Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772.

Bild:
<< vorherige Seite

I. Kinderhaus u. Accouchier-Hospital
lich ist, errichten. Dabei aber soll es sorg-
fältigst auf die Erhaltung des Credits der-
selben bedacht seyn. Und es wird ihm er-
laubt, den achten Teil als Gewinst zu seinem
Nutzen anzuwenden.

§. 16.

Von allen öffentlichen Schauspielen, als
Komödien, Opern, Bällen, und andern
Lustbarkeiten, wofür Geld bezahlt wird, soll
der vierte Teil von den Einkünften an das
Kinderhaus gezahlt werden.

§. 17.

Das Kinderhaus soll sein eignes Jnsi-
gel
, nach dem genehmigten Entwurfe des-
selben, haben; und alle damit besigelte
Briefe sollen auf allen Postämtern eben so,
wie die Briefe von andern Collegien, im
ganzen Reiche ohnentgeldlich angenommen
werden.

§. 18.

Der Pupillen-Rath hat zu allerhand nöti-
gen Vorfällen einige Sergeanten in seinen
Diensten. Diese sollen ordentliche und zu-
verläßige Leute seyn, und dazu entweder

solche,

I. Kinderhaus u. Accouchier-Hoſpital
lich iſt, errichten. Dabei aber ſoll es ſorg-
faͤltigſt auf die Erhaltung des Credits der-
ſelben bedacht ſeyn. Und es wird ihm er-
laubt, den achten Teil als Gewinſt zu ſeinem
Nutzen anzuwenden.

§. 16.

Von allen oͤffentlichen Schauſpielen, als
Komoͤdien, Opern, Baͤllen, und andern
Luſtbarkeiten, wofuͤr Geld bezahlt wird, ſoll
der vierte Teil von den Einkuͤnften an das
Kinderhaus gezahlt werden.

§. 17.

Das Kinderhaus ſoll ſein eignes Jnſi-
gel
, nach dem genehmigten Entwurfe deſ-
ſelben, haben; und alle damit beſigelte
Briefe ſollen auf allen Poſtaͤmtern eben ſo,
wie die Briefe von andern Collegien, im
ganzen Reiche ohnentgeldlich angenommen
werden.

§. 18.

Der Pupillen-Rath hat zu allerhand noͤti-
gen Vorfaͤllen einige Sergeanten in ſeinen
Dienſten. Dieſe ſollen ordentliche und zu-
verlaͤßige Leute ſeyn, und dazu entweder

ſolche,
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <div n="5">
                <p><pb facs="#f0104" n="84"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">I.</hi> Kinderhaus u. Accouchier-Ho&#x017F;pital</hi></fw><lb/>
lich i&#x017F;t, errichten. Dabei aber &#x017F;oll es &#x017F;org-<lb/>
fa&#x0364;ltig&#x017F;t auf die Erhaltung des Credits der-<lb/>
&#x017F;elben bedacht &#x017F;eyn. Und es wird ihm er-<lb/>
laubt, den achten Teil als Gewin&#x017F;t zu &#x017F;einem<lb/>
Nutzen anzuwenden.</p>
              </div><lb/>
              <div n="5">
                <head>§. 16.</head><lb/>
                <p>Von allen o&#x0364;ffentlichen Schau&#x017F;pielen, als<lb/>
Komo&#x0364;dien, Opern, Ba&#x0364;llen, und andern<lb/>
Lu&#x017F;tbarkeiten, wofu&#x0364;r Geld bezahlt wird, &#x017F;oll<lb/>
der <hi rendition="#fr">vierte Teil</hi> von den Einku&#x0364;nften an das<lb/>
Kinderhaus gezahlt werden.</p>
              </div><lb/>
              <div n="5">
                <head>§. 17.</head><lb/>
                <p>Das Kinderhaus &#x017F;oll &#x017F;ein eignes <hi rendition="#fr">Jn&#x017F;i-<lb/>
gel</hi>, nach dem genehmigten Entwurfe de&#x017F;-<lb/>
&#x017F;elben, haben; und alle damit be&#x017F;igelte<lb/>
Briefe &#x017F;ollen auf allen Po&#x017F;ta&#x0364;mtern eben &#x017F;o,<lb/>
wie die Briefe von andern Collegien, im<lb/>
ganzen Reiche ohnentgeldlich angenommen<lb/>
werden.</p>
              </div><lb/>
              <div n="5">
                <head>§. 18.</head><lb/>
                <p>Der Pupillen-Rath hat zu allerhand no&#x0364;ti-<lb/>
gen Vorfa&#x0364;llen einige <hi rendition="#fr">Sergeanten</hi> in &#x017F;einen<lb/>
Dien&#x017F;ten. Die&#x017F;e &#x017F;ollen ordentliche und zu-<lb/>
verla&#x0364;ßige Leute &#x017F;eyn, und dazu entweder<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">&#x017F;olche,</fw><lb/></p>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[84/0104] I. Kinderhaus u. Accouchier-Hoſpital lich iſt, errichten. Dabei aber ſoll es ſorg- faͤltigſt auf die Erhaltung des Credits der- ſelben bedacht ſeyn. Und es wird ihm er- laubt, den achten Teil als Gewinſt zu ſeinem Nutzen anzuwenden. §. 16. Von allen oͤffentlichen Schauſpielen, als Komoͤdien, Opern, Baͤllen, und andern Luſtbarkeiten, wofuͤr Geld bezahlt wird, ſoll der vierte Teil von den Einkuͤnften an das Kinderhaus gezahlt werden. §. 17. Das Kinderhaus ſoll ſein eignes Jnſi- gel, nach dem genehmigten Entwurfe deſ- ſelben, haben; und alle damit beſigelte Briefe ſollen auf allen Poſtaͤmtern eben ſo, wie die Briefe von andern Collegien, im ganzen Reiche ohnentgeldlich angenommen werden. §. 18. Der Pupillen-Rath hat zu allerhand noͤti- gen Vorfaͤllen einige Sergeanten in ſeinen Dienſten. Dieſe ſollen ordentliche und zu- verlaͤßige Leute ſeyn, und dazu entweder ſolche,

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/104
Zitationshilfe: [Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 84. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/104>, abgerufen am 22.11.2024.