fen, und a -- f treten an die bisherigen Plätze derselben. So geht das Spiel fort wie vorhin; hat 1 -- 6 den ersten Gang gemacht, so kommt dann a -- f wieder ans Spiel und macht den zweyten u. s. w. Die Zahl der zu- machenden Points kann allenfalls zu Anfange des Spiels festgesetzt werden, auf 44, 36, ja bis 101 wenn viele Spieler da sind, und es kommt darauf an, welche Parthey sie in den wenigsten Gängen und mit den wenigsten Schlägern voll hat. Weit gewöhnlicher und besser ist es aber die Zahl der Points gar nicht, hingegen die Zahl der Gänge jeder Parthey festzusetzen, wo- bey denn diejenige gewinnt, welche in einem, zwey oder mehreren Gängen die meisten Punk- te zu Stande bringt.
Jetzt werden folgende Gesetze über den Ver- lust des Schlages verständlich seyn. Der Schläger kommt vom Schlage ab
1. Wenn der gerollte Ball sein Thor berührt, so dass das Querholz herabfällt oder eine Ruthe aus dem Boden herausfährt. (Wenn man lieber will überhaupt, wenn der Ball das Thor nur berührt.)
2. Wenn der zurückgeschlagene Ball in die Luft springt und von einem der andern Par- they gefangen wird.
3. Wenn das Querholz von einem der Geg- ner mit dem Balle in der Hand herabgestossen,
fen, und a — f treten an die bisherigen Plätze derſelben. So geht das Spiel fort wie vorhin; hat 1 — 6 den erſten Gang gemacht, ſo kommt dann a — f wieder ans Spiel und macht den zweyten u. ſ. w. Die Zahl der zu- machenden Points kann allenfalls zu Anfange des Spiels feſtgeſetzt werden, auf 44, 36, ja bis 101 wenn viele Spieler da ſind, und es kommt darauf an, welche Parthey ſie in den wenigſten Gängen und mit den wenigſten Schlägern voll hat. Weit gewöhnlicher und beſſer iſt es aber die Zahl der Points gar nicht, hingegen die Zahl der Gänge jeder Parthey feſtzuſetzen, wo- bey denn diejenige gewinnt, welche in einem, zwey oder mehreren Gängen die meiſten Punk- te zu Stande bringt.
Jetzt werden folgende Geſetze über den Ver- luſt des Schlages verſtändlich ſeyn. Der Schläger kommt vom Schlage ab
1. Wenn der gerollte Ball ſein Thor berührt, ſo daſs das Querholz herabfällt oder eine Ruthe aus dem Boden herausfährt. (Wenn man lieber will überhaupt, wenn der Ball das Thor nur berührt.)
2. Wenn der zurückgeſchlagene Ball in die Luft ſpringt und von einem der andern Par- they gefangen wird.
3. Wenn das Querholz von einem der Geg- ner mit dem Balle in der Hand herabgeſtoſsen,
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><p><pbfacs="#f0122"n="90"/>
fen, und a — f treten an die bisherigen<lb/>
Plätze derſelben. So geht das Spiel fort wie<lb/>
vorhin; hat 1 — 6 den erſten Gang gemacht,<lb/>ſo kommt dann a — f wieder ans Spiel und<lb/>
macht den zweyten u. ſ. w. Die Zahl der zu-<lb/>
machenden Points kann allenfalls zu Anfange<lb/>
des Spiels feſtgeſetzt werden, auf 44, 36, ja bis<lb/>
101 wenn viele Spieler da ſind, und es kommt<lb/>
darauf an, welche Parthey ſie in den wenigſten<lb/>
Gängen und mit den wenigſten Schlägern voll<lb/>
hat. Weit gewöhnlicher und beſſer iſt es aber<lb/>
die Zahl der Points gar nicht, hingegen die<lb/>
Zahl der <hirendition="#i">Gänge</hi> jeder Parthey feſtzuſetzen, wo-<lb/>
bey denn diejenige gewinnt, welche in einem,<lb/>
zwey oder mehreren Gängen die meiſten Punk-<lb/>
te zu Stande bringt.</p><lb/><p>Jetzt werden folgende Geſetze über den <hirendition="#i">Ver-<lb/>
luſt des Schlages</hi> verſtändlich ſeyn. Der Schläger<lb/>
kommt vom Schlage ab</p><lb/><p>1. Wenn der gerollte Ball ſein Thor berührt, ſo<lb/>
daſs das Querholz herabfällt oder eine Ruthe aus<lb/>
dem Boden herausfährt. (Wenn man lieber will<lb/>
überhaupt, wenn der Ball das Thor nur <hirendition="#i">berührt</hi>.)</p><lb/><p>2. Wenn der zurückgeſchlagene Ball in die<lb/>
Luft ſpringt und von einem der andern Par-<lb/>
they gefangen wird.</p><lb/><p>3. Wenn das Querholz von einem der Geg-<lb/>
ner mit dem Balle in der Hand herabgeſtoſsen,<lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[90/0122]
fen, und a — f treten an die bisherigen
Plätze derſelben. So geht das Spiel fort wie
vorhin; hat 1 — 6 den erſten Gang gemacht,
ſo kommt dann a — f wieder ans Spiel und
macht den zweyten u. ſ. w. Die Zahl der zu-
machenden Points kann allenfalls zu Anfange
des Spiels feſtgeſetzt werden, auf 44, 36, ja bis
101 wenn viele Spieler da ſind, und es kommt
darauf an, welche Parthey ſie in den wenigſten
Gängen und mit den wenigſten Schlägern voll
hat. Weit gewöhnlicher und beſſer iſt es aber
die Zahl der Points gar nicht, hingegen die
Zahl der Gänge jeder Parthey feſtzuſetzen, wo-
bey denn diejenige gewinnt, welche in einem,
zwey oder mehreren Gängen die meiſten Punk-
te zu Stande bringt.
Jetzt werden folgende Geſetze über den Ver-
luſt des Schlages verſtändlich ſeyn. Der Schläger
kommt vom Schlage ab
1. Wenn der gerollte Ball ſein Thor berührt, ſo
daſs das Querholz herabfällt oder eine Ruthe aus
dem Boden herausfährt. (Wenn man lieber will
überhaupt, wenn der Ball das Thor nur berührt.)
2. Wenn der zurückgeſchlagene Ball in die
Luft ſpringt und von einem der andern Par-
they gefangen wird.
3. Wenn das Querholz von einem der Geg-
ner mit dem Balle in der Hand herabgeſtoſsen,
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Guts Muths, Johann Christoph Friedrich: Spiele zur Übung und Erholung des Körpers und Geistes. Schnepfenthal, 1796, S. 90. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutsmuths_spiele_1796/122>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.