[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Leben Catharinä der zweyten theker, Chirurgum, und Unterchirurgum, auchwofern es nöthig ist, einen Doctor. Die andern Unterbedienten, als der Oeco- Noch sollen auch 2 Pförtner, von abge- §. 40. Diejenigen Bedienten sowohl bey der Aca- Damit die Jugend nicht das geringste Bey- seyn,
Leben Catharinaͤ der zweyten theker, Chirurgum, und Unterchirurgum, auchwofern es noͤthig iſt, einen Doctor. Die andern Unterbedienten, als der Oeco- Noch ſollen auch 2 Pfoͤrtner, von abge- §. 40. Diejenigen Bedienten ſowohl bey der Aca- Damit die Jugend nicht das geringſte Bey- ſeyn,
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Leben Catharinaͤ der zweyten
theker, Chirurgum, und Unterchirurgum, auch
wofern es noͤthig iſt, einen Doctor.
Die andern Unterbedienten, als der Oeco-
nom, die Aufſeher, die Factore, die bey der
Buchdruckerey, oder beym Verkauf der Ku-
pferſtiche, Gemaͤhlde, Buͤcher, und uͤbrigen
bey der Academie verfertigten Arbeiten, zu be-
ſtellen ſind, werden entweder aus denen bey
der Academie befindlichen Leuten erwaͤhlt, oder
es werden Fremde angenommen, die hiezu die
noͤthige Kenntniß und Faͤhigkeit beſitzen.
Noch ſollen auch 2 Pfoͤrtner, von abge-
dankten Unterofficieren oder andern, in kay-
ſerlicher Livree bey der Academie ſeyn.
§. 40.
Diejenigen Bedienten ſowohl bey der Aca-
demie als bey der Erziehungsſchule, die ihre
Lebenszeit hindurch treu und ehrlich gedient,
aber Alters oder Krankheit wegen nicht weiter
zu dienen faͤhig ſind, ſollen nach vorhergaͤngi-
ger Bepruͤfung der academiſchen Verſammlung
nicht ohne Belohnung entlaſſen, oder auch auf
eine anſtaͤndige Art bey der Academie verſorget
werden.
Damit die Jugend nicht das geringſte Bey-
ſpiel von Haͤrte ſehe, ſollen alle Leibesſtrafen
bey der ganzen Academie und Schule, auch in
Anſehung der untern Bedienten, verbothen
ſeyn,
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