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Günther, Johann: Send-Schreiben an einen S. Theologum. Leipzig, 1711.

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gen auch nach dem Tode in dessen Kutte sich einkleiden lassen.

22. Weil man in der Röm. Kirche zu allerhand schweren Sünden und Lastern verleitet wird; zur Hurerey, indem man zu Rom und andern Päbstischen Oertern öffentliche Huren-Häuser verstattet, und noch darzu der vermeinte Statthalter Christi, einen jährlichen Zinß davon nimmet; zur Heucheley, durch die Lehre von dem opere operato, wenn man nur das heilige Werck verrichte, viele Pater noster und Ave Maria bethe, Wallfahrten lauffe, es möge mit oder ohne Andacht des Hertzens geschehen; zum geistlichen Hochmuth, durch die Lehre, daß man könne überflüßige Gute Wercke thun, (opera supererogationis;) zum Meineid und Treulosigkeit, durch die Lehre, daß man den Ketzern diß nicht halten dürffe, was man ihnen versprochen, wenn es gleich eydlich geschehen wäre; zum Lügen und zur Unwarheit, durch die Lehre von den reservationibus mentalibus &c.

23. Weil die Römische Kirche in vielen Stücken mit den Quackern überein kömmt; indeme sie mit diesen gar verächtlich von der H. Schrifft redet, und selbige einen todten Buchstaben nennet, indeme sie mit diesen auf die Justitiam imputatam lästert, und eine Sünden-Schmier nennet, im Gegentheil aber nur mit der Justitia inhaerente vor GOtt bestehen will; indem sie mit diesen vieler unmittelbahren Offenbahrungen und Visionen sich rühmet, da bald diesem die H. Jungfrau Maria, einem andern der H. Franciscus &c. soll erschienen seyn, und mit ihm geredet haben.

gen auch nach dem Tode in dessen Kutte sich einkleiden lassen.

22. Weil man in der Röm. Kirche zu allerhand schweren Sünden und Lastern verleitet wird; zur Hurerey, indem man zu Rom und andern Päbstischen Oertern öffentliche Huren-Häuser verstattet, und noch darzu der vermeinte Statthalter Christi, einen jährlichen Zinß davon nim̃et; zur Heucheley, durch die Lehre von dem opere operato, wenn man nur das heilige Werck verrichte, viele Pater noster und Ave Maria bethe, Wallfahrten lauffe, es möge mit oder ohne Andacht des Hertzens geschehen; zum geistlichen Hochmuth, durch die Lehre, daß man könne überflüßige Gute Wercke thun, (opera supererogationis;) zum Meineid und Treulosigkeit, durch die Lehre, daß man den Ketzern diß nicht halten dürffe, was man ihnen versprochen, wenn es gleich eydlich geschehen wäre; zum Lügen und zur Unwarheit, durch die Lehre von den reservationibus mentalibus &c.

23. Weil die Römische Kirche in vielen Stücken mit den Quackern überein kömmt; indeme sie mit diesen gar verächtlich von der H. Schrifft redet, und selbige einen todten Buchstaben nennet, indeme sie mit diesen auf die Justitiam imputatam lästert, und eine Sünden-Schmier nennet, im Gegentheil aber nur mit der Justitia inhaerente vor GOtt bestehen will; indem sie mit diesen vieler unmittelbahren Offenbahrungen und Visionen sich rühmet, da bald diesem die H. Jungfrau Maria, einem andern der H. Franciscus &c. soll erschienen seyn, und mit ihm geredet haben.

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[123/0123] gen auch nach dem Tode in dessen Kutte sich einkleiden lassen. 22. Weil man in der Röm. Kirche zu allerhand schweren Sünden und Lastern verleitet wird; zur Hurerey, indem man zu Rom und andern Päbstischen Oertern öffentliche Huren-Häuser verstattet, und noch darzu der vermeinte Statthalter Christi, einen jährlichen Zinß davon nim̃et; zur Heucheley, durch die Lehre von dem opere operato, wenn man nur das heilige Werck verrichte, viele Pater noster und Ave Maria bethe, Wallfahrten lauffe, es möge mit oder ohne Andacht des Hertzens geschehen; zum geistlichen Hochmuth, durch die Lehre, daß man könne überflüßige Gute Wercke thun, (opera supererogationis;) zum Meineid und Treulosigkeit, durch die Lehre, daß man den Ketzern diß nicht halten dürffe, was man ihnen versprochen, wenn es gleich eydlich geschehen wäre; zum Lügen und zur Unwarheit, durch die Lehre von den reservationibus mentalibus &c. 23. Weil die Römische Kirche in vielen Stücken mit den Quackern überein kömmt; indeme sie mit diesen gar verächtlich von der H. Schrifft redet, und selbige einen todten Buchstaben nennet, indeme sie mit diesen auf die Justitiam imputatam lästert, und eine Sünden-Schmier nennet, im Gegentheil aber nur mit der Justitia inhaerente vor GOtt bestehen will; indem sie mit diesen vieler unmittelbahren Offenbahrungen und Visionen sich rühmet, da bald diesem die H. Jungfrau Maria, einem andern der H. Franciscus &c. soll erschienen seyn, und mit ihm geredet haben.

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Zitationshilfe: Günther, Johann: Send-Schreiben an einen S. Theologum. Leipzig, 1711, S. 123. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_sendschreiben_1711/123>, abgerufen am 25.11.2024.