Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 2. Altenburg, 1792.Innhalt. Zweites Kapitel: Von den Rechten der Nazionen gegen ein- ander in Absicht des gesamten Volks und der es darstellenden Stände. S. 264. Drittes Kapitel: Von den Gerechtsamen in Ansehung der einzelnen Bürger und Unterthanen. S. 296. Viertes Buch. Von der Landesregierung und den verschiedenen Bestimmungen der Oberherschaft in einem Staate, im Verhältnis gegen andere Nazionen. Erstes Kapitel: Von der Festsetzung einer gewissen Regie- rungsform. S. 368. Zweites Kapitel: Von der Regierungsfolge. S. 391. Drittes Kapitel: Von Antritt und Endigung der Regie- rung. S. 428. Viertes Kapitel: Von den Titeln, Wapen und übrigen Ehrenzeichen der Regenten. S. 439. Fünftes Kapitel: Von den persönlichen Verhältnissen der Regenten gegen einander nach dem Völ- kerrecht. S. 473. Sechstes Kapitel: Von den Familienangelegenheiten der Regenten S. 483. Zwei-
Innhalt. Zweites Kapitel: Von den Rechten der Nazionen gegen ein- ander in Abſicht des geſamten Volks und der es darſtellenden Staͤnde. S. 264. Drittes Kapitel: Von den Gerechtſamen in Anſehung der einzelnen Buͤrger und Unterthanen. S. 296. Viertes Buch. Von der Landesregierung und den verſchiedenen Beſtimmungen der Oberherſchaft in einem Staate, im Verhaͤltnis gegen andere Nazionen. Erſtes Kapitel: Von der Feſtſetzung einer gewiſſen Regie- rungsform. S. 368. Zweites Kapitel: Von der Regierungsfolge. S. 391. Drittes Kapitel: Von Antritt und Endigung der Regie- rung. S. 428. Viertes Kapitel: Von den Titeln, Wapen und uͤbrigen Ehrenzeichen der Regenten. S. 439. Fuͤnftes Kapitel: Von den perſoͤnlichen Verhaͤltniſſen der Regenten gegen einander nach dem Voͤl- kerrecht. S. 473. Sechſtes Kapitel: Von den Familienangelegenheiten der Regenten S. 483. Zwei-
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Innhalt.
Zweites Kapitel: Von den Rechten der Nazionen gegen ein-
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es darſtellenden Staͤnde. S. 264.
Drittes Kapitel: Von den Gerechtſamen in Anſehung der
einzelnen Buͤrger und Unterthanen. S. 296.
Viertes Buch.
Von der Landesregierung und den verſchiedenen
Beſtimmungen der Oberherſchaft in einem Staate,
im Verhaͤltnis gegen andere Nazionen.
Erſtes Kapitel: Von der Feſtſetzung einer gewiſſen Regie-
rungsform. S. 368.
Zweites Kapitel: Von der Regierungsfolge. S. 391.
Drittes Kapitel: Von Antritt und Endigung der Regie-
rung. S. 428.
Viertes Kapitel: Von den Titeln, Wapen und uͤbrigen
Ehrenzeichen der Regenten. S. 439.
Fuͤnftes Kapitel: Von den perſoͤnlichen Verhaͤltniſſen der
Regenten gegen einander nach dem Voͤl-
kerrecht. S. 473.
Sechſtes Kapitel: Von den Familienangelegenheiten der
Regenten S. 483.
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