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Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.

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immer nur eine Platte auf einmal, welche auf der flachen Hand gehalten wird. Mit einem Präsentierbrett kann der Bedienende nie zwischen zwei Personen an den Tisch selbst gelangen, während eine einzelne Schüssel bequem bis zur Hand der betreffenden Person, die sich nehmen soll, gereicht werden kann. Dabei darf die Platte oder Schüssel nicht zu hoch gehalten werden, und befindet sich auf ihr irgend eine Speise, die vielleicht schwer zu zerteilen ist, die aber doch nicht schon zerlegt präsentiert werden kann, Eis z. B., so ist es am besten, wenn das betreffende Mädchen die Hand unter der Schüssel auf den Tisch auflegt, um dieser so einen festeren Halt zu geben und das Nehmen zu erleichtern. Sich mit der freien, rechten Hand auf die Stuhllehne des Gastes zu stützen, ist ungehörig, sowie jede sonstige Berührung desselben. Ist die Person, der serviert wird, gerade durch ein Gespräch in Anspruch genommen, so daß sie die dargereichte Platte nicht bemerkt, so muß ruhig gewartet werden; in keinem Fall darf der Gast angeredet oder aufmerksam gemacht, oder gar genötigt werden. Beim Servieren hat man dafür zu sorgen, daß Speisen, die zu einander gehören, wie Fleisch und Sauce, Fisch und Kartoffeln u. s. w. nicht zu sehr voneinander getrennt

immer nur eine Platte auf einmal, welche auf der flachen Hand gehalten wird. Mit einem Präsentierbrett kann der Bedienende nie zwischen zwei Personen an den Tisch selbst gelangen, während eine einzelne Schüssel bequem bis zur Hand der betreffenden Person, die sich nehmen soll, gereicht werden kann. Dabei darf die Platte oder Schüssel nicht zu hoch gehalten werden, und befindet sich auf ihr irgend eine Speise, die vielleicht schwer zu zerteilen ist, die aber doch nicht schon zerlegt präsentiert werden kann, Eis z. B., so ist es am besten, wenn das betreffende Mädchen die Hand unter der Schüssel auf den Tisch auflegt, um dieser so einen festeren Halt zu geben und das Nehmen zu erleichtern. Sich mit der freien, rechten Hand auf die Stuhllehne des Gastes zu stützen, ist ungehörig, sowie jede sonstige Berührung desselben. Ist die Person, der serviert wird, gerade durch ein Gespräch in Anspruch genommen, so daß sie die dargereichte Platte nicht bemerkt, so muß ruhig gewartet werden; in keinem Fall darf der Gast angeredet oder aufmerksam gemacht, oder gar genötigt werden. Beim Servieren hat man dafür zu sorgen, daß Speisen, die zu einander gehören, wie Fleisch und Sauce, Fisch und Kartoffeln u. s. w. nicht zu sehr voneinander getrennt

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immer nur eine Platte auf einmal, welche auf der flachen Hand gehalten wird. Mit einem Präsentierbrett kann der Bedienende nie zwischen zwei Personen an den Tisch selbst gelangen, während eine einzelne Schüssel bequem bis zur Hand der betreffenden Person, die sich nehmen soll, gereicht werden kann. Dabei darf die Platte oder Schüssel nicht zu hoch gehalten werden, und befindet sich auf ihr irgend eine Speise, die vielleicht schwer zu zerteilen ist, die aber doch nicht schon zerlegt präsentiert werden kann, Eis z. B., so ist es am besten, wenn das betreffende Mädchen die Hand unter der Schüssel auf den Tisch auflegt, um dieser so einen festeren Halt zu geben und das Nehmen zu erleichtern. Sich mit der freien, rechten Hand auf die Stuhllehne des Gastes zu stützen, ist ungehörig, sowie jede sonstige Berührung desselben. Ist die Person, der serviert wird, gerade durch ein Gespräch in Anspruch genommen, so daß sie die dargereichte Platte nicht bemerkt, so muß ruhig gewartet werden; in keinem Fall darf der Gast angeredet oder aufmerksam gemacht, oder gar genötigt werden. Beim Servieren hat man dafür zu sorgen, daß Speisen, die zu einander gehören, wie Fleisch und Sauce, Fisch und Kartoffeln u. s. w. nicht zu sehr voneinander getrennt
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[83/0093] immer nur eine Platte auf einmal, welche auf der flachen Hand gehalten wird. Mit einem Präsentierbrett kann der Bedienende nie zwischen zwei Personen an den Tisch selbst gelangen, während eine einzelne Schüssel bequem bis zur Hand der betreffenden Person, die sich nehmen soll, gereicht werden kann. Dabei darf die Platte oder Schüssel nicht zu hoch gehalten werden, und befindet sich auf ihr irgend eine Speise, die vielleicht schwer zu zerteilen ist, die aber doch nicht schon zerlegt präsentiert werden kann, Eis z. B., so ist es am besten, wenn das betreffende Mädchen die Hand unter der Schüssel auf den Tisch auflegt, um dieser so einen festeren Halt zu geben und das Nehmen zu erleichtern. Sich mit der freien, rechten Hand auf die Stuhllehne des Gastes zu stützen, ist ungehörig, sowie jede sonstige Berührung desselben. Ist die Person, der serviert wird, gerade durch ein Gespräch in Anspruch genommen, so daß sie die dargereichte Platte nicht bemerkt, so muß ruhig gewartet werden; in keinem Fall darf der Gast angeredet oder aufmerksam gemacht, oder gar genötigt werden. Beim Servieren hat man dafür zu sorgen, daß Speisen, die zu einander gehören, wie Fleisch und Sauce, Fisch und Kartoffeln u. s. w. nicht zu sehr voneinander getrennt

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Zitationshilfe: Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898, S. 83. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898/93>, abgerufen am 11.12.2024.