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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.

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Leben Catharinä der zweyten
"erdichtet sey? Wofern er nun dieß aufs neue
"bekräftiget, und die Sache wirklich die 2 er-
"sten Puncte betrift: so soll in diesem Falle
"der Angeber unter genauer Verwahr, entwe-
"der an den Senat, wenn es nicht weit von
"St. Petersburg oder Moscau ist, oder an
"die nächste Gouvernementscanzley geschickt
"werden. Der oder diejenigen aber, die er
"ohne Zeugen und schriftliche Beweise angiebt,
"sollen nicht in Verhaft gezogen, ja nicht ein-
"mal für verdächtig gehalten werden, bis die
"Sache höheren Ortes gehörig untersuchet
"worden, und wegen des Angegebenen eine
"Verfügung erfolget.

"Hier befehlen Wir insbesondere Unserm
"Senate aus mütterlicher Vorsorge und Huld
"gegen alle Unsere getreue Unterthanen, alle
"Gerichtshöfe, sonderlich in den entfernteren
"Städten mit genauen Instructionen zu verse-
"hen, auf was Art sie am besten und sicher-
"sten dergleichen Angeber, die den wesentlichen
"Inhalt der zwey ersten Puncte verstehen, und
"über Dinge, die wirklich dahin gehören, Aus-
"sagen thun, auch nach obbemeldter Ermah-
"nung, und nachdem man ihnen Zeit zum

"Nach-

Leben Catharinaͤ der zweyten
„erdichtet ſey? Wofern er nun dieß aufs neue
„bekraͤftiget, und die Sache wirklich die 2 er-
„ſten Puncte betrift: ſo ſoll in dieſem Falle
„der Angeber unter genauer Verwahr, entwe-
„der an den Senat, wenn es nicht weit von
„St. Petersburg oder Moſcau iſt, oder an
„die naͤchſte Gouvernementscanzley geſchickt
„werden. Der oder diejenigen aber, die er
„ohne Zeugen und ſchriftliche Beweiſe angiebt,
„ſollen nicht in Verhaft gezogen, ja nicht ein-
„mal fuͤr verdaͤchtig gehalten werden, bis die
„Sache hoͤheren Ortes gehoͤrig unterſuchet
„worden, und wegen des Angegebenen eine
„Verfuͤgung erfolget.

„Hier befehlen Wir insbeſondere Unſerm
„Senate aus muͤtterlicher Vorſorge und Huld
„gegen alle Unſere getreue Unterthanen, alle
„Gerichtshoͤfe, ſonderlich in den entfernteren
„Staͤdten mit genauen Inſtructionen zu verſe-
„hen, auf was Art ſie am beſten und ſicher-
„ſten dergleichen Angeber, die den weſentlichen
„Inhalt der zwey erſten Puncte verſtehen, und
„uͤber Dinge, die wirklich dahin gehoͤren, Aus-
„ſagen thun, auch nach obbemeldter Ermah-
„nung, und nachdem man ihnen Zeit zum

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[170/0194] Leben Catharinaͤ der zweyten „erdichtet ſey? Wofern er nun dieß aufs neue „bekraͤftiget, und die Sache wirklich die 2 er- „ſten Puncte betrift: ſo ſoll in dieſem Falle „der Angeber unter genauer Verwahr, entwe- „der an den Senat, wenn es nicht weit von „St. Petersburg oder Moſcau iſt, oder an „die naͤchſte Gouvernementscanzley geſchickt „werden. Der oder diejenigen aber, die er „ohne Zeugen und ſchriftliche Beweiſe angiebt, „ſollen nicht in Verhaft gezogen, ja nicht ein- „mal fuͤr verdaͤchtig gehalten werden, bis die „Sache hoͤheren Ortes gehoͤrig unterſuchet „worden, und wegen des Angegebenen eine „Verfuͤgung erfolget. „Hier befehlen Wir insbeſondere Unſerm „Senate aus muͤtterlicher Vorſorge und Huld „gegen alle Unſere getreue Unterthanen, alle „Gerichtshoͤfe, ſonderlich in den entfernteren „Staͤdten mit genauen Inſtructionen zu verſe- „hen, auf was Art ſie am beſten und ſicher- „ſten dergleichen Angeber, die den weſentlichen „Inhalt der zwey erſten Puncte verſtehen, und „uͤber Dinge, die wirklich dahin gehoͤren, Aus- „ſagen thun, auch nach obbemeldter Ermah- „nung, und nachdem man ihnen Zeit zum „Nach-

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Zitationshilfe: [Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 170. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/194>, abgerufen am 22.11.2024.