Rathhäuser und Pächter aber erwächst aus dieser neuen Auflage gleichfalls kein Nachtheil, weil sie beym Verkauf des Brannteweins, Biers und Meths den ihnen im Contracte sti- pulirten Nutzen völlig und ungestört genießen: wiewohl in Zukunft bey Verpachtung der Ka- backensteuern die Bier- und Methsteuern in den Taxen nur zur Nachricht besonders aufzuneh- men sind.
§. 81.
II. Bey Angabe der Kauf- und Pfandbriefe auf liegende Gründe, der Te- stamente und allerley hypothecarischer Ver- schreibungen, und bey Eingabe der Bittschrif- ten um erblichen Auftrag sothaner Gründe, soll, wenn ein Collegium oder dessen Comtoir aufs eheste Nachricht eingezogen, wie viel dem Supplicanten immittiret werden müsse, von jedem Tschetwert Landes sogleich 3 Cop. ein- cassiret werden. Diese Auflage war schon ein- mal durch Ukasen vom Jahr 1715 und 1724 ge- macht. Ueberdem müssen bey Anfertigung und Schließung der Kreposten, nämlich der Kauf- und Pfandbriefe, Testamente und an- drer Instrumente, sie mögen Namen haben wie sie wollen, bey denjenigen Instanzen, wo dergleichen Kreposten angefertiget werden, au-
ßer
Kayſerinn von Rußland.
Rathhaͤuſer und Paͤchter aber erwaͤchſt aus dieſer neuen Auflage gleichfalls kein Nachtheil, weil ſie beym Verkauf des Brannteweins, Biers und Meths den ihnen im Contracte ſti- pulirten Nutzen voͤllig und ungeſtoͤrt genießen: wiewohl in Zukunft bey Verpachtung der Ka- backenſteuern die Bier- und Methſteuern in den Taxen nur zur Nachricht beſonders aufzuneh- men ſind.
§. 81.
II. Bey Angabe der Kauf- und Pfandbriefe auf liegende Gruͤnde, der Te- ſtamente und allerley hypothecariſcher Ver- ſchreibungen, und bey Eingabe der Bittſchrif- ten um erblichen Auftrag ſothaner Gruͤnde, ſoll, wenn ein Collegium oder deſſen Comtoir aufs eheſte Nachricht eingezogen, wie viel dem Supplicanten immittiret werden muͤſſe, von jedem Tſchetwert Landes ſogleich 3 Cop. ein- caſſiret werden. Dieſe Auflage war ſchon ein- mal durch Ukaſen vom Jahr 1715 und 1724 ge- macht. Ueberdem muͤſſen bey Anfertigung und Schließung der Krêpoſten, naͤmlich der Kauf- und Pfandbriefe, Teſtamente und an- drer Inſtrumente, ſie moͤgen Namen haben wie ſie wollen, bey denjenigen Inſtanzen, wo dergleichen Krépoſten angefertiget werden, au-
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Kayſerinn von Rußland.
Rathhaͤuſer und Paͤchter aber erwaͤchſt aus
dieſer neuen Auflage gleichfalls kein Nachtheil,
weil ſie beym Verkauf des Brannteweins,
Biers und Meths den ihnen im Contracte ſti-
pulirten Nutzen voͤllig und ungeſtoͤrt genießen:
wiewohl in Zukunft bey Verpachtung der Ka-
backenſteuern die Bier- und Methſteuern in den
Taxen nur zur Nachricht beſonders aufzuneh-
men ſind.
§. 81.
II. Bey Angabe der Kauf- und
Pfandbriefe auf liegende Gruͤnde, der Te-
ſtamente und allerley hypothecariſcher Ver-
ſchreibungen, und bey Eingabe der Bittſchrif-
ten um erblichen Auftrag ſothaner Gruͤnde,
ſoll, wenn ein Collegium oder deſſen Comtoir
aufs eheſte Nachricht eingezogen, wie viel dem
Supplicanten immittiret werden muͤſſe, von
jedem Tſchetwert Landes ſogleich 3 Cop. ein-
caſſiret werden. Dieſe Auflage war ſchon ein-
mal durch Ukaſen vom Jahr 1715 und 1724 ge-
macht. Ueberdem muͤſſen bey Anfertigung
und Schließung der Krêpoſten, naͤmlich der
Kauf- und Pfandbriefe, Teſtamente und an-
drer Inſtrumente, ſie moͤgen Namen haben
wie ſie wollen, bey denjenigen Inſtanzen, wo
dergleichen Krépoſten angefertiget werden, au-
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 91. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/115>, abgerufen am 16.02.2025.
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