ren diese Verhinderungen lange, so soll er un- verzüglich von der academischen Versammlung andre hiezu geschickte Leute fodern.
Er soll darauf sehen, daß nicht nur die Kinder, sondern auch alle Lehrlinge überhaupt, beständig gesunde Speisen bekommen; auch daß sich die Lehrer und Lehrerinnen, jede mit ihren Untergebenen, unausbleiblich mit bey Tische einfinden, damit die Kinder unter sich Höflichkeit und Wohlstand beobachten lernen.
Endlich will sehr nöthig seyn, sowohl für die Kinder als übrige Lehrlinge, nach ihren Jahren und Alter allerley unschuldige Belu- stigungen, Spiele und Zeitvertreibe, unter der Aufsicht ihrer Vorgesetzten, anzuordnen; und zwar des Sommers in Gärten, bey anderer Jahreszeit und unbequemer Witterung aber auf besonders dazu eingerichteten Plätzen, zufolge derer zu dem Ende gesammleten physischen Be- merkungen und Erfahrungen.
§. 16.
III. Da die Erfüllung aller bisher be- schriebenen Pflichten dem Inspector eine große Last aufbürdet: so muß er einen Gehülfen ha- ben, der eben die Eigenschaften besitzt. Die- ser sein Gehülfe, oder der Unterinspector, ist der zweyte nach ihm. Er tritt in alle Ob-
liegen-
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Kayſerinn von Rußland.
ren dieſe Verhinderungen lange, ſo ſoll er un- verzuͤglich von der academiſchen Verſammlung andre hiezu geſchickte Leute fodern.
Er ſoll darauf ſehen, daß nicht nur die Kinder, ſondern auch alle Lehrlinge uͤberhaupt, beſtaͤndig geſunde Speiſen bekommen; auch daß ſich die Lehrer und Lehrerinnen, jede mit ihren Untergebenen, unausbleiblich mit bey Tiſche einfinden, damit die Kinder unter ſich Hoͤflichkeit und Wohlſtand beobachten lernen.
Endlich will ſehr noͤthig ſeyn, ſowohl fuͤr die Kinder als uͤbrige Lehrlinge, nach ihren Jahren und Alter allerley unſchuldige Belu- ſtigungen, Spiele und Zeitvertreibe, unter der Aufſicht ihrer Vorgeſetzten, anzuordnen; und zwar des Sommers in Gaͤrten, bey anderer Jahreszeit und unbequemer Witterung aber auf beſonders dazu eingerichteten Plaͤtzen, zufolge derer zu dem Ende geſammleten phyſiſchen Be- merkungen und Erfahrungen.
§. 16.
III. Da die Erfuͤllung aller bisher be- ſchriebenen Pflichten dem Inſpector eine große Laſt aufbuͤrdet: ſo muß er einen Gehuͤlfen ha- ben, der eben die Eigenſchaften beſitzt. Die- ſer ſein Gehuͤlfe, oder der Unterinſpector, iſt der zweyte nach ihm. Er tritt in alle Ob-
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Kayſerinn von Rußland.
ren dieſe Verhinderungen lange, ſo ſoll er un-
verzuͤglich von der academiſchen Verſammlung
andre hiezu geſchickte Leute fodern.
Er ſoll darauf ſehen, daß nicht nur die
Kinder, ſondern auch alle Lehrlinge uͤberhaupt,
beſtaͤndig geſunde Speiſen bekommen; auch
daß ſich die Lehrer und Lehrerinnen, jede mit
ihren Untergebenen, unausbleiblich mit bey
Tiſche einfinden, damit die Kinder unter ſich
Hoͤflichkeit und Wohlſtand beobachten lernen.
Endlich will ſehr noͤthig ſeyn, ſowohl fuͤr
die Kinder als uͤbrige Lehrlinge, nach ihren
Jahren und Alter allerley unſchuldige Belu-
ſtigungen, Spiele und Zeitvertreibe, unter der
Aufſicht ihrer Vorgeſetzten, anzuordnen; und
zwar des Sommers in Gaͤrten, bey anderer
Jahreszeit und unbequemer Witterung aber auf
beſonders dazu eingerichteten Plaͤtzen, zufolge
derer zu dem Ende geſammleten phyſiſchen Be-
merkungen und Erfahrungen.
§. 16.
III. Da die Erfuͤllung aller bisher be-
ſchriebenen Pflichten dem Inſpector eine große
Laſt aufbuͤrdet: ſo muß er einen Gehuͤlfen ha-
ben, der eben die Eigenſchaften beſitzt. Die-
ſer ſein Gehuͤlfe, oder der Unterinſpector,
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 195. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/219>, abgerufen am 23.02.2025.
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