Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.verlassen, ja womöglich dem andern zuzumuten, sich mit den Angehörigen in den Gegenstand seiner Liebe zu teilen, ist unentschlossen und feig: Der Mann hat in erster Linie zu seiner Frau zu stehen, die Frau zum Mann, das geloben sie sich vor dem Altar, und dann erst kommen Eltern und Geschwister, wenn man ein solches Verhältnis zwischen Angehörigen überhaupt in dieser Weise zeitlich oder räumlich feststellen will. Eine viel bessere Auskunft ist es aber, wenn beide, Mann und Frau, bemüht sind, sich des Glückes, anstatt eines Elternpaares nun zwei zu besitzen, durch Liebe und Verehrung derselben würdig zu zeigen. Jedes der beiden bedenke, daß von der Verlobung an die Familie des andern auch so gut wie die eigne ist, und unterlasse es, durch irgend welche lieblosen Aussagen über jene den andern zu kränken; ja, auch auf die gegenseitigen Freunde und Freundinnen möge sich diese Rücksicht ausdehnen. Pflicht der Angehörigen aber ist es, sich nicht in manchmal wohl berechtigter Eifersucht zwischen Verlobte oder Verheiratete einzudrängen und Unfrieden zu säen, vielmehr sollen und müssen sie dem Glück des Kindes, der Schwester, des Bruders ihr eignes Gefühl zum Opfer bringen. Ist es trotz alles verlassen, ja womöglich dem andern zuzumuten, sich mit den Angehörigen in den Gegenstand seiner Liebe zu teilen, ist unentschlossen und feig: Der Mann hat in erster Linie zu seiner Frau zu stehen, die Frau zum Mann, das geloben sie sich vor dem Altar, und dann erst kommen Eltern und Geschwister, wenn man ein solches Verhältnis zwischen Angehörigen überhaupt in dieser Weise zeitlich oder räumlich feststellen will. Eine viel bessere Auskunft ist es aber, wenn beide, Mann und Frau, bemüht sind, sich des Glückes, anstatt eines Elternpaares nun zwei zu besitzen, durch Liebe und Verehrung derselben würdig zu zeigen. Jedes der beiden bedenke, daß von der Verlobung an die Familie des andern auch so gut wie die eigne ist, und unterlasse es, durch irgend welche lieblosen Aussagen über jene den andern zu kränken; ja, auch auf die gegenseitigen Freunde und Freundinnen möge sich diese Rücksicht ausdehnen. Pflicht der Angehörigen aber ist es, sich nicht in manchmal wohl berechtigter Eifersucht zwischen Verlobte oder Verheiratete einzudrängen und Unfrieden zu säen, vielmehr sollen und müssen sie dem Glück des Kindes, der Schwester, des Bruders ihr eignes Gefühl zum Opfer bringen. Ist es trotz alles <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0142" n="132"/> verlassen, ja womöglich dem andern zuzumuten, sich mit den Angehörigen in den Gegenstand seiner Liebe zu teilen, ist unentschlossen und feig: Der Mann hat in erster Linie zu seiner Frau zu stehen, die Frau zum Mann, das geloben sie sich vor dem Altar, und dann erst kommen Eltern und Geschwister, wenn man ein solches Verhältnis zwischen Angehörigen überhaupt in dieser Weise zeitlich oder räumlich feststellen will. Eine viel bessere Auskunft ist es aber, wenn beide, Mann und Frau, bemüht sind, sich des Glückes, anstatt <hi rendition="#g">eines</hi> Elternpaares nun <hi rendition="#g">zwei</hi> zu besitzen, durch Liebe und Verehrung derselben würdig zu zeigen. Jedes der beiden bedenke, daß von der Verlobung an die Familie des andern auch so gut wie die eigne ist, und unterlasse es, durch irgend welche lieblosen Aussagen über jene den andern zu kränken; ja, auch auf die gegenseitigen Freunde und Freundinnen möge sich diese Rücksicht ausdehnen. <hi rendition="#g">Pflicht der Angehörigen</hi> aber ist es, sich nicht in manchmal wohl berechtigter Eifersucht zwischen Verlobte oder Verheiratete einzudrängen und Unfrieden zu säen, vielmehr sollen und müssen sie dem Glück des Kindes, der Schwester, des Bruders ihr eignes Gefühl zum Opfer bringen. Ist es trotz alles </p> </div> </body> </text> </TEI> [132/0142]
verlassen, ja womöglich dem andern zuzumuten, sich mit den Angehörigen in den Gegenstand seiner Liebe zu teilen, ist unentschlossen und feig: Der Mann hat in erster Linie zu seiner Frau zu stehen, die Frau zum Mann, das geloben sie sich vor dem Altar, und dann erst kommen Eltern und Geschwister, wenn man ein solches Verhältnis zwischen Angehörigen überhaupt in dieser Weise zeitlich oder räumlich feststellen will. Eine viel bessere Auskunft ist es aber, wenn beide, Mann und Frau, bemüht sind, sich des Glückes, anstatt eines Elternpaares nun zwei zu besitzen, durch Liebe und Verehrung derselben würdig zu zeigen. Jedes der beiden bedenke, daß von der Verlobung an die Familie des andern auch so gut wie die eigne ist, und unterlasse es, durch irgend welche lieblosen Aussagen über jene den andern zu kränken; ja, auch auf die gegenseitigen Freunde und Freundinnen möge sich diese Rücksicht ausdehnen. Pflicht der Angehörigen aber ist es, sich nicht in manchmal wohl berechtigter Eifersucht zwischen Verlobte oder Verheiratete einzudrängen und Unfrieden zu säen, vielmehr sollen und müssen sie dem Glück des Kindes, der Schwester, des Bruders ihr eignes Gefühl zum Opfer bringen. Ist es trotz alles
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2013-03-19T14:09:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-03-19T14:09:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2013-03-19T14:09:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |