Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.

Bild:
<< vorherige Seite

Kayserinn von Rußland.
worden, sondern eben so hoch im Preise geblie-
ben; so nimmt die Crone diesen Handel wie-
der zu sich, und von nun an darf zwar jeder-
mann innerhalb des Reiches mit Hausblase
handeln, mit nichten aber solche verschiffen
oder außer Landes versenden. Wer in den
Seehäfen an der Ostsee oder auch in Archan-
gel Hausblase für die Crone liefert, erhält 15
Rubel fürs Pud: diese wird hernach für Rech-
nung der Crone nach ihrem wahren Werthe
verschifft oder außer Landes versandt, so wie
man es am vortheilhaftesten finden wird. Will
aber jemand in den Seehäfen Hausblase kau-
fen, um damit im Reiche zu handeln, nicht
aber solche zu verschiffen: dem soll das Com-
merzcollegium solche zu 16 Rubel das Pud
verkaufen.

§. 91.

XVI. Von jedem zahlbaren Rubel
Kopfsteuer wurden sonst noch 2 Cop. zum Ge-
halt für die zu Eintreibung der Kopfsteuer be-
stellten Personen erhoben. Diese bleiben auch
fernerhin, und werden mit der erhobenen Kopf-
steuer zu gleicher Zeit zu Auszahlung der nach
dem neuen Etat bestimmten Besoldungen ein-
gesandt.

XVII.
G 3

Kayſerinn von Rußland.
worden, ſondern eben ſo hoch im Preiſe geblie-
ben; ſo nimmt die Crone dieſen Handel wie-
der zu ſich, und von nun an darf zwar jeder-
mann innerhalb des Reiches mit Hausblaſe
handeln, mit nichten aber ſolche verſchiffen
oder außer Landes verſenden. Wer in den
Seehaͤfen an der Oſtſee oder auch in Archan-
gel Hausblaſe fuͤr die Crone liefert, erhaͤlt 15
Rubel fuͤrs Pud: dieſe wird hernach fuͤr Rech-
nung der Crone nach ihrem wahren Werthe
verſchifft oder außer Landes verſandt, ſo wie
man es am vortheilhafteſten finden wird. Will
aber jemand in den Seehaͤfen Hausblaſe kau-
fen, um damit im Reiche zu handeln, nicht
aber ſolche zu verſchiffen: dem ſoll das Com-
merzcollegium ſolche zu 16 Rubel das Pud
verkaufen.

§. 91.

XVI. Von jedem zahlbaren Rubel
Kopfſteuer wurden ſonſt noch 2 Cop. zum Ge-
halt fuͤr die zu Eintreibung der Kopfſteuer be-
ſtellten Perſonen erhoben. Dieſe bleiben auch
fernerhin, und werden mit der erhobenen Kopf-
ſteuer zu gleicher Zeit zu Auszahlung der nach
dem neuen Etat beſtimmten Beſoldungen ein-
geſandt.

XVII.
G 3
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0125" n="101"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Kay&#x017F;erinn von Rußland.</hi></fw><lb/>
worden, &#x017F;ondern eben &#x017F;o hoch im Prei&#x017F;e geblie-<lb/>
ben; &#x017F;o nimmt die Crone die&#x017F;en Handel wie-<lb/>
der zu &#x017F;ich, und von nun an darf zwar jeder-<lb/>
mann innerhalb des Reiches mit Hausbla&#x017F;e<lb/>
handeln, mit nichten aber &#x017F;olche ver&#x017F;chiffen<lb/>
oder außer Landes ver&#x017F;enden. Wer in den<lb/>
Seeha&#x0364;fen an der O&#x017F;t&#x017F;ee oder auch in Archan-<lb/>
gel Hausbla&#x017F;e fu&#x0364;r die Crone liefert, erha&#x0364;lt 15<lb/>
Rubel fu&#x0364;rs Pud: die&#x017F;e wird hernach fu&#x0364;r Rech-<lb/>
nung der Crone nach ihrem wahren Werthe<lb/>
ver&#x017F;chifft oder außer Landes ver&#x017F;andt, &#x017F;o wie<lb/>
man es am vortheilhafte&#x017F;ten finden wird. Will<lb/>
aber jemand in den Seeha&#x0364;fen Hausbla&#x017F;e kau-<lb/>
fen, um damit im Reiche zu handeln, nicht<lb/>
aber &#x017F;olche zu ver&#x017F;chiffen: dem &#x017F;oll das Com-<lb/>
merzcollegium &#x017F;olche zu 16 Rubel das Pud<lb/>
verkaufen.</p>
          </div><lb/>
          <div n="3">
            <head>§. 91.</head><lb/>
            <p><hi rendition="#aq">XVI.</hi> Von jedem zahlbaren Rubel<lb/>
Kopf&#x017F;teuer wurden &#x017F;on&#x017F;t noch 2 Cop. zum Ge-<lb/>
halt fu&#x0364;r die zu Eintreibung der Kopf&#x017F;teuer be-<lb/>
&#x017F;tellten Per&#x017F;onen erhoben. Die&#x017F;e bleiben auch<lb/>
fernerhin, und werden mit der erhobenen Kopf-<lb/>
&#x017F;teuer zu gleicher Zeit zu Auszahlung der nach<lb/>
dem neuen Etat be&#x017F;timmten Be&#x017F;oldungen ein-<lb/>
ge&#x017F;andt.</p><lb/>
            <fw place="bottom" type="sig">G 3</fw>
            <fw place="bottom" type="catch"> <hi rendition="#aq">XVII.</hi> </fw><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[101/0125] Kayſerinn von Rußland. worden, ſondern eben ſo hoch im Preiſe geblie- ben; ſo nimmt die Crone dieſen Handel wie- der zu ſich, und von nun an darf zwar jeder- mann innerhalb des Reiches mit Hausblaſe handeln, mit nichten aber ſolche verſchiffen oder außer Landes verſenden. Wer in den Seehaͤfen an der Oſtſee oder auch in Archan- gel Hausblaſe fuͤr die Crone liefert, erhaͤlt 15 Rubel fuͤrs Pud: dieſe wird hernach fuͤr Rech- nung der Crone nach ihrem wahren Werthe verſchifft oder außer Landes verſandt, ſo wie man es am vortheilhafteſten finden wird. Will aber jemand in den Seehaͤfen Hausblaſe kau- fen, um damit im Reiche zu handeln, nicht aber ſolche zu verſchiffen: dem ſoll das Com- merzcollegium ſolche zu 16 Rubel das Pud verkaufen. §. 91. XVI. Von jedem zahlbaren Rubel Kopfſteuer wurden ſonſt noch 2 Cop. zum Ge- halt fuͤr die zu Eintreibung der Kopfſteuer be- ſtellten Perſonen erhoben. Dieſe bleiben auch fernerhin, und werden mit der erhobenen Kopf- ſteuer zu gleicher Zeit zu Auszahlung der nach dem neuen Etat beſtimmten Beſoldungen ein- geſandt. XVII. G 3

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/125
Zitationshilfe: [Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/125>, abgerufen am 24.11.2024.