Schlägen habe, trifft er alle drey Mal den Ball nicht, so muss er doch laufen, und da der Aufwer- fer den Ball gleich bey der Hand hat, so wirft er gewöhnlich nach ihm. Trifft er den Laufenden ehe er den ersten Freyplatz berührt, so ist der Schlag verloren. -- Ganz derselbe Fall tritt ein, wenn er den Ball nur so wenig berührt, dass er nicht fortfliegt.
b) Wenn mehrere Schläger schon geschlagen haben und ausgelaufen sind, so sind mithin schon mehrere Freyplätze besetzt. Wir wollen anneh- men, diess sey mit 3. 4. der Fall. Da trifft sichs nun oft, dass bey einem neuen Schlage, die Per- son in 3 weiter läuft, dass aber 4 aus Unacht- samkeit, oder weil ihm ein Dienender mit dem Balle zu nahe ist, stehn bleibt, und dass mithin in dem Freyplatz 4 dann zwey Personen stehn. Diess ist wider die Ordnung des Spiels, denn es darf immer nur eine Person in einem Platze stehn. Läuft in diesem Falle die Person in 4 nicht schnell nach 5, oder die zuletzt angekommene wieder nach 3 zurück: so kann der erste beste Dienen- de, der den Ball hat oder schnell dazu fordert, hinzulaufen und entweder die Personen werfen, oder einen von den Freyplätzen auf obige Art verbrennen, und dann ist der Schlag verloren.
c) Wenn ein Schlag geschiehet, kann jeder Schläger immerfort von einem Freyplatze zum
Schlägen habe, trifft er alle drey Mal den Ball nicht, ſo muſs er doch laufen, und da der Aufwer- fer den Ball gleich bey der Hand hat, ſo wirft er gewöhnlich nach ihm. Trifft er den Laufenden ehe er den erſten Freyplatz berührt, ſo iſt der Schlag verloren. — Ganz derſelbe Fall tritt ein, wenn er den Ball nur ſo wenig berührt, daſs er nicht fortfliegt.
b) Wenn mehrere Schläger ſchon geſchlagen haben und ausgelaufen ſind, ſo ſind mithin ſchon mehrere Freyplätze beſetzt. Wir wollen anneh- men, dieſs ſey mit 3. 4. der Fall. Da trifft ſichs nun oft, daſs bey einem neuen Schlage, die Per- ſon in 3 weiter läuft, daſs aber 4 aus Unacht- ſamkeit, oder weil ihm ein Dienender mit dem Balle zu nahe iſt, ſtehn bleibt, und daſs mithin in dem Freyplatz 4 dann zwey Perſonen ſtehn. Dieſs iſt wider die Ordnung des Spiels, denn es darf immer nur eine Perſon in einem Platze ſtehn. Läuft in dieſem Falle die Perſon in 4 nicht ſchnell nach 5, oder die zuletzt angekommene wieder nach 3 zurück: ſo kann der erſte beſte Dienen- de, der den Ball hat oder ſchnell dazu fordert, hinzulaufen und entweder die Perſonen werfen, oder einen von den Freyplätzen auf obige Art verbrennen, und dann iſt der Schlag verloren.
c) Wenn ein Schlag geſchiehet, kann jeder Schläger immerfort von einem Freyplatze zum
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Schlägen habe, trifft er alle drey Mal den Ball
nicht, ſo muſs er doch laufen, und da der Aufwer-
fer den Ball gleich bey der Hand hat, ſo wirft er
gewöhnlich nach ihm. Trifft er den Laufenden
ehe er den erſten Freyplatz berührt, ſo iſt der
Schlag verloren. — Ganz derſelbe Fall tritt ein,
wenn er den Ball nur ſo wenig berührt, daſs er
nicht fortfliegt.
b) Wenn mehrere Schläger ſchon geſchlagen
haben und ausgelaufen ſind, ſo ſind mithin ſchon
mehrere Freyplätze beſetzt. Wir wollen anneh-
men, dieſs ſey mit 3. 4. der Fall. Da trifft ſichs
nun oft, daſs bey einem neuen Schlage, die Per-
ſon in 3 weiter läuft, daſs aber 4 aus Unacht-
ſamkeit, oder weil ihm ein Dienender mit dem
Balle zu nahe iſt, ſtehn bleibt, und daſs mithin
in dem Freyplatz 4 dann zwey Perſonen ſtehn.
Dieſs iſt wider die Ordnung des Spiels, denn es
darf immer nur eine Perſon in einem Platze ſtehn.
Läuft in dieſem Falle die Perſon in 4 nicht ſchnell
nach 5, oder die zuletzt angekommene wieder
nach 3 zurück: ſo kann der erſte beſte Dienen-
de, der den Ball hat oder ſchnell dazu fordert,
hinzulaufen und entweder die Perſonen werfen,
oder einen von den Freyplätzen auf obige Art
verbrennen, und dann iſt der Schlag verloren.
c) Wenn ein Schlag geſchiehet, kann jeder
Schläger immerfort von einem Freyplatze zum
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Guts Muths, Johann Christoph Friedrich: Spiele zur Übung und Erholung des Körpers und Geistes. Schnepfenthal, 1796, S. 82. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutsmuths_spiele_1796/114>, abgerufen am 22.11.2024.
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