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Günther, Johann: Send-Schreiben an einen S. Theologum. Leipzig, 1711.

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bemühen fromm zu seyn / und der Heiligung nachjagen / Ebr. 12. Und ist also der Schluß nicht auf die Römisch-Catholische / sondern vielmehr und mit Recht auf unsere Kirche zu machen: NB. die Römische Kirche hat wohl iederzeit viele Scheinheilige gehabt / welche ihre Menschen-Satzungen fleißig beobachtet haben / aber wenig rechte Heiligen / weil sie von der Zeit an ihres grossen Abfalles das H. Bibel-Buch / wodurch die Menschen zu einer rechten Heiligkeit können gebracht werden / denen Leuten aus den Händen gerissen. Wenn die Römische Kirche so gar heilig ist / wie der Autor prahlet / warum schreibet denn Baptista Mantuanus l. 1. Omnia cum liceant Romae, non licet esse pium. Warum schreibet denn Alvarus Pelagius de planctu Ecclesiae l. 2. art. 2. fol. 104. Ecclesia coepit mandata Dei facere, & postea contemsit. Bernhardus hat schon zu seiner Zeit diese Klage führen müssen Sermon. 33. p. 59. Tom. III. super Cantic. Serpit hodie putida Tabes per omne corpus Ecclesiae, & quo latius, eo desperatius, eo periculosius, quo interius. NB. Was die Heiligen in der ersten Kirche betrifft / und die treuen Blut-Zeugen Christi / so hat sich wohl derselben die damahlige Rö-

bemühen fromm zu seyn / und der Heiligung nachjagen / Ebr. 12. Und ist also der Schluß nicht auf die Römisch-Catholische / sondern vielmehr und mit Recht auf unsere Kirche zu machen: NB. die Römische Kirche hat wohl iederzeit viele Scheinheilige gehabt / welche ihre Menschen-Satzungen fleißig beobachtet haben / aber wenig rechte Heiligen / weil sie von der Zeit an ihres grossen Abfalles das H. Bibel-Buch / wodurch die Menschen zu einer rechten Heiligkeit können gebracht werden / denen Leuten aus den Händen gerissen. Wenn die Römische Kirche so gar heilig ist / wie der Autor prahlet / warum schreibet denn Baptista Mantuanus l. 1. Omnia cum liceant Romae, non licet esse pium. Warum schreibet denn Alvarus Pelagius de planctu Ecclesiae l. 2. art. 2. fol. 104. Ecclesia coepit mandata Dei facere, & postea contemsit. Bernhardus hat schon zu seiner Zeit diese Klage führen müssen Sermon. 33. p. 59. Tom. III. super Cantic. Serpit hodie putida Tabes per omne corpus Ecclesiae, & quo latius, eo desperatius, eo periculosius, quo interius. NB. Was die Heiligen in der ersten Kirche betrifft / und die treuen Blut-Zeugen Christi / so hat sich wohl derselben die damahlige Rö-

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[85/0085] bemühen fromm zu seyn / und der Heiligung nachjagen / Ebr. 12. Und ist also der Schluß nicht auf die Römisch-Catholische / sondern vielmehr und mit Recht auf unsere Kirche zu machen: NB. die Römische Kirche hat wohl iederzeit viele Scheinheilige gehabt / welche ihre Menschen-Satzungen fleißig beobachtet haben / aber wenig rechte Heiligen / weil sie von der Zeit an ihres grossen Abfalles das H. Bibel-Buch / wodurch die Menschen zu einer rechten Heiligkeit können gebracht werden / denen Leuten aus den Händen gerissen. Wenn die Römische Kirche so gar heilig ist / wie der Autor prahlet / warum schreibet denn Baptista Mantuanus l. 1. Omnia cum liceant Romae, non licet esse pium. Warum schreibet denn Alvarus Pelagius de planctu Ecclesiae l. 2. art. 2. fol. 104. Ecclesia coepit mandata Dei facere, & postea contemsit. Bernhardus hat schon zu seiner Zeit diese Klage führen müssen Sermon. 33. p. 59. Tom. III. super Cantic. Serpit hodie putida Tabes per omne corpus Ecclesiae, & quo latius, eo desperatius, eo periculosius, quo interius. NB. Was die Heiligen in der ersten Kirche betrifft / und die treuen Blut-Zeugen Christi / so hat sich wohl derselben die damahlige Rö-

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Zitationshilfe: Günther, Johann: Send-Schreiben an einen S. Theologum. Leipzig, 1711, S. 85. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_sendschreiben_1711/85>, abgerufen am 24.11.2024.