud; fuͤr die zweiten 200, 4 Kopeken; fuͤr die dritten 200, 3 Kopeken; fuͤr die vierten 200, 2 Kopeken; und fuͤr die fuͤnften 200, 1 Ko- peken. Dieſe Praͤmie ſoll im erſten Jahre
fuͤr
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0168"n="148"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">IV.</hi> Tobaks-Plantagen</hi></fw><lb/>
Comtoir zu Romna einzuliefern: mit Ei-<lb/>
nem Worte, jeder Eigner kan auf ſolche<lb/>
Art ſeinen Gewinſt ſuchen, wie er es ſich<lb/>
am zutraͤglichſten zu ſeyn findet.</p><lb/><p>Nur iſt zu wiſſen, daß wenn jemand<lb/>
freiwillig dergleichen neugezognen Tobak in<lb/>
das Romniſche Comtoir einliefern will, der<lb/>
Tobak alsdenn voͤllig die Guͤte und die Ei-<lb/>
genſchaften haben muͤſſe, die in der gedruck-<lb/>
ten Jnſtruction vorgeſchrieben ſind. Jn die-<lb/>ſem Falle ſoll der Director nicht nur den im<lb/>
Contract beſtimmten Preis vor allen andern<lb/>
Kaufleuten bezalen: ſondern wenn ihm je-<lb/>
mand Contractsweiſe 1000 Pud einliefert,<lb/>
und der Tobak in den Romniſchen Magazi-<lb/>
nen wirklich angenommen wird; ſo haben<lb/>
Wir Befel erteilet, ſolchem zwei Jahre lang,<lb/>
außer dem accordirten Preiſe eine <hirendition="#fr">Praͤmie</hi><lb/>
zuzulegen: naͤmlich von 1000 Pud, fuͤr die<lb/>
erſten 200 Pude, 5 Kopeken aufs Pud; fuͤr<lb/>
die zweiten 200, 4 Kopeken; fuͤr die dritten<lb/>
200, 3 Kopeken; fuͤr die vierten 200, 2<lb/>
Kopeken; und fuͤr die fuͤnften 200, 1 Ko-<lb/>
peken. Dieſe Praͤmie ſoll im erſten Jahre<lb/><fwplace="bottom"type="catch">fuͤr</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[148/0168]
IV. Tobaks-Plantagen
Comtoir zu Romna einzuliefern: mit Ei-
nem Worte, jeder Eigner kan auf ſolche
Art ſeinen Gewinſt ſuchen, wie er es ſich
am zutraͤglichſten zu ſeyn findet.
Nur iſt zu wiſſen, daß wenn jemand
freiwillig dergleichen neugezognen Tobak in
das Romniſche Comtoir einliefern will, der
Tobak alsdenn voͤllig die Guͤte und die Ei-
genſchaften haben muͤſſe, die in der gedruck-
ten Jnſtruction vorgeſchrieben ſind. Jn die-
ſem Falle ſoll der Director nicht nur den im
Contract beſtimmten Preis vor allen andern
Kaufleuten bezalen: ſondern wenn ihm je-
mand Contractsweiſe 1000 Pud einliefert,
und der Tobak in den Romniſchen Magazi-
nen wirklich angenommen wird; ſo haben
Wir Befel erteilet, ſolchem zwei Jahre lang,
außer dem accordirten Preiſe eine Praͤmie
zuzulegen: naͤmlich von 1000 Pud, fuͤr die
erſten 200 Pude, 5 Kopeken aufs Pud; fuͤr
die zweiten 200, 4 Kopeken; fuͤr die dritten
200, 3 Kopeken; fuͤr die vierten 200, 2
Kopeken; und fuͤr die fuͤnften 200, 1 Ko-
peken. Dieſe Praͤmie ſoll im erſten Jahre
fuͤr
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 148. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/168>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.