Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 2. Altenburg, 1792.und andern Ehrenzeichen der Regenten. Von den Königl. Preussischen Notificationen. s. z. B.Lünigs Reichs-Canzley Tom. V. p. 310. g] Zu der ausdrücklichen gehören die schon angeführten bei- den Erklärungen von Frankreich und Spanien vom 18. Jan. und 5. Febr. 1763. beim Moser a. a. O. S. 263. ff. Desgleichen erkante Frankreich für sich und Namens König Philip V. in Spanien den preus- sischen Königstitel im Utrechter Frieden 1713. Art. sep. Mit der Pforte wurde wegen des russischen Kaisertitels im Belgrader Frieden 1739. Art. 12. festgesetzt, sich künftig deshalb zu vergleichen. Die Anerkennung erfolg- te auch in einem Vertrage 1741. und wurde in dem Frieden zu Cainardgi 1774. Art. 13. wiederholt. h] Mosers Versuch 1. Th. S. 282. Wie der Russische Kaisertitel sowohl von dem Kurfürstl. Kollegium zu Frankfurt als von dem Reichstage, in den Recreden- tialien für den russischen Gesandten gebraucht wurden, und auch Spanien 1759. der Kaiserin solchen bereits in einem Schreiben beigelegt haben soll. Mosers Beitr. in Frz. 1. Th. S. 384. Auf Befehl seines Hofes wünschte der preussische Gesandte dem Czaar Peter I. so- gleich Glück zur angenommenen Kaiserwürde. i] Wie Kurbrandenburg in dem sogenanten Krontractat von 1700. mit dem Kaiser sich darüber verglich. k] Vattel l. c. §. 44. l] Indes siebt man es um so mehr für ein freundschafts- widriges Benehmen an, wenn etwa nur ein oder zwey Nazionen damit zurückbleiben. Mosers Versuch 1. Th. S. 282. und dessen Beitr. in Frz. 1. Th. S. 388. m] Wenn die Verweigerung indes, nach bereits erfolgter Anerkennung geschieht, so kann man es allerdings als Beleidigung ansehn, solches erinnern, und, wenn kein blosser Canzleyfehler etc. dabey obwaltet, sondern solche wohl gar eine offenbare Beschimpfung zum Grunde hat, wohl noch zu ernstlichern Maasregeln, als z. B. die F f 2
und andern Ehrenzeichen der Regenten. Von den Koͤnigl. Preuſſiſchen Notificationen. ſ. z. B.Luͤnigs Reichs-Canzley Tom. V. p. 310. g] Zu der ausdruͤcklichen gehoͤren die ſchon angefuͤhrten bei- den Erklaͤrungen von Frankreich und Spanien vom 18. Jan. und 5. Febr. 1763. beim Moſer a. a. O. S. 263. ff. Desgleichen erkante Frankreich fuͤr ſich und Namens Koͤnig Philip V. in Spanien den preuſ- ſiſchen Koͤnigstitel im Utrechter Frieden 1713. Art. ſep. Mit der Pforte wurde wegen des ruſſiſchen Kaiſertitels im Belgrader Frieden 1739. Art. 12. feſtgeſetzt, ſich kuͤnftig deshalb zu vergleichen. Die Anerkennung erfolg- te auch in einem Vertrage 1741. und wurde in dem Frieden zu Cainardgi 1774. Art. 13. wiederholt. h] Moſers Verſuch 1. Th. S. 282. Wie der Ruſſiſche Kaiſertitel ſowohl von dem Kurfuͤrſtl. Kollegium zu Frankfurt als von dem Reichstage, in den Recreden- tialien fuͤr den ruſſiſchen Geſandten gebraucht wurden, und auch Spanien 1759. der Kaiſerin ſolchen bereits in einem Schreiben beigelegt haben ſoll. Moſers Beitr. in Frz. 1. Th. S. 384. Auf Befehl ſeines Hofes wuͤnſchte der preuſſiſche Geſandte dem Czaar Peter I. ſo- gleich Gluͤck zur angenommenen Kaiſerwuͤrde. i] Wie Kurbrandenburg in dem ſogenanten Krontractat von 1700. mit dem Kaiſer ſich daruͤber verglich. k] Vattel l. c. §. 44. l] Indes ſiebt man es um ſo mehr fuͤr ein freundſchafts- widriges Benehmen an, wenn etwa nur ein oder zwey Nazionen damit zuruͤckbleiben. Moſers Verſuch 1. Th. S. 282. und deſſen Beitr. in Frz. 1. Th. S. 388. m] Wenn die Verweigerung indes, nach bereits erfolgter Anerkennung geſchieht, ſo kann man es allerdings als Beleidigung anſehn, ſolches erinnern, und, wenn kein bloſſer Canzleyfehler ꝛc. dabey obwaltet, ſondern ſolche wohl gar eine offenbare Beſchimpfung zum Grunde hat, wohl noch zu ernſtlichern Maasregeln, als z. B. die F f 2
