Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 2. Altenburg, 1792.Von den Gerechtsamen schiffung in denienigen Fahrzeugen bleiben solten auf de-nen sie angekommen wären. Mosers Beitr. 5. Th. S. 406. ff. §. 6. Deren Wegnahme. Eine nicht nur unerlaubte, sondern auch als wahre a] Hierüber sind hauptsächlich zwischen Rußland, Polen und der Pforte zuweilen Streitigkeiten entstanden. In der Declaration, welche Rußland zu Begründung seiner Ansprüche in Polen 1773. ausgehn ließ, beschwerte es sich auch darüber, daß die Polen in gewisse an sich ge- rissene Districte, zum grösten Schaden Rußlands, sogar russische Unterthanen aus Klein-Reussen gezogen hätten. Diese Leute wurden, heißt es, von ihnen verführt, und wenn sie nicht hinreichend waren, so that man Einfälle ins russische Gebiet und nahm die Leute mit Gewalt weg. Mosers Beitr. 5. Th. S. 72. Hingegen beschwerte auch Polen zu anderer Zeit sich deshalb über Rußland und foderte die weggenommenen Unterthanen zurück. s. Mosers Versuch 5. Th. S. 376. u. 390. §. 7. Auswanderung. Die Untersuchung über das Befugnis der Untertha- bis-
Von den Gerechtſamen ſchiffung in denienigen Fahrzeugen bleiben ſolten auf de-nen ſie angekommen waͤren. Moſers Beitr. 5. Th. S. 406. ff. §. 6. Deren Wegnahme. Eine nicht nur unerlaubte, ſondern auch als wahre a] Hieruͤber ſind hauptſaͤchlich zwiſchen Rußland, Polen und der Pforte zuweilen Streitigkeiten entſtanden. In der Declaration, welche Rußland zu Begruͤndung ſeiner Anſpruͤche in Polen 1773. ausgehn ließ, beſchwerte es ſich auch daruͤber, daß die Polen in gewiſſe an ſich ge- riſſene Diſtricte, zum groͤſten Schaden Rußlands, ſogar ruſſiſche Unterthanen aus Klein-Reuſſen gezogen haͤtten. Dieſe Leute wurden, heißt es, von ihnen verfuͤhrt, und wenn ſie nicht hinreichend waren, ſo that man Einfaͤlle ins ruſſiſche Gebiet und nahm die Leute mit Gewalt weg. Moſers Beitr. 5. Th. S. 72. Hingegen beſchwerte auch Polen zu anderer Zeit ſich deshalb uͤber Rußland und foderte die weggenommenen Unterthanen zuruͤck. ſ. Moſers Verſuch 5. Th. S. 376. u. 390. §. 7. Auswanderung. Die Unterſuchung uͤber das Befugnis der Untertha- bis-
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Von den Gerechtſamen
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ſchiffung in denienigen Fahrzeugen bleiben ſolten auf de-
nen ſie angekommen waͤren. Moſers Beitr. 5. Th.
S. 406. ff.
§. 6.
Deren Wegnahme.
Eine nicht nur unerlaubte, ſondern auch als wahre
Verletzung des Territoriums anzuſehende Handlung iſt
es, wenn ſogar Unterthanen aus dem Gebiete einer
andern Nazion, zu Bevoͤlkerung irgend einer Gegend
mit Gewalt weggeholt werden. Sie giebt zu den ge-
gruͤndeteſten Klagen Anlas, und kann, wenn die Zu-
ruͤckgabe und andere Genugthuung nicht erfolgen, wie
iede andere Beleidigung mit Recht geahndet werden a].
a] Hieruͤber ſind hauptſaͤchlich zwiſchen Rußland, Polen
und der Pforte zuweilen Streitigkeiten entſtanden. In
der Declaration, welche Rußland zu Begruͤndung ſeiner
Anſpruͤche in Polen 1773. ausgehn ließ, beſchwerte es
ſich auch daruͤber, daß die Polen in gewiſſe an ſich ge-
riſſene Diſtricte, zum groͤſten Schaden Rußlands, ſogar
ruſſiſche Unterthanen aus Klein-Reuſſen gezogen haͤtten.
Dieſe Leute wurden, heißt es, von ihnen verfuͤhrt, und
wenn ſie nicht hinreichend waren, ſo that man Einfaͤlle
ins ruſſiſche Gebiet und nahm die Leute mit Gewalt weg.
Moſers Beitr. 5. Th. S. 72. Hingegen beſchwerte
auch Polen zu anderer Zeit ſich deshalb uͤber Rußland
und foderte die weggenommenen Unterthanen zuruͤck.
ſ. Moſers Verſuch 5. Th. S. 376. u. 390.
§. 7.
Auswanderung.
Die Unterſuchung uͤber das Befugnis der Untertha-
nen, einzeln oder Schaarenweiſe, mit Aufhebung ihrer
bis-
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