nige ware und gründliche Grundsätze der Erziehung, die sie selbst empfangen haben, ihren Kindern ins Herz prägen, diese aber wieder auf ihre Nachkommen bringen, und diese Grundsätze solchergestalt sich von Ge- schlecht zu Geschlecht verewigen.
Diese große Absicht zu erfüllen, ist schlech- terdings kein anderes Mittel, als Erzie- hungsschulen für Kinder beiderlei Ge- schlechts zu errichten, die aber bei ihrer Auf- name ja nicht älter als 5 bis 6 Jare seyn dürfen. Es wäre überflüßig, zu beweisen, daß gerade in diesem Alter das Kind aus dem Schlummer zur Erkenntniß übergeht: und noch unbesonnener wäre es, zu glau- ben, daß es noch nach diesen Jaren möglich wäre, in ihm die übeln Sitten auszurotten, von denen es schon angesteckt ist, und statt deren die ächten Grundsätze der Tugend, die ihm nötig sind, einzupflanzen.
Solchergestalt muß man an der Erzie- hung der Jugend unermüdet arbeiten, vom 5ten oder 6ten Jare, wie oben gemeldet worden, anfangen, und sie bis ins 18te
oder
II. Allgemeiner
nige ware und gruͤndliche Grundſaͤtze der Erziehung, die ſie ſelbſt empfangen haben, ihren Kindern ins Herz praͤgen, dieſe aber wieder auf ihre Nachkommen bringen, und dieſe Grundſaͤtze ſolchergeſtalt ſich von Ge- ſchlecht zu Geſchlecht verewigen.
Dieſe große Abſicht zu erfuͤllen, iſt ſchlech- terdings kein anderes Mittel, als Erzie- hungsſchulen fuͤr Kinder beiderlei Ge- ſchlechts zu errichten, die aber bei ihrer Auf- name ja nicht aͤlter als 5 bis 6 Jare ſeyn duͤrfen. Es waͤre uͤberfluͤßig, zu beweiſen, daß gerade in dieſem Alter das Kind aus dem Schlummer zur Erkenntniß uͤbergeht: und noch unbeſonnener waͤre es, zu glau- ben, daß es noch nach dieſen Jaren moͤglich waͤre, in ihm die uͤbeln Sitten auszurotten, von denen es ſchon angeſteckt iſt, und ſtatt deren die aͤchten Grundſaͤtze der Tugend, die ihm noͤtig ſind, einzupflanzen.
Solchergeſtalt muß man an der Erzie- hung der Jugend unermuͤdet arbeiten, vom 5ten oder 6ten Jare, wie oben gemeldet worden, anfangen, und ſie bis ins 18te
oder
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II. Allgemeiner
nige ware und gruͤndliche Grundſaͤtze der
Erziehung, die ſie ſelbſt empfangen haben,
ihren Kindern ins Herz praͤgen, dieſe aber
wieder auf ihre Nachkommen bringen, und
dieſe Grundſaͤtze ſolchergeſtalt ſich von Ge-
ſchlecht zu Geſchlecht verewigen.
Dieſe große Abſicht zu erfuͤllen, iſt ſchlech-
terdings kein anderes Mittel, als Erzie-
hungsſchulen fuͤr Kinder beiderlei Ge-
ſchlechts zu errichten, die aber bei ihrer Auf-
name ja nicht aͤlter als 5 bis 6 Jare ſeyn
duͤrfen. Es waͤre uͤberfluͤßig, zu beweiſen,
daß gerade in dieſem Alter das Kind aus
dem Schlummer zur Erkenntniß uͤbergeht:
und noch unbeſonnener waͤre es, zu glau-
ben, daß es noch nach dieſen Jaren moͤglich
waͤre, in ihm die uͤbeln Sitten auszurotten,
von denen es ſchon angeſteckt iſt, und ſtatt
deren die aͤchten Grundſaͤtze der Tugend, die
ihm noͤtig ſind, einzupflanzen.
Solchergeſtalt muß man an der Erzie-
hung der Jugend unermuͤdet arbeiten, vom
5ten oder 6ten Jare, wie oben gemeldet
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 100. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/120>, abgerufen am 24.11.2024.
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