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <note place="end" n="f]"><pb facs="#f0465" n="451"/><fw place="top" type="header">und andern Ehrenzeichen der Regenten.</fw><lb/> Von den Koͤnigl. Preuſſiſchen Notificationen. ſ. z. B.<lb/> Luͤnigs Reichs-Canzley <hi rendition="#aq">Tom. V. p.</hi> 310.</note><lb/> <note place="end" n="g]">Zu der ausdruͤcklichen gehoͤren die ſchon angefuͤhrten bei-<lb/> den Erklaͤrungen von Frankreich und Spanien vom<lb/> 18. Jan. und 5. Febr. 1763. beim <hi rendition="#fr">Moſer</hi> a. a. O.<lb/> S. 263. ff. Desgleichen erkante Frankreich fuͤr ſich<lb/> und Namens Koͤnig Philip <hi rendition="#aq">V.</hi> in Spanien den preuſ-<lb/> ſiſchen Koͤnigstitel im Utrechter Frieden 1713. <hi rendition="#aq">Art. ſep.</hi><lb/> Mit der Pforte wurde wegen des ruſſiſchen Kaiſertitels<lb/> im Belgrader Frieden 1739. Art. 12. feſtgeſetzt, ſich<lb/> kuͤnftig deshalb zu vergleichen. Die Anerkennung erfolg-<lb/> te auch in einem Vertrage 1741. und wurde in dem<lb/> Frieden zu Cainardgi 1774. Art. 13. wiederholt.</note><lb/> <note place="end" n="h]"><hi rendition="#fr">Moſers</hi> Verſuch 1. Th. S. 282. Wie der Ruſſiſche<lb/> Kaiſertitel ſowohl von dem Kurfuͤrſtl. Kollegium zu<lb/> Frankfurt als von dem Reichstage, in den Recreden-<lb/> tialien fuͤr den ruſſiſchen Geſandten gebraucht wurden,<lb/> und auch Spanien 1759. der Kaiſerin ſolchen bereits<lb/> in einem Schreiben beigelegt haben ſoll. <hi rendition="#fr">Moſers</hi> Beitr.<lb/> in Frz. 1. Th. S. 384. Auf Befehl ſeines Hofes<lb/> wuͤnſchte der preuſſiſche Geſandte dem Czaar Peter <hi rendition="#aq">I.</hi> ſo-<lb/> gleich Gluͤck zur angenommenen Kaiſerwuͤrde.</note><lb/> <note place="end" n="i]">Wie Kurbrandenburg in dem ſogenanten Krontractat<lb/> von 1700. mit dem Kaiſer ſich daruͤber verglich.</note><lb/> <note place="end" n="k]"><hi rendition="#aq">Vattel l. c.</hi> §. 44.</note><lb/> <note place="end" n="l]">Indes ſiebt man es um ſo mehr fuͤr ein freundſchafts-<lb/> widriges Benehmen an, wenn etwa nur ein oder zwey<lb/> Nazionen damit zuruͤckbleiben. <hi rendition="#fr">Moſers</hi> Verſuch 1. Th.<lb/> S. 282. und deſſen Beitr. in Frz. 1. Th. S. 388.</note><lb/> <note place="end" n="m]">Wenn die Verweigerung indes, nach bereits erfolgter<lb/> Anerkennung geſchieht, ſo kann man es allerdings als<lb/> Beleidigung anſehn, ſolches erinnern, und, wenn kein<lb/> bloſſer Canzleyfehler ꝛc. dabey obwaltet, ſondern ſolche<lb/> wohl gar eine offenbare Beſchimpfung zum Grunde hat,<lb/> wohl noch zu ernſtlichern Maasregeln, als z. B. die<lb/> <fw place="bottom" type="sig">F f 2</fw><fw place="bottom" type="catch">Auf-</fw><lb/></note> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [451/0465]
und andern Ehrenzeichen der Regenten.
f]
Von den Koͤnigl. Preuſſiſchen Notificationen. ſ. z. B.
Luͤnigs Reichs-Canzley Tom. V. p. 310.
g] Zu der ausdruͤcklichen gehoͤren die ſchon angefuͤhrten bei-
den Erklaͤrungen von Frankreich und Spanien vom
18. Jan. und 5. Febr. 1763. beim Moſer a. a. O.
S. 263. ff. Desgleichen erkante Frankreich fuͤr ſich
und Namens Koͤnig Philip V. in Spanien den preuſ-
ſiſchen Koͤnigstitel im Utrechter Frieden 1713. Art. ſep.
Mit der Pforte wurde wegen des ruſſiſchen Kaiſertitels
im Belgrader Frieden 1739. Art. 12. feſtgeſetzt, ſich
kuͤnftig deshalb zu vergleichen. Die Anerkennung erfolg-
te auch in einem Vertrage 1741. und wurde in dem
Frieden zu Cainardgi 1774. Art. 13. wiederholt.
h] Moſers Verſuch 1. Th. S. 282. Wie der Ruſſiſche
Kaiſertitel ſowohl von dem Kurfuͤrſtl. Kollegium zu
Frankfurt als von dem Reichstage, in den Recreden-
tialien fuͤr den ruſſiſchen Geſandten gebraucht wurden,
und auch Spanien 1759. der Kaiſerin ſolchen bereits
in einem Schreiben beigelegt haben ſoll. Moſers Beitr.
in Frz. 1. Th. S. 384. Auf Befehl ſeines Hofes
wuͤnſchte der preuſſiſche Geſandte dem Czaar Peter I. ſo-
gleich Gluͤck zur angenommenen Kaiſerwuͤrde.
i] Wie Kurbrandenburg in dem ſogenanten Krontractat
von 1700. mit dem Kaiſer ſich daruͤber verglich.
k] Vattel l. c. §. 44.
l] Indes ſiebt man es um ſo mehr fuͤr ein freundſchafts-
widriges Benehmen an, wenn etwa nur ein oder zwey
Nazionen damit zuruͤckbleiben. Moſers Verſuch 1. Th.
S. 282. und deſſen Beitr. in Frz. 1. Th. S. 388.
m] Wenn die Verweigerung indes, nach bereits erfolgter
Anerkennung geſchieht, ſo kann man es allerdings als
Beleidigung anſehn, ſolches erinnern, und, wenn kein
bloſſer Canzleyfehler ꝛc. dabey obwaltet, ſondern ſolche
wohl gar eine offenbare Beſchimpfung zum Grunde hat,
wohl noch zu ernſtlichern Maasregeln, als z. B. die
Auf-
F f 2
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |