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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.

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Kayserinn von Rußland.
haltende Pensionärs soll die Academie nicht
nur denen allda residirenden kayserlichen Mi-
nistern, sondern auch andern angesehenen Per-
sonen, die ihnen nützlich seyn können, empfeh-
len. Alle 4 Monate müssen sie an die Acade-
mie einberichten, wo und was sie arbeiten, und
dabey sowohl von ihrem Aufenthalte, und ih-
ren Beschäftigungen, als auch über die von
ihnen beobachtete und zur Kunst gehörigen
Merkwürdigkeiten, ein ordentliches Journal
führen.

Nach Verlauf der bestimmten Zeit ist jeder
in seiner Kunst verpflichtet, etwas von seiner
eignen Erfindung, oder wenigstens einige nach
künstlichen Gemählden, Statüen und derglei-
chen von ihm selbst verfertigte Copien, mitzu-
bringen, oder an die Academie einzuschicken.
Alsdenn empfängt er seinen letzten Wechsel
zur Rückreise, und ein Attestat von der
Academie, welche von der Zeit an nichts
mehr mit ihm zu schaffen hat, und ihn
auch nicht mehr unter ihre Pensionairs rech-
net. Nach seiner Rückkunft in das Vaterland
soll er als ein völlig freyer Mann seine Kunst
und Wissenschaft im Reiche, wo er will, unge-
hindert treiben können.

§. 37.
O 5

Kayſerinn von Rußland.
haltende Penſionaͤrs ſoll die Academie nicht
nur denen allda reſidirenden kayſerlichen Mi-
niſtern, ſondern auch andern angeſehenen Per-
ſonen, die ihnen nuͤtzlich ſeyn koͤnnen, empfeh-
len. Alle 4 Monate muͤſſen ſie an die Acade-
mie einberichten, wo und was ſie arbeiten, und
dabey ſowohl von ihrem Aufenthalte, und ih-
ren Beſchaͤftigungen, als auch uͤber die von
ihnen beobachtete und zur Kunſt gehoͤrigen
Merkwuͤrdigkeiten, ein ordentliches Journal
fuͤhren.

Nach Verlauf der beſtimmten Zeit iſt jeder
in ſeiner Kunſt verpflichtet, etwas von ſeiner
eignen Erfindung, oder wenigſtens einige nach
kuͤnſtlichen Gemaͤhlden, Statuͤen und derglei-
chen von ihm ſelbſt verfertigte Copien, mitzu-
bringen, oder an die Academie einzuſchicken.
Alsdenn empfaͤngt er ſeinen letzten Wechſel
zur Ruͤckreiſe, und ein Atteſtat von der
Academie, welche von der Zeit an nichts
mehr mit ihm zu ſchaffen hat, und ihn
auch nicht mehr unter ihre Penſionairs rech-
net. Nach ſeiner Ruͤckkunft in das Vaterland
ſoll er als ein voͤllig freyer Mann ſeine Kunſt
und Wiſſenſchaft im Reiche, wo er will, unge-
hindert treiben koͤnnen.

§. 37.
O 5
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[217/0241] Kayſerinn von Rußland. haltende Penſionaͤrs ſoll die Academie nicht nur denen allda reſidirenden kayſerlichen Mi- niſtern, ſondern auch andern angeſehenen Per- ſonen, die ihnen nuͤtzlich ſeyn koͤnnen, empfeh- len. Alle 4 Monate muͤſſen ſie an die Acade- mie einberichten, wo und was ſie arbeiten, und dabey ſowohl von ihrem Aufenthalte, und ih- ren Beſchaͤftigungen, als auch uͤber die von ihnen beobachtete und zur Kunſt gehoͤrigen Merkwuͤrdigkeiten, ein ordentliches Journal fuͤhren. Nach Verlauf der beſtimmten Zeit iſt jeder in ſeiner Kunſt verpflichtet, etwas von ſeiner eignen Erfindung, oder wenigſtens einige nach kuͤnſtlichen Gemaͤhlden, Statuͤen und derglei- chen von ihm ſelbſt verfertigte Copien, mitzu- bringen, oder an die Academie einzuſchicken. Alsdenn empfaͤngt er ſeinen letzten Wechſel zur Ruͤckreiſe, und ein Atteſtat von der Academie, welche von der Zeit an nichts mehr mit ihm zu ſchaffen hat, und ihn auch nicht mehr unter ihre Penſionairs rech- net. Nach ſeiner Ruͤckkunft in das Vaterland ſoll er als ein voͤllig freyer Mann ſeine Kunſt und Wiſſenſchaft im Reiche, wo er will, unge- hindert treiben koͤnnen. §. 37. O 5

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Zitationshilfe: [Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 217. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/241>, abgerufen am 24.11.2024.