Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.bleibt. Wer am Tage der silbernen Hochzeit kommt, von dem kann man wohl mit Recht annehmen, daß er gratulieren wolle; wer kurze Zeit vor einem Ball kommt, den man zu geben beabsichtigt, von dem weiß man, daß er eingeladen sein möchte und daß er auf Anregung irgend eines Bekannten kommt, dem man geklagt hat, daß man nicht genug Tänzer hat u. s. w. Ebenso aber, wie auf das Besuchemachen, sollte man sich auch darauf vorbereiten, Besuche zu empfangen. Dies kann sich allerdings zur auf Familien, die gesellschaftlichen Verkehr pflegen, beziehen; bei einzelnen Herren, welche ja nur Herrenbesuch empfangen, ist dies nicht so umständlich, doch haben auch sie Sorge zu tragen, daß die Dienstleute in ordentlicher Weise unterrichtet seien. Für gewöhnlich wird in erster Linie die Dame des Hauses den Besuch annehmen und ihrerseits erst den Gatten davon benachrichtigen lassen, wenn sie es für nötig findet, daß derselbe von seiner Arbeit abberufen werde. Das ist selbstverständlich bei gleich- oder höher stehenden Personen, jüngere Leute empfängt sie allein. Sie muß daher, besonders an Sonntagen, sonst aber auch, wenn sie überhaupt zur Besuchszeit zu Hause ist, eingerichtet sein, zu empfangen und bleibt. Wer am Tage der silbernen Hochzeit kommt, von dem kann man wohl mit Recht annehmen, daß er gratulieren wolle; wer kurze Zeit vor einem Ball kommt, den man zu geben beabsichtigt, von dem weiß man, daß er eingeladen sein möchte und daß er auf Anregung irgend eines Bekannten kommt, dem man geklagt hat, daß man nicht genug Tänzer hat u. s. w. Ebenso aber, wie auf das Besuchemachen, sollte man sich auch darauf vorbereiten, Besuche zu empfangen. Dies kann sich allerdings zur auf Familien, die gesellschaftlichen Verkehr pflegen, beziehen; bei einzelnen Herren, welche ja nur Herrenbesuch empfangen, ist dies nicht so umständlich, doch haben auch sie Sorge zu tragen, daß die Dienstleute in ordentlicher Weise unterrichtet seien. Für gewöhnlich wird in erster Linie die Dame des Hauses den Besuch annehmen und ihrerseits erst den Gatten davon benachrichtigen lassen, wenn sie es für nötig findet, daß derselbe von seiner Arbeit abberufen werde. Das ist selbstverständlich bei gleich- oder höher stehenden Personen, jüngere Leute empfängt sie allein. Sie muß daher, besonders an Sonntagen, sonst aber auch, wenn sie überhaupt zur Besuchszeit zu Hause ist, eingerichtet sein, zu empfangen und <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0038" n="28"/> bleibt. Wer am Tage der silbernen Hochzeit kommt, von dem kann man wohl mit Recht annehmen, daß er gratulieren wolle; wer kurze Zeit vor einem Ball kommt, den man zu geben beabsichtigt, von dem weiß man, daß er eingeladen sein möchte und daß er auf Anregung irgend eines Bekannten kommt, dem man geklagt hat, daß man nicht genug Tänzer hat u. s. w.</p> <p>Ebenso aber, wie auf das Besuchemachen, sollte man sich auch darauf vorbereiten, <hi rendition="#g">Besuche zu empfangen</hi>. Dies kann sich allerdings zur auf Familien, die gesellschaftlichen Verkehr pflegen, beziehen; bei einzelnen Herren, welche ja nur Herrenbesuch empfangen, ist dies nicht so umständlich, doch haben auch sie Sorge zu tragen, daß die Dienstleute in ordentlicher Weise unterrichtet seien. Für gewöhnlich wird in erster Linie die Dame des Hauses den Besuch annehmen und ihrerseits erst den Gatten davon benachrichtigen lassen, wenn sie es für nötig findet, daß derselbe von seiner Arbeit abberufen werde. Das ist selbstverständlich bei gleich- oder höher stehenden Personen, jüngere Leute empfängt sie allein. Sie muß daher, besonders an Sonntagen, sonst aber auch, wenn sie überhaupt zur Besuchszeit zu Hause ist, eingerichtet sein, zu empfangen und </p> </div> </body> </text> </TEI> [28/0038]
bleibt. Wer am Tage der silbernen Hochzeit kommt, von dem kann man wohl mit Recht annehmen, daß er gratulieren wolle; wer kurze Zeit vor einem Ball kommt, den man zu geben beabsichtigt, von dem weiß man, daß er eingeladen sein möchte und daß er auf Anregung irgend eines Bekannten kommt, dem man geklagt hat, daß man nicht genug Tänzer hat u. s. w.
Ebenso aber, wie auf das Besuchemachen, sollte man sich auch darauf vorbereiten, Besuche zu empfangen. Dies kann sich allerdings zur auf Familien, die gesellschaftlichen Verkehr pflegen, beziehen; bei einzelnen Herren, welche ja nur Herrenbesuch empfangen, ist dies nicht so umständlich, doch haben auch sie Sorge zu tragen, daß die Dienstleute in ordentlicher Weise unterrichtet seien. Für gewöhnlich wird in erster Linie die Dame des Hauses den Besuch annehmen und ihrerseits erst den Gatten davon benachrichtigen lassen, wenn sie es für nötig findet, daß derselbe von seiner Arbeit abberufen werde. Das ist selbstverständlich bei gleich- oder höher stehenden Personen, jüngere Leute empfängt sie allein. Sie muß daher, besonders an Sonntagen, sonst aber auch, wenn sie überhaupt zur Besuchszeit zu Hause ist, eingerichtet sein, zu empfangen und
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2013-03-19T14:09:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-03-19T14:09:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2013-03-19T14:09:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |