Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787.und deren Gleichgewicht. Krieg unterbleiben und vermeidet werdenmöchte; so haben sie vor gut angesehen, bey Zei- ten nothwendige Messures zu fassen, um demienigen Unheil, welches die traurige Begebenheit, wenn der catholische König ohne Leibeserben mit Tod ab- gehen solte, nach sich ziehen würde, zu begegnen und vorzubiegen;" Art. 3. ... "iedoch allemal mit der Bedingung, daß besag- tes Antheil [des durchlauchtigsten Erzherzogs] nie- mals vereiniget werden noch bleiben möge auf der Person desienigen, welcher Kayser oder römischer König seyn, oder der auch ein oder anderes gewor- den seyn wird, es geschehe gleich durch Succession, Testament, Heyrathscontract, Schenkung, Ver- tauschung, Cession, Appellation, Aufruhr, oder in andere Wege: Und ingleichen soll auch besagter Theil des durchlauchtigsten Erzherzogs niemals fal- len noch bleiben können auf der Person eines Für- sten, welcher König in Frankreich oder Dauphin sey; oder einer oder anderes geworden seyn wird, es geschehe gleich durch Succession, Testament etc." Art. 9. "Und damit die Ruhe in Europa noch bes- ser versichert und festgestelt seyn möchte, so werden besagte Könige, Fürsten und Stände, [welche hiemit einstimmen wollen, und admittirt werden sollen] nicht nur allein invitirt werden, die Garants zu seyn, über die Execution dieses Tra- ctats und über die Gültigkeit der darinnen enthalte- nen Verzichten, wie hieroben schon gedacht worden ist; sondern wenn einer von denen Potentaten, welchen zum Besten diese Abtheilungen geschehen, in das künftige, die in diesem Vergleich festgestelte Ordnung troubliren und verwirren, neue und selbi- gem zuwiderlaufende Unternehmungen vor die Hand neh-
und deren Gleichgewicht. Krieg unterbleiben und vermeidet werdenmoͤchte; ſo haben ſie vor gut angeſehen, bey Zei- ten nothwendige Meſſures zu faſſen, um demienigen Unheil, welches die traurige Begebenheit, wenn der catholiſche Koͤnig ohne Leibeserben mit Tod ab- gehen ſolte, nach ſich ziehen wuͤrde, zu begegnen und vorzubiegen;” Art. 3. … „iedoch allemal mit der Bedingung, daß beſag- tes Antheil [des durchlauchtigſten Erzherzogs] nie- mals vereiniget werden noch bleiben moͤge auf der Perſon desienigen, welcher Kayſer oder roͤmiſcher Koͤnig ſeyn, oder der auch ein oder anderes gewor- den ſeyn wird, es geſchehe gleich durch Succeſſion, Teſtament, Heyrathscontract, Schenkung, Ver- tauſchung, Ceſſion, Appellation, Aufruhr, oder in andere Wege: Und ingleichen ſoll auch beſagter Theil des durchlauchtigſten Erzherzogs niemals fal- len noch bleiben koͤnnen auf der Perſon eines Fuͤr- ſten, welcher Koͤnig in Frankreich oder Dauphin ſey; oder einer oder anderes geworden ſeyn wird, es geſchehe gleich durch Succeſſion, Teſtament ꝛc.“ Art. 9. „Und damit die Ruhe in Europa noch beſ- ſer verſichert und feſtgeſtelt ſeyn moͤchte, ſo werden beſagte Koͤnige, Fuͤrſten und Staͤnde, [welche hiemit einſtimmen wollen, und admittirt werden ſollen] nicht nur allein invitirt werden, die Garants zu ſeyn, uͤber die Execution dieſes Tra- ctats und uͤber die Guͤltigkeit der darinnen enthalte- nen Verzichten, wie hieroben ſchon gedacht worden iſt; ſondern wenn einer von denen Potentaten, welchen zum Beſten dieſe Abtheilungen geſchehen, in das kuͤnftige, die in dieſem Vergleich feſtgeſtelte Ordnung troubliren und verwirren, neue und ſelbi- gem zuwiderlaufende Unternehmungen vor die Hand neh-
