Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787.Von dem Völkerrechte überhaupt, Pütter zu Göttingen, in seiner Literatur des teutschenStaatsrechts gegeben. Bisher fehlte es leider! an einer zweckmässigen Literatur des Völkerrechts, besonders des europäischen noch ganz. Ich war daher Willens, nach Vollendung meines gegenwärtigen Sistems, einen Ver- such hierinn zu machen, und hatte indes in denen zum Ab- druck bereits fertig liegenden Bogen bey ieder Materie we- nigstens die vorzüglichsten Schriften angeführt, und in einigen §. §. die Hauptschriftsteller ieder Klasse überhaupt bemerklich gemacht. Während der Zeit erschien zu meiner nicht geringen Freude die iedem Kenner gewis bekante vor- trefliche Völkerrechtsliteratur des Königlich Grosbritanni- schen und Kurfürstlich Braunschweigischen Comitialgesand- ten zu Regensburg etc. Freyherrn von Ompteda, ein Werk, das nicht nur meine literarischen Bemühungen überflüssig machte, sondern auch zu Aufgebung meiner ganzen gegenwärtigen Bearbeitung der Völkerrechtswissen- schaft mich bestimt haben würde, hätte ich hierunter noch freiere Gewalt gehabt. Aber das Loos war einmal geworfen! und das Publikum wird es mir daher verzeihn, wenn ich es noch wage, mit meinem Versuche hervorzu- treten, da eben die Ankündigung ienes durch Rang und Kentnisse so erhabenen Gelehrten eins der volkommensten Werke in diesem Fache hoffen läßt. Von dem verehrungs- würdigen Herrn Verfasser darf ich mir gewis eben das schonende und nachsichtsvolle Urteil schmeicheln, dessen derselbe meine ersten geringen Proben bereits gewürdigt hat. Wenigstens hoffe ich, wird man meinen guten Wil- len, so viel mir möglich, nützlich zu werden, nicht ver- kennen, der mir zur Zeit, als ich den Entschlus zu die- sem Werke faßte, nicht überflüssig schien. -- Ob ich nun gleich, nach Erscheinung der vorgedachten von mir möglichst noch benuzten Literatur des Freyhern von Om- pteda, die vorgehabte Ausarbeitung einer eignen Völker- rechts Literatur dermalen aufgegeben habe, so wird es Von dem Voͤlkerrechte uͤberhaupt, Puͤtter zu Goͤttingen, in ſeiner Literatur des teutſchenStaatsrechts gegeben. Bisher fehlte es leider! an einer zweckmaͤſſigen Literatur des Voͤlkerrechts, beſonders des europaͤiſchen noch ganz. Ich war daher Willens, nach Vollendung meines gegenwaͤrtigen Siſtems, einen Ver- ſuch hierinn zu machen, und hatte indes in denen zum Ab- druck bereits fertig liegenden Bogen bey ieder Materie we- nigſtens die vorzuͤglichſten Schriften angefuͤhrt, und in einigen §. §. die Hauptſchriftſteller ieder Klaſſe uͤberhaupt bemerklich gemacht. Waͤhrend der Zeit erſchien zu meiner nicht geringen Freude die iedem Kenner gewis bekante vor- trefliche Voͤlkerrechtsliteratur des Koͤniglich Grosbritanni- ſchen und Kurfuͤrſtlich Braunſchweigiſchen Comitialgeſand- ten zu Regensburg ꝛc. Freyherrn von Ompteda, ein Werk, das nicht nur meine literariſchen Bemuͤhungen uͤberfluͤſſig machte, ſondern auch zu Aufgebung meiner ganzen gegenwaͤrtigen Bearbeitung der Voͤlkerrechtswiſſen- ſchaft mich beſtimt haben wuͤrde, haͤtte ich hierunter noch freiere Gewalt gehabt. Aber das Loos war einmal geworfen! und das Publikum wird es mir daher verzeihn, wenn ich es noch wage, mit meinem Verſuche hervorzu- treten, da eben die Ankuͤndigung ienes durch Rang und Kentniſſe ſo erhabenen Gelehrten eins der volkommenſten Werke in dieſem Fache hoffen laͤßt. Von dem verehrungs- wuͤrdigen Herrn Verfaſſer darf ich mir gewis eben das ſchonende und nachſichtsvolle Urteil ſchmeicheln, deſſen derſelbe meine erſten geringen Proben bereits gewuͤrdigt hat. Wenigſtens hoffe ich, wird man meinen guten Wil- len, ſo viel mir moͤglich, nuͤtzlich zu werden, nicht ver- kennen, der mir zur Zeit, als ich den Entſchlus zu die- ſem Werke faßte, nicht uͤberfluͤſſig ſchien. — Ob ich nun gleich, nach Erſcheinung der vorgedachten von mir moͤglichſt noch benuzten Literatur des Freyhern von Om- pteda, die vorgehabte Ausarbeitung einer eignen Voͤlker- rechts Literatur dermalen aufgegeben habe, ſo wird es <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <note place="end" n="*]"><pb facs="#f0070" n="44"/><fw place="top" type="header">Von dem Voͤlkerrechte uͤberhaupt,</fw><lb/><hi rendition="#fr">Puͤtter</hi> zu Goͤttingen, in ſeiner Literatur des