Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787.Von den souverainen Staaten überhaupt, cilien. Herzog Philip behauptete daher, als er, aufVerlangen des Kaisers, die Lehen befolgen solte, er habe die Herzogthümer ohne die geringste Meldung einer Lehn- barkeit, als unabhängige Staaten bekommen. Dies scheint iedoch, nach dem obangeführten 10. §. der Wahl- capitulation, die Meinung des teutschen Reichs nicht gewesen zu seyn. Auch hat der Papst seine Ansprüche darauf seitdem mehrmalen zu erneuern gesucht. *] J. H. G. Justi Abhandlung von Abtretung eines Reichs- lehns in dem Frieden mit auswärtigen Mächten, worinn zugleich erwiesen wird, daß die Herzogthümer Parma, Piacenza und Guastalla noch würkliche Reichslehen sind. Frankf. und Leipz. 1758, 4. und in Select. Jur. Publ. Novifs. p. XXX. p. 220. Mosers Auswärt. Staatsrecht, 5. Buch 3. K. S. 410. Versuch etc. 1. B. 1. K. §. 8. §. 17. Beiträge in Frie- denszeiten etc. 1. B. 1. K. §. 8. S. 21. 8] Guastalla. Mit diesem kleinen Herzogthum hat *] Mosers Beiträge, am ang. O. S. 30. 9] Einige wollen sogar das Herzogthum Savo- auf
Von den ſouverainen Staaten uͤberhaupt, cilien. Herzog Philip behauptete daher, als er, aufVerlangen des Kaiſers, die Lehen befolgen ſolte, er habe die Herzogthuͤmer ohne die geringſte Meldung einer Lehn- barkeit, als unabhaͤngige Staaten bekommen. Dies ſcheint iedoch, nach dem obangefuͤhrten 10. §. der Wahl- capitulation, die Meinung des teutſchen Reichs nicht geweſen zu ſeyn. Auch hat der Papſt ſeine Anſpruͤche darauf ſeitdem mehrmalen zu erneuern geſucht. *] J. H. G. Juſti Abhandlung von Abtretung eines Reichs- lehns in dem Frieden mit auswaͤrtigen Maͤchten, worinn zugleich erwieſen wird, daß die Herzogthuͤmer Parma, Piacenza und Guaſtalla noch wuͤrkliche Reichslehen ſind. Frankf. und Leipz. 1758, 4. und in Select. Jur. Publ. Novifſ. p. XXX. p. 220. Moſers Auswaͤrt. Staatsrecht, 5. Buch 3. K. S. 410. Verſuch ꝛc. 1. B. 1. K. §. 8. §. 17. Beitraͤge in Frie- denszeiten ꝛc. 1. B. 1. K. §. 8. S. 21. 8] Guaſtalla. Mit dieſem kleinen Herzogthum hat *] Moſers Beitraͤge, am ang. O. S. 30. 9] Einige wollen ſogar das Herzogthum Savo- auf
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Von den ſouverainen Staaten uͤberhaupt,
cilien. Herzog Philip behauptete daher, als er, auf
Verlangen des Kaiſers, die Lehen befolgen ſolte, er habe
die Herzogthuͤmer ohne die geringſte Meldung einer Lehn-
barkeit, als unabhaͤngige Staaten bekommen. Dies
ſcheint iedoch, nach dem obangefuͤhrten 10. §. der Wahl-
capitulation, die Meinung des teutſchen Reichs nicht
geweſen zu ſeyn. Auch hat der Papſt ſeine Anſpruͤche
darauf ſeitdem mehrmalen zu erneuern geſucht.
*] J. H. G. Juſti Abhandlung von Abtretung eines Reichs-
lehns in dem Frieden mit auswaͤrtigen Maͤchten, worinn
zugleich erwieſen wird, daß die Herzogthuͤmer Parma,
Piacenza und Guaſtalla noch wuͤrkliche Reichslehen ſind.
Frankf. und Leipz. 1758, 4. und in Select. Jur. Publ.
Novifſ. p. XXX. p. 220.
Moſers Auswaͤrt. Staatsrecht, 5. Buch 3. K. S. 410.
Verſuch ꝛc. 1. B. 1. K. §. 8. §. 17. Beitraͤge in Frie-
denszeiten ꝛc. 1. B. 1. K. §. 8. S. 21.
8] Guaſtalla. Mit dieſem kleinen Herzogthum hat
es faſt gleiche Bewandnis. Es war ehedem ein unſtrei-
tiges Reichslehn. Nach Abſterben des letzten Herzogs aus
dem Hauſe Gonzaga-Mantua 1746, nahm es Oeſter-
reich, als ein Pertinenzſtuͤck von Mantua in Beſitz,
trat es aber, nebſt Parma und Piacenza im Aachner
Frieden an den ſpaniſchen Infanten Don Philip ab.
Wurde dabei gleich der Lehnseigenſchaft nicht gedacht,
ſo folgt doch daraus die Unabhaͤngigkeit eben ſo wenig,
zumal das Reich eigentlich gar keine Notiz davon nahm.
*] Moſers Beitraͤge, am ang. O. S. 30.
9] Einige wollen ſogar das Herzogthum Savo-
yen fuͤr ſouverain ausgeben; aber es iſt ohnſtreitig ein
Reichslehn, und der Koͤnig von Sardinien hat als Her-
zog von Savoyen noch itzt das Sitz- und Stimmrecht
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