Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787.und deren Gleichgewicht. mächtige Nazion an der vielleicht eben vorhabenden Er-werbung mehrerer Länder mit Gewalt zu hindern o]. Meinem Ermessen nach ist des Gleichgewichts wegen Der Krieg setzt allerdings entweder eine schon würk- Im Gegentheil handeln mindermächtige Staaten den an-
und deren Gleichgewicht. maͤchtige Nazion an der vielleicht eben vorhabenden Er-werbung mehrerer Laͤnder mit Gewalt zu hindern o]. Meinem Ermeſſen nach iſt des Gleichgewichts wegen Der Krieg ſetzt allerdings entweder eine ſchon wuͤrk- Im Gegentheil handeln mindermaͤchtige Staaten den an-
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und deren Gleichgewicht.
maͤchtige Nazion an der vielleicht eben vorhabenden Er-
werbung mehrerer Laͤnder mit Gewalt zu hindern o].
Meinem Ermeſſen nach iſt des Gleichgewichts wegen
kein anderer, als vertheidigender Krieg, und zwar nur
in dem Falle zu unternehmen, wenn eine ſchon maͤchtige
Nazion von Erlangung einer Uebermacht durch neue
Erwerbungen, auf keine andere guͤtliche Art abzubrin-
gen iſt.
Der Krieg ſetzt allerdings entweder eine ſchon wuͤrk-
lich zugefuͤgte, oder doch die moraliſche Gewisheit einer
bevorſtehenden Beleidigung voraus. Die Moͤglichkeit
derſelben und die Furcht davor ſind allein keinesweges
hinlaͤngliche Urſachen, ſo lange der Gegentheil im Noth-
fall noch Kraͤfte genug zum Widerſtande hat. Wenn
daher unter dieſen Umſtaͤnden ein Volk ſeine bereits
erlangte Macht zum Nachtheil anderer nicht mis-
braucht, und den uͤbrigen keine Gelegenheit zu gerechten
Beſchwerden giebt, ſo wuͤrde ieder angreifende Krieg
wider daſſelbe ungerecht ſeyn. Laͤßt es ſich aber Belei-
digungen anderer zu Schulden kommen, ſo iſt die dage-
gen erlaubte Ahndung durch vertheidigenden Krieg nicht
ſowohl eine Folge des Gleichgewichts, als der zugefuͤg-
ten oder noch vorhabenden Beleidigung; wiewohl die
Groͤße der Macht, als eine der haͤufigſten Quellen der
Beleidigungen, zuweilen anrathen kan, die Waffen,
zugleich zu Verringerung derſelben, eher, als ſonſt
geſchehen ſeyn wuͤrde, zu ergreifen, damit man ſich deſto
mehrere Sicherheit fuͤr die Zukunft verſchaffe.
Im Gegentheil handeln mindermaͤchtige Staaten den
Grundſaͤtzen ihrer eignen Erhaltung und der Sicherheit
der ganzen Voͤlkergeſelſchaft gemaͤs, wenn ſie die Ver-
groͤßerungsabſichten einer ſchon gar zu maͤchtigen Nazion,
ſelbſt die ſonſt rechtmaͤſſigen Erweiterungen ihrer
Reiche und Provinzen durch Erbfolge, Heirath p],
Wahl, Entdeckung, Eroberung, Tauſch q], oder auf
an-
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