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Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.

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der Einladungen handeln, die sie erhielten, nachdem sie sich durch Besuche überall eingeführt hatten. Aber auch hier muß ein gewisser Unterschied gemacht werden.

Die feierlichste Art der Gesellschaft ist das Mittagessen. Zu diesem werden daher alle diejenigen Personen aufzufordern sein, die man in besonderer Weise zu ehren beabsichtigt, und denen man die größten Rücksichten schuldig ist. Es würden dies also etwaige Vorgesetzte des Mannes oder ältere Personen sein, mit denen man aller Voraussicht nach doch nie in einen intimeren Verkehr kommen wird, mit denen man aber doch immerhin, und sei es auch nur aus praktischen Gründen, einen gewissen Verkehr pflegen will oder muß. Kann man diese nicht alle zusammen einladen, so muß man nach einer feststehenden Rangordnung verfahren und die vornehmsten Gäste zur ersten, die nächstfolgenden zur zweiten Gesellschaft u. s. f. auffordern. Außer dieser Überlegung muß man aber auch die Liste der eingeladenen Gäste daraufhin prüfen, ob dieselben zusammenpassen, und das ist oft viel schwerer, als man meint, besonders für solche, welche die näheren Verhältnisse an einem Ort noch nicht kennen. Da gibt es so viele, oft genug kleinliche Gründe, weshalb einzelne Personen

der Einladungen handeln, die sie erhielten, nachdem sie sich durch Besuche überall eingeführt hatten. Aber auch hier muß ein gewisser Unterschied gemacht werden.

Die feierlichste Art der Gesellschaft ist das Mittagessen. Zu diesem werden daher alle diejenigen Personen aufzufordern sein, die man in besonderer Weise zu ehren beabsichtigt, und denen man die größten Rücksichten schuldig ist. Es würden dies also etwaige Vorgesetzte des Mannes oder ältere Personen sein, mit denen man aller Voraussicht nach doch nie in einen intimeren Verkehr kommen wird, mit denen man aber doch immerhin, und sei es auch nur aus praktischen Gründen, einen gewissen Verkehr pflegen will oder muß. Kann man diese nicht alle zusammen einladen, so muß man nach einer feststehenden Rangordnung verfahren und die vornehmsten Gäste zur ersten, die nächstfolgenden zur zweiten Gesellschaft u. s. f. auffordern. Außer dieser Überlegung muß man aber auch die Liste der eingeladenen Gäste daraufhin prüfen, ob dieselben zusammenpassen, und das ist oft viel schwerer, als man meint, besonders für solche, welche die näheren Verhältnisse an einem Ort noch nicht kennen. Da gibt es so viele, oft genug kleinliche Gründe, weshalb einzelne Personen

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[41/0051] der Einladungen handeln, die sie erhielten, nachdem sie sich durch Besuche überall eingeführt hatten. Aber auch hier muß ein gewisser Unterschied gemacht werden. Die feierlichste Art der Gesellschaft ist das Mittagessen. Zu diesem werden daher alle diejenigen Personen aufzufordern sein, die man in besonderer Weise zu ehren beabsichtigt, und denen man die größten Rücksichten schuldig ist. Es würden dies also etwaige Vorgesetzte des Mannes oder ältere Personen sein, mit denen man aller Voraussicht nach doch nie in einen intimeren Verkehr kommen wird, mit denen man aber doch immerhin, und sei es auch nur aus praktischen Gründen, einen gewissen Verkehr pflegen will oder muß. Kann man diese nicht alle zusammen einladen, so muß man nach einer feststehenden Rangordnung verfahren und die vornehmsten Gäste zur ersten, die nächstfolgenden zur zweiten Gesellschaft u. s. f. auffordern. Außer dieser Überlegung muß man aber auch die Liste der eingeladenen Gäste daraufhin prüfen, ob dieselben zusammenpassen, und das ist oft viel schwerer, als man meint, besonders für solche, welche die näheren Verhältnisse an einem Ort noch nicht kennen. Da gibt es so viele, oft genug kleinliche Gründe, weshalb einzelne Personen

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Zitationshilfe: Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898, S. 41. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898/51>, abgerufen am 04.12.2024.