[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772.III. Tutel-Kanzlei Geräthe, und endlich zur Anlegung solcherFabriken und Gewerke, die in Unserm Rei- che nötig und nützlich sind, vorzüglich sol- chen, die vorhin noch nie in Rußland getrie- ben worden, verwandt werden sollen. Auch soll denen, die sich in Städten niederlassen wollen, teils zur Aufführung nötiger Gebäu- de, teils den Handwerkern und Meistern zur Anschaffung ihrer Jnstrumente und Ma- terialien, aus dieser Summe ausgeholfen werden. Dies stellen Wir aber einzig und allein der Tutel-Kanzlei anheim, wie solche es dem Reiche am nützlichsten befinden wird: denn was für eine Unterstützung jeder beson- ders haben muß, kan man nicht voraus wis- sen, und läßt sich folglich auch nicht genau vorschreiben; die künftigen Umstände aber werden hiezu hinlängliche Mittel an die Hand geben. V. Da unter andern in Unserm Mani- zu
III. Tutel-Kanzlei Geraͤthe, und endlich zur Anlegung ſolcherFabriken und Gewerke, die in Unſerm Rei- che noͤtig und nuͤtzlich ſind, vorzuͤglich ſol- chen, die vorhin noch nie in Rußland getrie- ben worden, verwandt werden ſollen. Auch ſoll denen, die ſich in Staͤdten niederlaſſen wollen, teils zur Auffuͤhrung noͤtiger Gebaͤu- de, teils den Handwerkern und Meiſtern zur Anſchaffung ihrer Jnſtrumente und Ma- terialien, aus dieſer Summe ausgeholfen werden. Dies ſtellen Wir aber einzig und allein der Tutel-Kanzlei anheim, wie ſolche es dem Reiche am nuͤtzlichſten befinden wird: denn was fuͤr eine Unterſtuͤtzung jeder beſon- ders haben muß, kan man nicht voraus wiſ- ſen, und laͤßt ſich folglich auch nicht genau vorſchreiben; die kuͤnftigen Umſtaͤnde aber werden hiezu hinlaͤngliche Mittel an die Hand geben. V. Da unter andern in Unſerm Mani- zu
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III. Tutel-Kanzlei
Geraͤthe, und endlich zur Anlegung ſolcher
Fabriken und Gewerke, die in Unſerm Rei-
che noͤtig und nuͤtzlich ſind, vorzuͤglich ſol-
chen, die vorhin noch nie in Rußland getrie-
ben worden, verwandt werden ſollen. Auch
ſoll denen, die ſich in Staͤdten niederlaſſen
wollen, teils zur Auffuͤhrung noͤtiger Gebaͤu-
de, teils den Handwerkern und Meiſtern
zur Anſchaffung ihrer Jnſtrumente und Ma-
terialien, aus dieſer Summe ausgeholfen
werden. Dies ſtellen Wir aber einzig und
allein der Tutel-Kanzlei anheim, wie ſolche
es dem Reiche am nuͤtzlichſten befinden wird:
denn was fuͤr eine Unterſtuͤtzung jeder beſon-
ders haben muß, kan man nicht voraus wiſ-
ſen, und laͤßt ſich folglich auch nicht genau
vorſchreiben; die kuͤnftigen Umſtaͤnde aber
werden hiezu hinlaͤngliche Mittel an die
Hand geben.
V. Da unter andern in Unſerm Mani-
feſte vom 22ten Jul. dieſes Jars 1763 ge-
meldet worden, daß diejenige Fremde, die
Luſt haben, ſich als Koloniſten in Rußland
zu
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