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <list> <item><pb facs="#f0373" n="347"/><fw place="top" type="header">und deren Gleichgewicht.</fw><lb/><hi rendition="#fr">Krieg unterbleiben und vermeidet werden<lb/> moͤchte</hi>; ſo haben ſie vor gut angeſehen, bey Zei-<lb/> ten nothwendige <hi rendition="#aq">Meſſures</hi> zu faſſen, um demienigen<lb/> Unheil, welches die traurige Begebenheit, wenn<lb/> der catholiſche Koͤnig ohne Leibeserben mit Tod ab-<lb/> gehen ſolte, nach ſich ziehen wuͤrde, zu begegnen<lb/> und vorzubiegen;” Art. 3.<lb/><hi rendition="#et">… „iedoch allemal mit der Bedingung, daß beſag-<lb/> tes Antheil [des durchlauchtigſten Erzherzogs] nie-<lb/> mals vereiniget werden noch bleiben moͤge auf der<lb/> Perſon desienigen, welcher Kayſer oder roͤmiſcher<lb/> Koͤnig ſeyn, oder der auch ein oder anderes gewor-<lb/> den ſeyn wird, es geſchehe gleich durch Succeſſion,<lb/> Teſtament, Heyrathscontract, Schenkung, Ver-<lb/> tauſchung, Ceſſion, Appellation, Aufruhr, oder<lb/> in andere Wege: Und ingleichen ſoll auch beſagter<lb/> Theil des durchlauchtigſten Erzherzogs niemals fal-<lb/> len noch bleiben koͤnnen auf der Perſon eines Fuͤr-<lb/> ſten, welcher Koͤnig in Frankreich oder Dauphin<lb/> ſey; oder einer oder anderes geworden ſeyn wird,<lb/> es geſchehe gleich durch Succeſſion, Teſtament ꝛc.“<lb/> Art. 9.<lb/> „Und damit <hi rendition="#fr">die Ruhe in Europa noch beſ-<lb/> ſer verſichert und feſtgeſtelt ſeyn moͤchte</hi>, ſo<lb/> werden beſagte Koͤnige, Fuͤrſten und Staͤnde,<lb/> [welche hiemit einſtimmen wollen, und admittirt<lb/> werden ſollen] nicht nur allein invitirt werden, die<lb/> Garants zu ſeyn, uͤber die Execution dieſes Tra-<lb/> ctats und uͤber die Guͤltigkeit der darinnen enthalte-<lb/> nen Verzichten, wie hieroben ſchon gedacht worden<lb/> iſt; ſondern wenn einer von denen Potentaten,<lb/> welchen zum Beſten dieſe Abtheilungen geſchehen,<lb/> in das kuͤnftige, die in dieſem Vergleich feſtgeſtelte<lb/> Ordnung troubliren und verwirren, neue und ſelbi-<lb/> gem zuwiderlaufende Unternehmungen vor die Hand</hi><lb/> <fw place="bottom" type="catch">neh-</fw><lb/></item> </list> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [347/0373]
und deren Gleichgewicht.
Krieg unterbleiben und vermeidet werden
moͤchte; ſo haben ſie vor gut angeſehen, bey Zei-
ten nothwendige Meſſures zu faſſen, um demienigen
Unheil, welches die traurige Begebenheit, wenn
der catholiſche Koͤnig ohne Leibeserben mit Tod ab-
gehen ſolte, nach ſich ziehen wuͤrde, zu begegnen
und vorzubiegen;” Art. 3.
… „iedoch allemal mit der Bedingung, daß beſag-
tes Antheil [des durchlauchtigſten Erzherzogs] nie-
mals vereiniget werden noch bleiben moͤge auf der
Perſon desienigen, welcher Kayſer oder roͤmiſcher
Koͤnig ſeyn, oder der auch ein oder anderes gewor-
den ſeyn wird, es geſchehe gleich durch Succeſſion,
Teſtament, Heyrathscontract, Schenkung, Ver-
tauſchung, Ceſſion, Appellation, Aufruhr, oder
in andere Wege: Und ingleichen ſoll auch beſagter
Theil des durchlauchtigſten Erzherzogs niemals fal-
len noch bleiben koͤnnen auf der Perſon eines Fuͤr-
ſten, welcher Koͤnig in Frankreich oder Dauphin
ſey; oder einer oder anderes geworden ſeyn wird,
es geſchehe gleich durch Succeſſion, Teſtament ꝛc.“
Art. 9.
„Und damit die Ruhe in Europa noch beſ-
ſer verſichert und feſtgeſtelt ſeyn moͤchte, ſo
werden beſagte Koͤnige, Fuͤrſten und Staͤnde,
[welche hiemit einſtimmen wollen, und admittirt
werden ſollen] nicht nur allein invitirt werden, die
Garants zu ſeyn, uͤber die Execution dieſes Tra-
ctats und uͤber die Guͤltigkeit der darinnen enthalte-
nen Verzichten, wie hieroben ſchon gedacht worden
iſt; ſondern wenn einer von denen Potentaten,
welchen zum Beſten dieſe Abtheilungen geſchehen,
in das kuͤnftige, die in dieſem Vergleich feſtgeſtelte
Ordnung troubliren und verwirren, neue und ſelbi-
gem zuwiderlaufende Unternehmungen vor die Hand
neh-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |