Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.Wetten, Vielliebchen und Geschenke überhaupt. Sobald man erst etwas länger in der Gesellschaft verkehrt hat und mit vielen Personen näher bekannt geworden ist, kann leicht der Fall eintreten, daß man genötigt wird, zum Austrag irgend welcher Meinungsverschiedenheit Wetten einzugehen. Das ist eine ziemlich heikle Sache, besonders Damen gegenüber. Am besten ist es, man vermeidet die Gelegenheit dazu überhaupt, indem man der betreffenden Dame einfach Recht gibt, auch wenn man vom Gegenteil überzeugt ist, oder womöglich gleich die Richtigkeit seiner Behauptung so gründlich beweist, daß die Dame die Irrigkeit ihrer Ansicht einsehen muß. Allerdings werden da nur logische Gründe nicht viel nützen. Auf Wetten einzugehen, von denen man im voraus weiß, daß man sie sicher gewinnt, und dies auch sofort darlegen kann, ist unfein. Man kann aber doch in die Verlegenheit kommen, augenblicklich selbst nicht genau Bescheid zu wissen, Wetten, Vielliebchen und Geschenke überhaupt. Sobald man erst etwas länger in der Gesellschaft verkehrt hat und mit vielen Personen näher bekannt geworden ist, kann leicht der Fall eintreten, daß man genötigt wird, zum Austrag irgend welcher Meinungsverschiedenheit Wetten einzugehen. Das ist eine ziemlich heikle Sache, besonders Damen gegenüber. Am besten ist es, man vermeidet die Gelegenheit dazu überhaupt, indem man der betreffenden Dame einfach Recht gibt, auch wenn man vom Gegenteil überzeugt ist, oder womöglich gleich die Richtigkeit seiner Behauptung so gründlich beweist, daß die Dame die Irrigkeit ihrer Ansicht einsehen muß. Allerdings werden da nur logische Gründe nicht viel nützen. Auf Wetten einzugehen, von denen man im voraus weiß, daß man sie sicher gewinnt, und dies auch sofort darlegen kann, ist unfein. Man kann aber doch in die Verlegenheit kommen, augenblicklich selbst nicht genau Bescheid zu wissen, <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0217" n="207"/> <div n="1"> <head>Wetten, Vielliebchen und Geschenke überhaupt.</head><lb/> <p>Sobald man erst etwas länger in der Gesellschaft verkehrt hat und mit vielen Personen näher bekannt geworden ist, kann leicht der Fall eintreten, daß man genötigt wird, zum Austrag irgend welcher Meinungsverschiedenheit <hi rendition="#g">Wetten</hi> einzugehen. Das ist eine ziemlich heikle Sache, besonders Damen gegenüber. Am besten ist es, man vermeidet die Gelegenheit dazu überhaupt, indem man der betreffenden Dame einfach Recht gibt, auch wenn man vom Gegenteil überzeugt ist, oder womöglich gleich die Richtigkeit seiner Behauptung so gründlich beweist, daß die Dame die Irrigkeit ihrer Ansicht einsehen muß. Allerdings werden da nur logische Gründe nicht viel nützen. Auf Wetten einzugehen, von denen man im voraus weiß, daß man sie sicher gewinnt, und dies auch sofort darlegen kann, ist unfein. Man kann aber doch in die Verlegenheit kommen, augenblicklich selbst nicht genau Bescheid zu wissen, </p> </div> </body> </text> </TEI> [207/0217]
Wetten, Vielliebchen und Geschenke überhaupt.
Sobald man erst etwas länger in der Gesellschaft verkehrt hat und mit vielen Personen näher bekannt geworden ist, kann leicht der Fall eintreten, daß man genötigt wird, zum Austrag irgend welcher Meinungsverschiedenheit Wetten einzugehen. Das ist eine ziemlich heikle Sache, besonders Damen gegenüber. Am besten ist es, man vermeidet die Gelegenheit dazu überhaupt, indem man der betreffenden Dame einfach Recht gibt, auch wenn man vom Gegenteil überzeugt ist, oder womöglich gleich die Richtigkeit seiner Behauptung so gründlich beweist, daß die Dame die Irrigkeit ihrer Ansicht einsehen muß. Allerdings werden da nur logische Gründe nicht viel nützen. Auf Wetten einzugehen, von denen man im voraus weiß, daß man sie sicher gewinnt, und dies auch sofort darlegen kann, ist unfein. Man kann aber doch in die Verlegenheit kommen, augenblicklich selbst nicht genau Bescheid zu wissen,
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Zitationshilfe: | Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898, S. 207. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898/217>, abgerufen am 03.03.2025. |