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Haeckel, Erich: Generelle Morphologie der Organismen. Bd. 1. Berlin, 1866.

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Begriff und Aufgabe der Promorphologie.
Parameren, der vier congruenten Quadranten der vierseitigen Doppel-
pyramide bestimmt.

Die wesentlichen Momente, welche sowohl bei den Parameren
als bei den Antimeren die Axen und Pole, und somit die Grundform
der aus ihnen zusammengesetzten höheren Formeinheit bestimmen, sind
also: 1) die Zahl der Antimeren (homotype Zahl) oder Parameren
(homonome Zahl); 2) die Gleichheit (Congruenz oder Symmetrie)
oder Ungleichheit (positive oder negative Aehnlichkeit) der Anti-
meren oder Parameren; 3) die gegenseitige Lagerung und Verbin-
dung der Antimeren oder Parameren; 4) die stereometrische Grund-
form
der Antimeren oder Parameren selbst. Da mithin die Parameren
als die für die Grundform bestimmenden Bestandtheile der Plastiden
und der Organe (sowie auch der Antimeren selbst), durchaus dieselbe
promorphologische Bedeutung haben, wie die Antimeren, welche die
Promorphe der Metameren und Personen bestimmen, so gilt Alles, was
wir im folgenden Capitel von den Antimeren anführen, ganz ebenso
auch von den Parameren. Wir heben dies ausdrücklich hervor, da wir
bei unserer systematisch-promorphologischen Untersuchung immer
nur die Antimeren in dieser Beziehung erörtern werden. Die Grund-
form der Stöcke oder Cormen, als der Form-Individuen sechster und
höchster Ordnung, wird ebenso durch die Zahl, Gleichheit, Lagerung
und Grundform der Personen oder Sprosse bestimmt, wie die Promorphe
der Metameren und Personen durch die entsprechenden Verhältnisse
der Antimeren.

VII. Systematische Bedeutung der Grundformen.

Ein Grundfehler aller bisherigen Untersuchungen der zoologischen
Grundformen liegt in der falschen Voraussetzung, dass die verschie-
denen Grundformen, welche sich aus der realen Form der actuellen
thierischen Bionten ableiten lassen, vollkommen einigen wenigen
grossen Hauptabtheilungen des Thierreiches entsprechen. So entstand
die vielfach angenommene Eintheilung des Thierreiches in die drei
Grundformen der irregulären Amorphozoen, der regulären Strahlthiere
und der symmetrischen Bilateralthiere. Nun ist aber, wie schon die
so verschieden aufgefassten Abtheilungen der bilateralen Echinodermen
und der Ctenophoren lehren, diese Voraussetzung eine ganz unberech-
tigte. Weder alle sogenannten bilateral-symmetrischen Thiere, noch
alle radial-regulären besitzen eine gemeinsame stereometrische Grund-
form. Schon ein Blick auf die verschiedene Höhe ihrer systematischen
Entwickelung und die entsprechend verschiedene Ausbildung der
Grundform in verschiedenen Lebensaltern genügt, um diesen Irrthum
zu widerlegen. Aber selbst wenn man nur die actuellen Bionten be-

Begriff und Aufgabe der Promorphologie.
Parameren, der vier congruenten Quadranten der vierseitigen Doppel-
pyramide bestimmt.

Die wesentlichen Momente, welche sowohl bei den Parameren
als bei den Antimeren die Axen und Pole, und somit die Grundform
der aus ihnen zusammengesetzten höheren Formeinheit bestimmen, sind
also: 1) die Zahl der Antimeren (homotype Zahl) oder Parameren
(homonome Zahl); 2) die Gleichheit (Congruenz oder Symmetrie)
oder Ungleichheit (positive oder negative Aehnlichkeit) der Anti-
meren oder Parameren; 3) die gegenseitige Lagerung und Verbin-
dung der Antimeren oder Parameren; 4) die stereometrische Grund-
form
der Antimeren oder Parameren selbst. Da mithin die Parameren
als die für die Grundform bestimmenden Bestandtheile der Plastiden
und der Organe (sowie auch der Antimeren selbst), durchaus dieselbe
promorphologische Bedeutung haben, wie die Antimeren, welche die
Promorphe der Metameren und Personen bestimmen, so gilt Alles, was
wir im folgenden Capitel von den Antimeren anführen, ganz ebenso
auch von den Parameren. Wir heben dies ausdrücklich hervor, da wir
bei unserer systematisch-promorphologischen Untersuchung immer
nur die Antimeren in dieser Beziehung erörtern werden. Die Grund-
form der Stöcke oder Cormen, als der Form-Individuen sechster und
höchster Ordnung, wird ebenso durch die Zahl, Gleichheit, Lagerung
und Grundform der Personen oder Sprosse bestimmt, wie die Promorphe
der Metameren und Personen durch die entsprechenden Verhältnisse
der Antimeren.

