Der zweite Punkt des rationellen Heilgeschäftes betrifft demnach die Wahl des homöopathischen Heilmittels, jener künstlichen Krankheitspotenz, durch deren Einnahme dem Kranken ein ähnli- ches Leiden (omoion pathos), eine künstliche Gegenkrankheit, gleichsam eingeimpft wird, welche die Krankheit, woran er leidet, durch Symptomenähnlichkeit zu überstim- men und auszulöschen (gründlich zu hei- len) fähig ist.
84.
Zu dieser Absicht müssen die einzel- nen Arzneien in ihrer ganzen Wirksamkeit als Krankheit erregende Potenzen bekannt seyn, das ist, möglichst alle die krankhaf- ten Symptomen und Körperveränderungen, die jede derselben insbesondre zu erzeugen fähig ist, müssen erst bekannt seyn, ehe man eine derselben als Gegenkrankheitspo- tenz einer natürlichen Krankheit, um sie zu heben, entgegen stellen kann.
83.
Der zweite Punkt des rationellen Heilgeschäftes betrifft demnach die Wahl des homöopathischen Heilmittels, jener künstlichen Krankheitspotenz, durch deren Einnahme dem Kranken ein ähnli- ches Leiden (ὅμοιον πάϑος), eine künstliche Gegenkrankheit, gleichsam eingeimpft wird, welche die Krankheit, woran er leidet, durch Symptomenähnlichkeit zu überstim- men und auszulöschen (gründlich zu hei- len) fähig ist.
84.
Zu dieser Absicht müssen die einzel- nen Arzneien in ihrer ganzen Wirksamkeit als Krankheit erregende Potenzen bekannt seyn, das ist, möglichst alle die krankhaf- ten Symptomen und Körperveränderungen, die jede derselben insbesondre zu erzeugen fähig ist, müssen erst bekannt seyn, ehe man eine derselben als Gegenkrankheitspo- tenz einer natürlichen Krankheit, um sie zu heben, entgegen stellen kann.
<TEI><text><body><divn="1"><pbfacs="#f0138"n="82"/><divn="2"><head>83.</head><lb/><p><hirendition="#g">Der zweite Punkt</hi> des rationellen<lb/>
Heilgeschäftes betrifft demnach <hirendition="#g">die Wahl<lb/>
des homöopathischen Heilmittels</hi>,<lb/>
jener künstlichen Krankheitspotenz, durch<lb/>
deren Einnahme dem Kranken ein ähnli-<lb/>
ches Leiden (ὅμοιονπάϑος), eine künstliche<lb/>
Gegenkrankheit, gleichsam eingeimpft wird,<lb/>
welche die Krankheit, woran er leidet,<lb/>
durch Symptomenähnlichkeit zu überstim-<lb/>
men und auszulöschen (gründlich zu hei-<lb/>
len) fähig ist.</p></div><lb/><divn="2"><head>84.</head><lb/><p>Zu dieser Absicht müssen die einzel-<lb/>
nen Arzneien in ihrer ganzen Wirksamkeit<lb/>
als Krankheit erregende Potenzen bekannt<lb/>
seyn, das ist, möglichst alle die krankhaf-<lb/>
ten Symptomen und Körperveränderungen,<lb/>
die jede derselben insbesondre zu erzeugen<lb/>
fähig ist, müssen erst bekannt seyn, ehe<lb/>
man eine derselben als Gegenkrankheitspo-<lb/>
tenz einer natürlichen Krankheit, um sie<lb/>
zu heben, entgegen stellen kann.</p></div><lb/></div></body></text></TEI>
[82/0138]
83.
Der zweite Punkt des rationellen
Heilgeschäftes betrifft demnach die Wahl
des homöopathischen Heilmittels,
jener künstlichen Krankheitspotenz, durch
deren Einnahme dem Kranken ein ähnli-
ches Leiden (ὅμοιον πάϑος), eine künstliche
Gegenkrankheit, gleichsam eingeimpft wird,
welche die Krankheit, woran er leidet,
durch Symptomenähnlichkeit zu überstim-
men und auszulöschen (gründlich zu hei-
len) fähig ist.
84.
Zu dieser Absicht müssen die einzel-
nen Arzneien in ihrer ganzen Wirksamkeit
als Krankheit erregende Potenzen bekannt
seyn, das ist, möglichst alle die krankhaf-
ten Symptomen und Körperveränderungen,
die jede derselben insbesondre zu erzeugen
fähig ist, müssen erst bekannt seyn, ehe
man eine derselben als Gegenkrankheitspo-
tenz einer natürlichen Krankheit, um sie
zu heben, entgegen stellen kann.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Hahnemann, Samuel: Organon der rationellen Heilkunde. Dresden, 1810, S. 82. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahnemann_organon_1810/138>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.