teutſchen<lb/> Staatsrechts gegeben. Bisher fehlte es leider! an einer<lb/> zweckmaͤſſigen Literatur des Voͤlkerrechts, beſonders des<lb/> europaͤiſchen noch ganz. Ich war daher Willens, nach<lb/> Vollendung meines gegenwaͤrtigen Siſtems, einen Ver-<lb/> ſuch hierinn zu machen, und hatte indes in denen zum Ab-<lb/> druck bereits fertig liegenden Bogen bey ieder Materie we-<lb/> nigſtens die vorzuͤglichſten Schriften angefuͤhrt, und in<lb/> einigen §. §. die Hauptſchriftſteller ieder Klaſſe uͤberhaupt<lb/> bemerklich gemacht. Waͤhrend der Zeit erſchien zu meiner<lb/> nicht geringen Freude die iedem Kenner gewis bekante vor-<lb/> trefliche Voͤlkerrechtsliteratur des Koͤniglich Grosbritanni-<lb/> ſchen und Kurfuͤrſtlich Braunſchweigiſchen Comitialgeſand-<lb/> ten zu Regensburg ꝛc. Freyherrn von <hi rendition="#fr">Ompteda</hi>, ein<lb/> Werk, das nicht nur meine literariſchen Bemuͤhungen<lb/> uͤberfluͤſſig machte, ſondern auch zu Aufgebung meiner<lb/> ganzen gegenwaͤrtigen Bearbeitung der Voͤlkerrechtswiſſen-<lb/> ſchaft mich beſtimt haben wuͤrde, haͤtte ich hierunter<lb/> noch freiere Gewalt gehabt. Aber das Loos war einmal<lb/> geworfen! und das Publikum wird es mir daher verzeihn,<lb/> wenn ich es noch wage, mit meinem Verſuche hervorzu-<lb/> treten, da eben die Ankuͤndigung ienes durch Rang und<lb/> Kentniſſe ſo erhabenen Gelehrten eins der volkommenſten<lb/> Werke in dieſem Fache hoffen laͤßt. Von dem verehrungs-<lb/> wuͤrdigen Herrn Verfaſſer darf ich mir gewis eben das<lb/> ſchonende und nachſichtsvolle Urteil ſchmeicheln, deſſen<lb/> derſelbe meine erſten geringen Proben bereits gewuͤrdigt<lb/> hat. Wenigſtens hoffe ich, wird man meinen guten Wil-<lb/> len, ſo viel mir moͤglich, nuͤtzlich zu werden, nicht ver-<lb/> kennen, der mir zur Zeit, als ich den Entſchlus zu die-<lb/> ſem Werke faßte, nicht uͤberfluͤſſig ſchien. — Ob ich<lb/> nun gleich, nach Erſcheinung der vorgedachten von mir<lb/> moͤglichſt noch benuzten Literatur des Freyhern von Om-<lb/> pteda, die vorgehabte Ausarbeitung einer eignen Voͤlker-<lb/> rechts Literatur dermalen aufgegeben habe, ſo wird es<lb/> <fw place="bottom" type="catch">doch</fw><lb/></note> </div> </div> </body> </text> </TEI> [44/0070]
Von dem Voͤlkerrechte uͤberhaupt,
*]
Puͤtter zu Goͤttingen, in ſeiner Literatur des teutſchen
Staatsrechts gegeben. Bisher fehlte es leider! an einer
zweckmaͤſſigen Literatur des Voͤlkerrechts, beſonders des
europaͤiſchen noch ganz. Ich war daher Willens, nach
Vollendung meines gegenwaͤrtigen Siſtems, einen Ver-
ſuch hierinn zu machen, und hatte indes in denen zum Ab-
druck bereits fertig liegenden Bogen bey ieder Materie we-
nigſtens die vorzuͤglichſten Schriften angefuͤhrt, und in
einigen §. §. die Hauptſchriftſteller ieder Klaſſe uͤberhaupt
bemerklich gemacht. Waͤhrend der Zeit erſchien zu meiner
nicht geringen Freude die iedem Kenner gewis bekante vor-
trefliche Voͤlkerrechtsliteratur des Koͤniglich Grosbritanni-
ſchen und Kurfuͤrſtlich Braunſchweigiſchen Comitialgeſand-
ten zu Regensburg ꝛc. Freyherrn von Ompteda, ein
Werk, das nicht nur meine literariſchen Bemuͤhungen
uͤberfluͤſſig machte, ſondern auch zu Aufgebung meiner
ganzen gegenwaͤrtigen Bearbeitung der Voͤlkerrechtswiſſen-
ſchaft mich beſtimt haben wuͤrde, haͤtte ich hierunter
noch freiere Gewalt gehabt. Aber das Loos war einmal
geworfen! und das Publikum wird es mir daher verzeihn,
wenn ich es noch wage, mit meinem Verſuche hervorzu-
treten, da eben die Ankuͤndigung ienes durch Rang und
Kentniſſe ſo erhabenen Gelehrten eins der volkommenſten
Werke in dieſem Fache hoffen laͤßt. Von dem verehrungs-
wuͤrdigen Herrn Verfaſſer darf ich mir gewis eben das
ſchonende und nachſichtsvolle Urteil ſchmeicheln, deſſen
derſelbe meine erſten geringen Proben bereits gewuͤrdigt
hat. Wenigſtens hoffe ich, wird man meinen guten Wil-
len, ſo viel mir moͤglich, nuͤtzlich zu werden, nicht ver-
kennen, der mir zur Zeit, als ich den Entſchlus zu die-
ſem Werke faßte, nicht uͤberfluͤſſig ſchien. — Ob ich
nun gleich, nach Erſcheinung der vorgedachten von mir
moͤglichſt noch benuzten Literatur des Freyhern von Om-
pteda, die vorgehabte Ausarbeitung einer eignen Voͤlker-
rechts Literatur dermalen aufgegeben habe, ſo wird es
doch
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |