vorhandenen Wahrheiten, auf eine möglichst vol- ständige und deutliche Art, bestehen. Die Ord- nung der einzelnen Materien weicht in vielen Stück- en von meinem ehemaligen Plane ab, wie man, bey angestelter Vergleichung, sofort wahrnehmen wird. Ich hielt diese Abänderung zu mehrerer Volkommenheit des Systems für nothwendig.
Damit ich auf den Fall, da meine Bemühung- en den Beifall des Publikums nicht erhalten solten, die Fortsetzung sogleich abbrechen könne, ohne ie- doch ein unvolständiges Werk zu lassen, habe ich das ganze Völkerrechtssystem in verschiedene allen- fals für sich bestehende Theile abgeteilt, die auch einzeln eine volständige Abhandlung ausmachen. Die erste, davon gegenwärtig der erste Theil er- scheint, soll das Völkerrecht in Friedenszeiten enthalten. Dieser erste Theil begreift blos die al- gemeinen Verhältnisse der Völker gegen einander und die dahin gehörigen Grundsätze in sich. Ein zweiter Theil, den ich künftige Messe zu liefern gedenke, wird sich über die einzelnen Gegenstände des Völkerrechts in Friedenszeiten erstrecken und mit einem Register über beide Theile diese Abhand- lung beschließen. Die weitere Fortsetzung wird alsdenn von der Aufmunterung des Publikums
abhang-
Vorerinnerung.
vorhandenen Wahrheiten, auf eine moͤglichſt vol- ſtaͤndige und deutliche Art, beſtehen. Die Ord- nung der einzelnen Materien weicht in vielen Stuͤck- en von meinem ehemaligen Plane ab, wie man, bey angeſtelter Vergleichung, ſofort wahrnehmen wird. Ich hielt dieſe Abaͤnderung zu mehrerer Volkommenheit des Syſtems fuͤr nothwendig.
Damit ich auf den Fall, da meine Bemuͤhung- en den Beifall des Publikums nicht erhalten ſolten, die Fortſetzung ſogleich abbrechen koͤnne, ohne ie- doch ein unvolſtaͤndiges Werk zu laſſen, habe ich das ganze Voͤlkerrechtsſyſtem in verſchiedene allen- fals fuͤr ſich beſtehende Theile abgeteilt, die auch einzeln eine volſtaͤndige Abhandlung ausmachen. Die erſte, davon gegenwaͤrtig der erſte Theil er- ſcheint, ſoll das Voͤlkerrecht in Friedenszeiten enthalten. Dieſer erſte Theil begreift blos die al- gemeinen Verhaͤltniſſe der Voͤlker gegen einander und die dahin gehoͤrigen Grundſaͤtze in ſich. Ein zweiter Theil, den ich kuͤnftige Meſſe zu liefern gedenke, wird ſich uͤber die einzelnen Gegenſtaͤnde des Voͤlkerrechts in Friedenszeiten erſtrecken und mit einem Regiſter uͤber beide Theile dieſe Abhand- lung beſchließen. Die weitere Fortſetzung wird alsdenn von der Aufmunterung des Publikums
abhang-
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[0022]
Vorerinnerung.
vorhandenen Wahrheiten, auf eine moͤglichſt vol-
ſtaͤndige und deutliche Art, beſtehen. Die Ord-
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en von meinem ehemaligen Plane ab, wie man,
bey angeſtelter Vergleichung, ſofort wahrnehmen
wird. Ich hielt dieſe Abaͤnderung zu mehrerer
Volkommenheit des Syſtems fuͤr nothwendig.
Damit ich auf den Fall, da meine Bemuͤhung-
en den Beifall des Publikums nicht erhalten ſolten,
die Fortſetzung ſogleich abbrechen koͤnne, ohne ie-
doch ein unvolſtaͤndiges Werk zu laſſen, habe ich
das ganze Voͤlkerrechtsſyſtem in verſchiedene allen-
fals fuͤr ſich beſtehende Theile abgeteilt, die auch
einzeln eine volſtaͤndige Abhandlung ausmachen.
Die erſte, davon gegenwaͤrtig der erſte Theil er-
ſcheint, ſoll das Voͤlkerrecht in Friedenszeiten
enthalten. Dieſer erſte Theil begreift blos die al-
gemeinen Verhaͤltniſſe der Voͤlker gegen einander
und die dahin gehoͤrigen Grundſaͤtze in ſich. Ein
zweiter Theil, den ich kuͤnftige Meſſe zu liefern
gedenke, wird ſich uͤber die einzelnen Gegenſtaͤnde
des Voͤlkerrechts in Friedenszeiten erſtrecken und
mit einem Regiſter uͤber beide Theile dieſe Abhand-
lung beſchließen. Die weitere Fortſetzung wird
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Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_voelkerrecht01_1787/22>, abgerufen am 16.02.2025.
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