[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Kayserinn von Rußland. falls aber ein Fest- oder Feyertag auf diese Ta-ge einfiele, unausbleiblich den folgenden Tag gehalten. Wenn die Mitglieder der Versamm- lung, wegen irgend einer rechtmäßigen Ver- hinderung, nicht alle zugegen wären: so sol- len sieben Mitglieder, aber niemals weniger, eine Versammlung halten, und alles abmachen können. In denselben wird der Fleiß und die Progressen aller Lehrlinge untersucht, und al- les, was zum Nutzen der Academie und zu Ausbreitung der Künste dienen kann, in Er- wägung gezogen. Die Meynungen über neue Erfindungen werden in das Journal eingetra- gen, um in den großen Versammlungen wei- ter untersucht zu werden. Diese letztern wer- den alle 4 Monat gehalten, und in denselben alle Schlüsse bestätiget, die die Mitglieder in den vorigen ordentlichen Zusammenkünften ge- faßt haben. Wo es nöthig ist, werden auch außerordentliche Versammlungen angesagt. Alle werden in dem dazu bestimmten Saale ge- halten: alle anderswo gehaltene sind ungültig; es wäre denn, daß die ganze Versammlung bey besondern Vorfällen darein gewilliget hätte. Alle Schlüsse und Verordnungen erhalten wird O 2
Kayſerinn von Rußland. falls aber ein Feſt- oder Feyertag auf dieſe Ta-ge einfiele, unausbleiblich den folgenden Tag gehalten. Wenn die Mitglieder der Verſamm- lung, wegen irgend einer rechtmaͤßigen Ver- hinderung, nicht alle zugegen waͤren: ſo ſol- len ſieben Mitglieder, aber niemals weniger, eine Verſammlung halten, und alles abmachen koͤnnen. In denſelben wird der Fleiß und die Progreſſen aller Lehrlinge unterſucht, und al- les, was zum Nutzen der Academie und zu Ausbreitung der Kuͤnſte dienen kann, in Er- waͤgung gezogen. Die Meynungen uͤber neue Erfindungen werden in das Journal eingetra- gen, um in den großen Verſammlungen wei- ter unterſucht zu werden. Dieſe letztern wer- den alle 4 Monat gehalten, und in denſelben alle Schluͤſſe beſtaͤtiget, die die Mitglieder in den vorigen ordentlichen Zuſammenkuͤnften ge- faßt haben. Wo es noͤthig iſt, werden auch außerordentliche Verſammlungen angeſagt. Alle werden in dem dazu beſtimmten Saale ge- halten: alle anderswo gehaltene ſind unguͤltig; es waͤre denn, daß die ganze Verſammlung bey beſondern Vorfaͤllen darein gewilliget haͤtte. Alle Schluͤſſe und Verordnungen erhalten wird O 2
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Kayſerinn von Rußland.
falls aber ein Feſt- oder Feyertag auf dieſe Ta-
ge einfiele, unausbleiblich den folgenden Tag
gehalten. Wenn die Mitglieder der Verſamm-
lung, wegen irgend einer rechtmaͤßigen Ver-
hinderung, nicht alle zugegen waͤren: ſo ſol-
len ſieben Mitglieder, aber niemals weniger,
eine Verſammlung halten, und alles abmachen
koͤnnen. In denſelben wird der Fleiß und die
Progreſſen aller Lehrlinge unterſucht, und al-
les, was zum Nutzen der Academie und zu
Ausbreitung der Kuͤnſte dienen kann, in Er-
waͤgung gezogen. Die Meynungen uͤber neue
Erfindungen werden in das Journal eingetra-
gen, um in den großen Verſammlungen wei-
ter unterſucht zu werden. Dieſe letztern wer-
den alle 4 Monat gehalten, und in denſelben
alle Schluͤſſe beſtaͤtiget, die die Mitglieder in
den vorigen ordentlichen Zuſammenkuͤnften ge-
faßt haben. Wo es noͤthig iſt, werden auch
außerordentliche Verſammlungen angeſagt.
Alle werden in dem dazu beſtimmten Saale ge-
halten: alle anderswo gehaltene ſind unguͤltig;
es waͤre denn, daß die ganze Verſammlung
bey beſondern Vorfaͤllen darein gewilliget
haͤtte.
Alle Schluͤſſe und Verordnungen erhalten
durch die Mehrheit der Stimmen oder der Bal-
lotte ihre Kraft. Was dabey abgehandelt
wird
O 2
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