Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787.Vorerinnerung. Ob aber die Ausführung meiner Absicht und vorhan-
Vorerinnerung. Ob aber die Ausfuͤhrung meiner Abſicht und vorhan-
<TEI> <text> <front> <div n="1"> <pb facs="#f0021"/> <fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Vorerinnerung</hi>.</fw><lb/> <p>Ob aber die Ausfuͤhrung meiner Abſicht und<lb/> der Erwartung des Publikums entſpreche? muß<lb/> ich der Beurteilung der Kenner uͤberlaſſen. An<lb/> meinen Bemuͤhungen hat es indes nicht gefehlt.<lb/> Ich habe bey ieder Materie die natuͤrlichen Grund-<lb/> ſaͤtze vorausgeſchickt und deren Beſtaͤtigung oder<lb/> Abaͤnderung durch das practiſche Voͤlkerrecht be-<lb/> merklich zu machen geſucht. Dabey ſind iederzeit<lb/> die vorzuͤglichſten Schriftſteller, ſowohl die algemei-<lb/> nen als auch die beſondern, ſoviel ich deren habe<lb/> erlangen koͤnnen, zu Rathe gezogen worden. Ich<lb/> habe ihre Grundſaͤtze mit einander verglichen und die<lb/> wichtigſten Abweichungen, wo mir es noͤthig ge-<lb/> ſchienen, angezeigt. Zuweilen hielt ich es fuͤr rath-<lb/> ſam, die Stellen ihrer Werke ſelbſt woͤrtlich in den<lb/> Noten beyzufuͤgen, damit man ihre Meinung deſto<lb/> beſſer beurteilen und das oͤftere Nachſchlagen erſpa-<lb/> ren koͤnnte. In Anſehung der zu Beſtaͤrkung des<lb/> europaͤiſchen Voͤlkerrechts nothwendigen Beiſpiele<lb/> habe ich aus den Staatsſchriften und andern Mate-<lb/> rialien eine Auswahl gemacht, und nur die merk-<lb/> wuͤrdigſten und treffendſten aufgenommen. Etwas<lb/> ganz neues kan und wird man in dieſem Werke nicht<lb/> erwarten. Das Verdienſt deſſelben ſoll blos in ge-<lb/> hoͤriger ſyſtematiſcher Zuſammenſtellung der bereits<lb/> <fw place="bottom" type="catch">vorhan-</fw><lb/></p> </div> </front> </text> </TEI> [0021]
Vorerinnerung.
Ob aber die Ausfuͤhrung meiner Abſicht und
der Erwartung des Publikums entſpreche? muß
ich der Beurteilung der Kenner uͤberlaſſen. An
meinen Bemuͤhungen hat es indes nicht gefehlt.
Ich habe bey ieder Materie die natuͤrlichen Grund-
ſaͤtze vorausgeſchickt und deren Beſtaͤtigung oder
Abaͤnderung durch das practiſche Voͤlkerrecht be-
merklich zu machen geſucht. Dabey ſind iederzeit
die vorzuͤglichſten Schriftſteller, ſowohl die algemei-
nen als auch die beſondern, ſoviel ich deren habe
erlangen koͤnnen, zu Rathe gezogen worden. Ich
habe ihre Grundſaͤtze mit einander verglichen und die
wichtigſten Abweichungen, wo mir es noͤthig ge-
ſchienen, angezeigt. Zuweilen hielt ich es fuͤr rath-
ſam, die Stellen ihrer Werke ſelbſt woͤrtlich in den
Noten beyzufuͤgen, damit man ihre Meinung deſto
beſſer beurteilen und das oͤftere Nachſchlagen erſpa-
ren koͤnnte. In Anſehung der zu Beſtaͤrkung des
europaͤiſchen Voͤlkerrechts nothwendigen Beiſpiele
habe ich aus den Staatsſchriften und andern Mate-
rialien eine Auswahl gemacht, und nur die merk-
wuͤrdigſten und treffendſten aufgenommen. Etwas
ganz neues kan und wird man in dieſem Werke nicht
erwarten. Das Verdienſt deſſelben ſoll blos in ge-
hoͤriger ſyſtematiſcher Zuſammenſtellung der bereits
vorhan-
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