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Gutzkow, Karl: Die Zeitgenossen. 2. Bd. 2. Aufl. Pforzheim, 1842.

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zum allgemeinen Gesetz machten. Dieser Zustand hat seither einige Abänderungen erhalten. Mit dem steigenden Streben nach Rechtsgarantien, mit den Fortschritten des Constitutionalismus erhielt auch hie und da die protestantische Kirche das Recht, in diesen oder jenen Dingen Autonomie zu üben. Die Presbyterien und Synoden wurden Bollwerke der kirchlichen Freiheit gegen die politische.

Der Unterschied der Frage, wie sie in England und Deutschland steht, liegt darin, daß ihr Resultat dort politischer, hier kirchlicher Natur ist. Die englische Kirche ist auch nicht mit der politischen Administration verschmolzen, sondern sie ist nur ein Schlupfwinkel des politischen Parteigeistes geworden. Die englische Kirche leitet und verwaltet sich selbst, allein sie ist eine Macht im Staate, die eben solche Ansprüche hat, wie der Staat selbst. Der Staat erhebt Steuern, sie erhebt Zehnten, der Staat hat Domänen, sie hat ihre Kirchengüter, Grund und Boden, auf welchem ihr selbst die Katholiken verpflichtet sind, die darauf wohnen. Die Kirche in England hat sogar die Freiheit einer Opposition gegen den Staat; sie nimmt eine Reihe von Sitzen in der lezten legislativen Jnstanz des Reiches ein, und kann durch geschickt unterhaltene Bundsgenossenschaft, durch das Versprechen einer Erkenntlichkeit, wenn es sich um die Abstimmung politischer Fragen handelt, sich den Erfolg in kirchlichen sichern. Jn England ist demnach die Kirchen- und

zum allgemeinen Gesetz machten. Dieser Zustand hat seither einige Abänderungen erhalten. Mit dem steigenden Streben nach Rechtsgarantien, mit den Fortschritten des Constitutionalismus erhielt auch hie und da die protestantische Kirche das Recht, in diesen oder jenen Dingen Autonomie zu üben. Die Presbyterien und Synoden wurden Bollwerke der kirchlichen Freiheit gegen die politische.

Der Unterschied der Frage, wie sie in England und Deutschland steht, liegt darin, daß ihr Resultat dort politischer, hier kirchlicher Natur ist. Die englische Kirche ist auch nicht mit der politischen Administration verschmolzen, sondern sie ist nur ein Schlupfwinkel des politischen Parteigeistes geworden. Die englische Kirche leitet und verwaltet sich selbst, allein sie ist eine Macht im Staate, die eben solche Ansprüche hat, wie der Staat selbst. Der Staat erhebt Steuern, sie erhebt Zehnten, der Staat hat Domänen, sie hat ihre Kirchengüter, Grund und Boden, auf welchem ihr selbst die Katholiken verpflichtet sind, die darauf wohnen. Die Kirche in England hat sogar die Freiheit einer Opposition gegen den Staat; sie nimmt eine Reihe von Sitzen in der lezten legislativen Jnstanz des Reiches ein, und kann durch geschickt unterhaltene Bundsgenossenschaft, durch das Versprechen einer Erkenntlichkeit, wenn es sich um die Abstimmung politischer Fragen handelt, sich den Erfolg in kirchlichen sichern. Jn England ist demnach die Kirchen- und

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[186/0188] zum allgemeinen Gesetz machten. Dieser Zustand hat seither einige Abänderungen erhalten. Mit dem steigenden Streben nach Rechtsgarantien, mit den Fortschritten des Constitutionalismus erhielt auch hie und da die protestantische Kirche das Recht, in diesen oder jenen Dingen Autonomie zu üben. Die Presbyterien und Synoden wurden Bollwerke der kirchlichen Freiheit gegen die politische. Der Unterschied der Frage, wie sie in England und Deutschland steht, liegt darin, daß ihr Resultat dort politischer, hier kirchlicher Natur ist. Die englische Kirche ist auch nicht mit der politischen Administration verschmolzen, sondern sie ist nur ein Schlupfwinkel des politischen Parteigeistes geworden. Die englische Kirche leitet und verwaltet sich selbst, allein sie ist eine Macht im Staate, die eben solche Ansprüche hat, wie der Staat selbst. Der Staat erhebt Steuern, sie erhebt Zehnten, der Staat hat Domänen, sie hat ihre Kirchengüter, Grund und Boden, auf welchem ihr selbst die Katholiken verpflichtet sind, die darauf wohnen. Die Kirche in England hat sogar die Freiheit einer Opposition gegen den Staat; sie nimmt eine Reihe von Sitzen in der lezten legislativen Jnstanz des Reiches ein, und kann durch geschickt unterhaltene Bundsgenossenschaft, durch das Versprechen einer Erkenntlichkeit, wenn es sich um die Abstimmung politischer Fragen handelt, sich den Erfolg in kirchlichen sichern. Jn England ist demnach die Kirchen- und

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Zitationshilfe: Gutzkow, Karl: Die Zeitgenossen. 2. Bd. 2. Aufl. Pforzheim, 1842, S. 186. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutzkow_zeitgenossen02_1842/188>, abgerufen am 22.11.2024.