*] Stosch, S. 127. Zwanzig, 1. Th. Tit. 19. Stiev, S. 130. Roußet, c. V. p. 45.
§. 33. Die Pforte.
Die türkischen Kaiser wolten Anfangs sogar den römischen den Rang streitig machen, und diesen, so wie allen christlichen und heidnischen Regenten vorgehn. Aber die römischen Kaiser verweigerten ihnen dafür selbst den Kaisertitel, den die Sultans, nach Zerstörung des orientalischen Kaiserthums angenommen hatten, bis Rudolph II. und Achmet einander als Kaiser erkanten, und zwar mit der Erklärung, daß Achmet den Rudolf Vater, Rudolf aber den Achmet Sohn nennen solte. Aber dies war mehr ein personeller Vergleich a]. Im Passarowitzer Frieden 1718, Art. 17. versprachen beide Kaiser einander und ihren Gesandten völlige Gleichheit im Ceremoniel und diese wird bey vorkommenden Gele- genheiten äusserst genau beobachtet. Als z. B. 1737 auf dem Kongreß zu Nimirov zwischen Rußland, der Pforte und dem römischen Kaiser iedes der beiden erstern drey, der römische Kaiser aber nur zwey Gesandte geschickt hatte, berief der türkische Kaiser seinen dritten wieder zurück b]; ia als einst bey Auswechselung der beiderseiti- gen Gesandten auf der Grenze, der türkische etwas eher aus dem Steigbiegel war, hielten seine Leute ihn so lange schwebend, damit er mit dem römisch-kaiserlichen zugleich auf die Erde steigen möchte. Sie gingen einander mit gleichen Schritten entgegen etc. c].
Ueberhaupt aber kommen die Gelegenheiten zu Rang- streitigkeiten mit der Pforte nicht oft vor, weil die Er- scheinung türkischer Gesandten an den europäischen Höfen eine seltne Sache ist. In schriftlichen Verhandlungen
wird
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und dem eingefuͤhrten Range der Nazionen.
*] Stoſch, S. 127. Zwanzig, 1. Th. Tit. 19. Stiev, S. 130. Roußet, c. V. p. 45.
§. 33. Die Pforte.
Die tuͤrkiſchen Kaiſer wolten Anfangs ſogar den roͤmiſchen den Rang ſtreitig machen, und dieſen, ſo wie allen chriſtlichen und heidniſchen Regenten vorgehn. Aber die roͤmiſchen Kaiſer verweigerten ihnen dafuͤr ſelbſt den Kaiſertitel, den die Sultans, nach Zerſtoͤrung des orientaliſchen Kaiſerthums angenommen hatten, bis Rudolph II. und Achmet einander als Kaiſer erkanten, und zwar mit der Erklaͤrung, daß Achmet den Rudolf Vater, Rudolf aber den Achmet Sohn nennen ſolte. Aber dies war mehr ein perſoneller Vergleich a]. Im Paſſarowitzer Frieden 1718, Art. 17. verſprachen beide Kaiſer einander und ihren Geſandten voͤllige Gleichheit im Ceremoniel und dieſe wird bey vorkommenden Gele- genheiten aͤuſſerſt genau beobachtet. Als z. B. 1737 auf dem Kongreß zu Nimirov zwiſchen Rußland, der Pforte und dem roͤmiſchen Kaiſer iedes der beiden erſtern drey, der roͤmiſche Kaiſer aber nur zwey Geſandte geſchickt hatte, berief der tuͤrkiſche Kaiſer ſeinen dritten wieder zuruͤck b]; ia als einſt bey Auswechſelung der beiderſeiti- gen Geſandten auf der Grenze, der tuͤrkiſche etwas eher aus dem Steigbiegel war, hielten ſeine Leute ihn ſo lange ſchwebend, damit er mit dem roͤmiſch-kaiſerlichen zugleich auf die Erde ſteigen moͤchte. Sie gingen einander mit gleichen Schritten entgegen ꝛc. c].
Ueberhaupt aber kommen die Gelegenheiten zu Rang- ſtreitigkeiten mit der Pforte nicht oft vor, weil die Er- ſcheinung tuͤrkiſcher Geſandten an den europaͤiſchen Hoͤfen eine ſeltne Sache iſt. In ſchriftlichen Verhandlungen
wird
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und dem eingefuͤhrten Range der Nazionen.
*] Stoſch, S. 127. Zwanzig, 1. Th. Tit. 19. Stiev,
S. 130. Roußet, c. V. p. 45.
§. 33.
Die Pforte.
Die tuͤrkiſchen Kaiſer wolten Anfangs ſogar den
roͤmiſchen den Rang ſtreitig machen, und dieſen, ſo wie
allen chriſtlichen und heidniſchen Regenten vorgehn.
Aber die roͤmiſchen Kaiſer verweigerten ihnen dafuͤr ſelbſt
den Kaiſertitel, den die Sultans, nach Zerſtoͤrung des
orientaliſchen Kaiſerthums angenommen hatten, bis
Rudolph II. und Achmet einander als Kaiſer erkanten,
und zwar mit der Erklaͤrung, daß Achmet den Rudolf
Vater, Rudolf aber den Achmet Sohn nennen ſolte.
Aber dies war mehr ein perſoneller Vergleich a]. Im
Paſſarowitzer Frieden 1718, Art. 17. verſprachen beide
Kaiſer einander und ihren Geſandten voͤllige Gleichheit
im Ceremoniel und dieſe wird bey vorkommenden Gele-
genheiten aͤuſſerſt genau beobachtet. Als z. B. 1737
auf dem Kongreß zu Nimirov zwiſchen Rußland, der
Pforte und dem roͤmiſchen Kaiſer iedes der beiden erſtern
drey, der roͤmiſche Kaiſer aber nur zwey Geſandte geſchickt
hatte, berief der tuͤrkiſche Kaiſer ſeinen dritten wieder
zuruͤck b]; ia als einſt bey Auswechſelung der beiderſeiti-
gen Geſandten auf der Grenze, der tuͤrkiſche etwas eher
aus dem Steigbiegel war, hielten ſeine Leute ihn ſo lange
ſchwebend, damit er mit dem roͤmiſch-kaiſerlichen zugleich
auf die Erde ſteigen moͤchte. Sie gingen einander mit
gleichen Schritten entgegen ꝛc. c].
Ueberhaupt aber kommen die Gelegenheiten zu Rang-
ſtreitigkeiten mit der Pforte nicht oft vor, weil die Er-
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eine ſeltne Sache iſt. In ſchriftlichen Verhandlungen
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Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787, S. 247. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_voelkerrecht01_1787/273>, abgerufen am 22.02.2025.
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