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Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 2. Altenburg, 1792.

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Von den Landesgrenzen.
heit der daruͤber errichteten Vertraͤge nothwendig veran-
laſſen muͤſſen, entſtehen oft die heftigſten Streitigkeiten
unter den Nazionen, die, wenn ſie in Guͤte nicht ver-
glichen werden koͤnnen, zuweilen in Thaͤtlichkeiten und
wohl gar am Ende in Krieg ausſchlagen, wie dies
1555. wegen der Finniſchen Grenzen zwiſchen Rußland
und Schweden, 1756. wegen der Grenzen Akadiens
zwiſchen Grosbritannien und Frankreich und 1776.
zwiſchen Spanien und Portugal wegen der Grenzirrun-
gen in Braſilien der Fall war.

§. 9.
Grenzcommiſſionen.

Die guͤtliche Beilegung der Grenzirrungen, ſie
moͤgen bey alten Beſitzungen oder neuabgetretenen Lan-
den ſich hervorthun, geſchieht gemeiniglich durch Er-
nennung gewiſſer Perſonen von beiden Theilen, welche
man Grenzcommiſſarien nennt a]. Dieſe pflegen ge-
meinſchaftlich durch Beaugenſcheinigung an Ort und
Stelle b] die erfoderlichen Unterſuchungen der ſtreitigen
Gegend ſowohl, als der beiderſeitigen Gruͤnde vorzu-
nehmen, auch wohl, bis auf hoͤhere Genehmigung ſich
eines gewiſſen zu vergleichen, dem gemaͤs der Grenzzug
und die Bezeichnung entweder ſogleich, oder in der
Folge bewerkſtelliget wird c]. Es haͤngt von iedem
Volks Wilkuͤhr ab, welcher Perſonen, wenn ſie nur
ſachkundige Maͤnner ſind, er ſich hierzu bedienen will,
wenn nicht daruͤber etwas bereits feſtgeſetzt iſt d].

a] Dergleichen Vereinigungen zu Abſendung gewiſſer Grenz-
commiſſionen kommen ſo haͤufig vor, daß ich nur einige,
die ich zuerſt auffinde, anfuͤhren will. Im Wiener
Frieden zwiſchen dem Kaiſer und Frankreich von 1735.
Art. 7. wurde beliebt: Il ſera nommé des Commiſ-
M 5

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Zitationshilfe: Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 2. Altenburg, 1792, S. 185. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_voelkerrecht02_1792/199>, abgerufen am 02.03.2025.