führt werden kann, was hier ein- und auszu- führen erlaubt ist.
VI. Die Erhaltung der Wälder ist eins der allernöthigsten und wichtigsten Stücke in der Reichsöconomie. Was davon zum Schiffbau und übrigen Gebrauch der Admira- lität gehört, darüber hat schon die über das Seewesen niedergesetzte Commission Befehl er- halten. So bald dieser in Erfüllung gebracht ist, soll der Senat auch wegen des übrigen Ordres erhalten.
VII. Es sind noch andere Waren, als Rhabarber, Leinwand und dergleichen, die nach einseitiger Beurtheilung oder aus einem unrichtig von den Vortheilen der Crone gefaß- ten Vorurtheile, als wäre solches von dem all- gemeinen Nutzen des Landes verschieden, ver- boten, und seit vielen Jahren der Handlung gänzlich entzogen worden. Alle diese Verbote sollen aufgehoben, und zur besseren Aufmunte- rung die Zollabgaben von selbigen merklich ver- mindert werden.
§. 6.
VIII. Dagegen giebt es eine Menge anderer Waren, die durch eben solche Erklä- rungen der vorigen Befehle ganz zollfrey ge-
macht
Leben Catharinaͤ der zweyten
fuͤhrt werden kann, was hier ein- und auszu- fuͤhren erlaubt iſt.
VI. Die Erhaltung der Waͤlder iſt eins der allernoͤthigſten und wichtigſten Stuͤcke in der Reichsoͤconomie. Was davon zum Schiffbau und uͤbrigen Gebrauch der Admira- litaͤt gehoͤrt, daruͤber hat ſchon die uͤber das Seeweſen niedergeſetzte Commiſſion Befehl er- halten. So bald dieſer in Erfuͤllung gebracht iſt, ſoll der Senat auch wegen des uͤbrigen Ordres erhalten.
VII. Es ſind noch andere Waren, als Rhabarber, Leinwand und dergleichen, die nach einſeitiger Beurtheilung oder aus einem unrichtig von den Vortheilen der Crone gefaß- ten Vorurtheile, als waͤre ſolches von dem all- gemeinen Nutzen des Landes verſchieden, ver- boten, und ſeit vielen Jahren der Handlung gaͤnzlich entzogen worden. Alle dieſe Verbote ſollen aufgehoben, und zur beſſeren Aufmunte- rung die Zollabgaben von ſelbigen merklich ver- mindert werden.
§. 6.
VIII. Dagegen giebt es eine Menge anderer Waren, die durch eben ſolche Erklaͤ- rungen der vorigen Befehle ganz zollfrey ge-
macht
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0144"n="120"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Leben Catharinaͤ der zweyten</hi></fw><lb/>
fuͤhrt werden kann, was hier ein- und auszu-<lb/>
fuͤhren erlaubt iſt.</p><lb/><p><hirendition="#aq">VI.</hi> Die Erhaltung der Waͤlder iſt<lb/>
eins der allernoͤthigſten und wichtigſten Stuͤcke<lb/>
in der Reichsoͤconomie. Was davon zum<lb/>
Schiffbau und uͤbrigen Gebrauch der Admira-<lb/>
litaͤt gehoͤrt, daruͤber hat ſchon die uͤber das<lb/>
Seeweſen niedergeſetzte Commiſſion Befehl er-<lb/>
halten. So bald dieſer in Erfuͤllung gebracht<lb/>
iſt, ſoll der Senat auch wegen des uͤbrigen<lb/>
Ordres erhalten.</p><lb/><p><hirendition="#aq">VII.</hi> Es ſind noch andere Waren, als<lb/>
Rhabarber, Leinwand und dergleichen, die<lb/>
nach einſeitiger Beurtheilung oder aus einem<lb/>
unrichtig von den Vortheilen der Crone gefaß-<lb/>
ten Vorurtheile, als waͤre ſolches von dem all-<lb/>
gemeinen Nutzen des Landes verſchieden, ver-<lb/>
boten, und ſeit vielen Jahren der Handlung<lb/>
gaͤnzlich entzogen worden. Alle dieſe Verbote<lb/>ſollen aufgehoben, und zur beſſeren Aufmunte-<lb/>
rung die Zollabgaben von ſelbigen merklich ver-<lb/>
mindert werden.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 6.</head><lb/><p><hirendition="#aq">VIII.</hi> Dagegen giebt es eine Menge<lb/>
anderer Waren, die durch eben ſolche Erklaͤ-<lb/>
rungen der vorigen Befehle ganz zollfrey ge-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">macht</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[120/0144]
Leben Catharinaͤ der zweyten
fuͤhrt werden kann, was hier ein- und auszu-
fuͤhren erlaubt iſt.
VI. Die Erhaltung der Waͤlder iſt
eins der allernoͤthigſten und wichtigſten Stuͤcke
in der Reichsoͤconomie. Was davon zum
Schiffbau und uͤbrigen Gebrauch der Admira-
litaͤt gehoͤrt, daruͤber hat ſchon die uͤber das
Seeweſen niedergeſetzte Commiſſion Befehl er-
halten. So bald dieſer in Erfuͤllung gebracht
iſt, ſoll der Senat auch wegen des uͤbrigen
Ordres erhalten.
VII. Es ſind noch andere Waren, als
Rhabarber, Leinwand und dergleichen, die
nach einſeitiger Beurtheilung oder aus einem
unrichtig von den Vortheilen der Crone gefaß-
ten Vorurtheile, als waͤre ſolches von dem all-
gemeinen Nutzen des Landes verſchieden, ver-
boten, und ſeit vielen Jahren der Handlung
gaͤnzlich entzogen worden. Alle dieſe Verbote
ſollen aufgehoben, und zur beſſeren Aufmunte-
rung die Zollabgaben von ſelbigen merklich ver-
mindert werden.
§. 6.
VIII. Dagegen giebt es eine Menge
anderer Waren, die durch eben ſolche Erklaͤ-
rungen der vorigen Befehle ganz zollfrey ge-
macht
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 120. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/144>, abgerufen am 23.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.