[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Leben Catharinä der zweyten II. Von der Erziehungsschule bey dieser Academie. §. 9. In diesem Aufsatze wird in 5 Abtheilungen §. 10. I. Anfänglich werden 60 Knaben aufge- Beym Eintritt in die Schule müssen dieje- Waisen-
Leben Catharinaͤ der zweyten II. Von der Erziehungsſchule bey dieſer Academie. §. 9. In dieſem Aufſatze wird in 5 Abtheilungen §. 10. I. Anfaͤnglich werden 60 Knaben aufge- Beym Eintritt in die Schule muͤſſen dieje- Waiſen-
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Leben Catharinaͤ der zweyten
II. Von der Erziehungsſchule bey dieſer
Academie.
§. 9.
In dieſem Aufſatze wird in 5 Abtheilungen
I. von der Aufnahme und Unterweiſung
der Kinder, II. vom Inſpector der Schule
und deſſen Pflichten, III. vom Unterinſpe-
ctor, IV. von den Lehrerinnen und Leh-
rern, und V. vom Examen gehandelt.
§. 10.
I. Anfaͤnglich werden 60 Knaben aufge-
nommen, wes Standes ſie auch ſeyen: nur
Leibeigene, die von ihren Herren keine Frey-
briefe haben, ſind ausgeſchloſſen. Sie duͤr-
fen nicht uͤber 5 bis 6 Jahr alt ſeyn. Alle
drey Jahr nimmt man wieder 60 auf. Die
Stellen, die zwiſchen der Zeit ledig werden,
bleiben unbeſetzt.
Beym Eintritt in die Schule muͤſſen dieje-
nige, ſo dergleichen Knaben bringen, von je-
dem ein Zeugniß des Prieſters, der ihn getauft,
oder auch vom Taufpathen, oder in Erman-
gelung deſſen, von andern glaubwuͤrdigen Per-
ſonen, vorzeigen, und den Namen, Zuna-
men, und Alter des Knabens, nebſt dem Na-
men und Stande ſeines Vaters angeben.
Waiſen-
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