"Verläumdungen ins Werk zu setzen, und ih- "nen zu ihrer Besserung Gelegenheit zu geben: "so befehlen Wir hiemit aus Antrieb Unserer "Huld und Menschenliebe, daß die geheime "Inquisitionscanzley von nun an nicht mehr "seyn, sondern völlig aufgehoben werden, die "für diese Canzley gehörige Sachen aber, wenn "dergleichen vorfallen sollten, nach Masgabe "ihrer Wichtigkeit, im Senat untersucht und "abgethan werden sollen.
"Damit nun diese Unsere Gnade bey al- "len guten und getreuen Unterthanen völlig "ihre Wirklichkeit erhalte, im Gegentheil aber "doch diejenigen nicht außer Furcht gesetzt wer- "den, die entweder nach dem ersten Puncte "in der Ukase vom 14ten April 1730 gegen Un- "serer kayserlichen Majestät Gesundheit und "Person, oder gegen die Ehre Unsrer Maje- "stät, auf eine obgleich eitle und den Verbre- "chern allezeit zu ihrem eigenen Unglück gerei- "chende Weise, etwas unternehmen, oder auch "nach dem zweyten Punct ermeldter Ukase, "einen Aufstand erregen, oder an Uns und "Unserm Reiche einen Hochverrath begehen "möchten: als haben Wir Unsre Willensmey-
"nung
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Kayſerinn von Rußland.
„Verlaͤumdungen ins Werk zu ſetzen, und ih- „nen zu ihrer Beſſerung Gelegenheit zu geben: „ſo befehlen Wir hiemit aus Antrieb Unſerer „Huld und Menſchenliebe, daß die geheime „Inquiſitionscanzley von nun an nicht mehr „ſeyn, ſondern voͤllig aufgehoben werden, die „fuͤr dieſe Canzley gehoͤrige Sachen aber, wenn „dergleichen vorfallen ſollten, nach Masgabe „ihrer Wichtigkeit, im Senat unterſucht und „abgethan werden ſollen.
„Damit nun dieſe Unſere Gnade bey al- „len guten und getreuen Unterthanen voͤllig „ihre Wirklichkeit erhalte, im Gegentheil aber „doch diejenigen nicht außer Furcht geſetzt wer- „den, die entweder nach dem erſten Puncte „in der Ukaſe vom 14ten April 1730 gegen Un- „ſerer kayſerlichen Majeſtaͤt Geſundheit und „Perſon, oder gegen die Ehre Unſrer Maje- „ſtaͤt, auf eine obgleich eitle und den Verbre- „chern allezeit zu ihrem eigenen Ungluͤck gerei- „chende Weiſe, etwas unternehmen, oder auch „nach dem zweyten Punct ermeldter Ukaſe, „einen Aufſtand erregen, oder an Uns und „Unſerm Reiche einen Hochverrath begehen „moͤchten: als haben Wir Unſre Willensmey-
„nung
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Kayſerinn von Rußland.
„Verlaͤumdungen ins Werk zu ſetzen, und ih-
„nen zu ihrer Beſſerung Gelegenheit zu geben:
„ſo befehlen Wir hiemit aus Antrieb Unſerer
„Huld und Menſchenliebe, daß die geheime
„Inquiſitionscanzley von nun an nicht mehr
„ſeyn, ſondern voͤllig aufgehoben werden, die
„fuͤr dieſe Canzley gehoͤrige Sachen aber, wenn
„dergleichen vorfallen ſollten, nach Masgabe
„ihrer Wichtigkeit, im Senat unterſucht und
„abgethan werden ſollen.
„Damit nun dieſe Unſere Gnade bey al-
„len guten und getreuen Unterthanen voͤllig
„ihre Wirklichkeit erhalte, im Gegentheil aber
„doch diejenigen nicht außer Furcht geſetzt wer-
„den, die entweder nach dem erſten Puncte
„in der Ukaſe vom 14ten April 1730 gegen Un-
„ſerer kayſerlichen Majeſtaͤt Geſundheit und
„Perſon, oder gegen die Ehre Unſrer Maje-
„ſtaͤt, auf eine obgleich eitle und den Verbre-
„chern allezeit zu ihrem eigenen Ungluͤck gerei-
„chende Weiſe, etwas unternehmen, oder auch
„nach dem zweyten Punct ermeldter Ukaſe,
„einen Aufſtand erregen, oder an Uns und
„Unſerm Reiche einen Hochverrath begehen
„moͤchten: als haben Wir Unſre Willensmey-
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 165. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/189>, abgerufen am 16.02.2025.
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