VII. Systematische Bedeutung der Grundformen.

Ein Grundfehler aller bisherigen Untersuchungen der zoologischen
Grundformen liegt in der falschen Voraussetzung, dass die verschie-
denen Grundformen, welche sich aus der realen Form der actuellen
thierischen Bionten ableiten lassen, vollkommen einigen wenigen
grossen Hauptabtheilungen des Thierreiches entsprechen. So entstand
die vielfach angenommene Eintheilung des Thierreiches in die drei
Grundformen der irregulären Amorphozoen, der regulären Strahlthiere
und der symmetrischen Bilateralthiere. Nun ist aber, wie schon die
so verschieden aufgefassten Abtheilungen der bilateralen Echinodermen
und der Ctenophoren lehren, diese Voraussetzung eine ganz unberech-
tigte. Weder alle sogenannten bilateral-symmetrischen Thiere, noch
alle radial-regulären besitzen eine gemeinsame stereometrische Grund-
form. Schon ein Blick auf die verschiedene Höhe ihrer systematischen
Entwickelung und die entsprechend verschiedene Ausbildung der
Grundform in verschiedenen Lebensaltern genügt, um diesen Irrthum
zu widerlegen. Aber selbst wenn man nur die actuellen Bionten be-

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[394/0433] Begriff und Aufgabe der Promorphologie. Parameren, der vier congruenten Quadranten der vierseitigen Doppel- pyramide bestimmt. Die wesentlichen Momente, welche sowohl bei den Parameren als bei den Antimeren die Axen und Pole, und somit die Grundform der aus ihnen zusammengesetzten höheren Formeinheit bestimmen, sind also: 1) die Zahl der Antimeren (homotype Zahl) oder Parameren (homonome Zahl); 2) die Gleichheit (Congruenz oder Symmetrie) oder Ungleichheit (positive oder negative Aehnlichkeit) der Anti- meren oder Parameren; 3) die gegenseitige Lagerung und Verbin- dung der Antimeren oder Parameren; 4) die stereometrische Grund- form der Antimeren oder Parameren selbst. Da mithin die Parameren als die für die Grundform bestimmenden Bestandtheile der Plastiden und der Organe (sowie auch der Antimeren selbst), durchaus dieselbe promorphologische Bedeutung haben, wie die Antimeren, welche die Promorphe der Metameren und Personen bestimmen, so gilt Alles, was wir im folgenden Capitel von den Antimeren anführen, ganz ebenso auch von den Parameren. Wir heben dies ausdrücklich hervor, da wir bei unserer systematisch-promorphologischen Untersuchung immer nur die Antimeren in dieser Beziehung erörtern werden. Die Grund- form der Stöcke oder Cormen, als der Form-Individuen sechster und höchster Ordnung, wird ebenso durch die Zahl, Gleichheit, Lagerung und Grundform der Personen oder Sprosse bestimmt, wie die Promorphe der Metameren und Personen durch die entsprechenden Verhältnisse der Antimeren. VII. Systematische Bedeutung der Grundformen. Ein Grundfehler aller bisherigen Untersuchungen der zoologischen Grundformen liegt in der falschen Voraussetzung, dass die verschie- denen Grundformen, welche sich aus der realen Form der actuellen thierischen Bionten ableiten lassen, vollkommen einigen wenigen grossen Hauptabtheilungen des Thierreiches entsprechen. So entstand die vielfach angenommene Eintheilung des Thierreiches in die drei Grundformen der irregulären Amorphozoen, der regulären Strahlthiere und der symmetrischen Bilateralthiere. Nun ist aber, wie schon die so verschieden aufgefassten Abtheilungen der bilateralen Echinodermen und der Ctenophoren lehren, diese Voraussetzung eine ganz unberech- tigte. Weder alle sogenannten bilateral-symmetrischen Thiere, noch alle radial-regulären besitzen eine gemeinsame stereometrische Grund- form. Schon ein Blick auf die verschiedene Höhe ihrer systematischen Entwickelung und die entsprechend verschiedene Ausbildung der Grundform in verschiedenen Lebensaltern genügt, um diesen Irrthum zu widerlegen. Aber selbst wenn man nur die actuellen Bionten be-

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Zitationshilfe: Haeckel, Erich: Generelle Morphologie der Organismen. Bd. 1. Berlin, 1866, S. 394. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haeckel_morphologie01_1866/433>, abgerufen am 23.11.2024.