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Grimm, Jacob; Grimm, Wilhelm: Kinder und Hausmärchen. 7. Aufl. Bd. 2. Göttingen, 1857.

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Der König sprach zu seiner Tochter 'ich will ein großes Fest ansagen lassen, das drei Tage währen soll, und du sollst einen goldenen Apfel werfen: vielleicht kommt der unbekannte herbei.' Als das Fest verkündigt war, gieng der Jüngling hinaus zu dem Wald und rief den Eisenhans. 'Was verlangst du?' fragte er. 'Daß ich den goldenen Apfel der Königstochter fange.' 'Es ist so gut als hättest du ihn schon' sagte Eisenhans, 'du sollst auch eine rothe Rüstung dazu haben und auf einem stolzen Fuchs reiten.' Als der Tag kam, sprengte der Jüngling heran, stellte sich unter die Ritter und ward von niemand erkannt. Die Königstochter trat hervor und warf den Rittern einen goldenen Apfel zu, aber keiner fieng ihn als er allein, aber sobald er ihn hatte, jagte er davon. Am zweiten Tag hatte ihn Eisenhans als weißen Ritter ausgerüstet und ihm einen Schimmel gegeben. Abermals fieng er allein den Apfel, verweilte aber keinen Augenblick, sondern jagte damit fort. Der König ward bös und sprach 'das ist nicht erlaubt, er muß vor mir erscheinen und seinen Namen nennen.' Er gab den Befehl, wenn der Ritter, der den Apfel gefangen habe, sich wieder davon machte, so sollte man ihm nachsetzen und wenn er nicht gutwillig zurück kehrte, auf ihn hauen und stechen. Am dritten Tag erhielt er vom Eisenhans eine schwarze Rüstung und einen Rappen und fieng auch wieder den Apfel. Als er aber damit fortjagte, verfolgten ihn die Leute des Königs und einer kam ihm so nahe daß er mit der Spitze des Schwerts ihm das Bein verwundete. Er entkam ihnen jedoch, aber sein Pferd sprang so gewaltig daß der Helm ihm vom Kopf fiel, und sie konnten sehen daß er goldene Haare hatte. Sie ritten zurück und meldeten dem König alles.

Am andern Tag fragte die Königstochter den Gärtner nach seinem Jungen. 'Er arbeitet im Garten: der wunderliche Kautz ist auch bei dem Fest gewesen und erst gestern Abend wieder gekommen; er hat auch meinen Kindern drei goldene Äpfel gezeigt, die

Der König sprach zu seiner Tochter ‘ich will ein großes Fest ansagen lassen, das drei Tage währen soll, und du sollst einen goldenen Apfel werfen: vielleicht kommt der unbekannte herbei.’ Als das Fest verkündigt war, gieng der Jüngling hinaus zu dem Wald und rief den Eisenhans. ‘Was verlangst du?’ fragte er. ‘Daß ich den goldenen Apfel der Königstochter fange.’ ‘Es ist so gut als hättest du ihn schon’ sagte Eisenhans, ‘du sollst auch eine rothe Rüstung dazu haben und auf einem stolzen Fuchs reiten.’ Als der Tag kam, sprengte der Jüngling heran, stellte sich unter die Ritter und ward von niemand erkannt. Die Königstochter trat hervor und warf den Rittern einen goldenen Apfel zu, aber keiner fieng ihn als er allein, aber sobald er ihn hatte, jagte er davon. Am zweiten Tag hatte ihn Eisenhans als weißen Ritter ausgerüstet und ihm einen Schimmel gegeben. Abermals fieng er allein den Apfel, verweilte aber keinen Augenblick, sondern jagte damit fort. Der König ward bös und sprach ‘das ist nicht erlaubt, er muß vor mir erscheinen und seinen Namen nennen.’ Er gab den Befehl, wenn der Ritter, der den Apfel gefangen habe, sich wieder davon machte, so sollte man ihm nachsetzen und wenn er nicht gutwillig zurück kehrte, auf ihn hauen und stechen. Am dritten Tag erhielt er vom Eisenhans eine schwarze Rüstung und einen Rappen und fieng auch wieder den Apfel. Als er aber damit fortjagte, verfolgten ihn die Leute des Königs und einer kam ihm so nahe daß er mit der Spitze des Schwerts ihm das Bein verwundete. Er entkam ihnen jedoch, aber sein Pferd sprang so gewaltig daß der Helm ihm vom Kopf fiel, und sie konnten sehen daß er goldene Haare hatte. Sie ritten zurück und meldeten dem König alles.

Am andern Tag fragte die Königstochter den Gärtner nach seinem Jungen. ‘Er arbeitet im Garten: der wunderliche Kautz ist auch bei dem Fest gewesen und erst gestern Abend wieder gekommen; er hat auch meinen Kindern drei goldene Äpfel gezeigt, die

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[249/0261] Der König sprach zu seiner Tochter ‘ich will ein großes Fest ansagen lassen, das drei Tage währen soll, und du sollst einen goldenen Apfel werfen: vielleicht kommt der unbekannte herbei.’ Als das Fest verkündigt war, gieng der Jüngling hinaus zu dem Wald und rief den Eisenhans. ‘Was verlangst du?’ fragte er. ‘Daß ich den goldenen Apfel der Königstochter fange.’ ‘Es ist so gut als hättest du ihn schon’ sagte Eisenhans, ‘du sollst auch eine rothe Rüstung dazu haben und auf einem stolzen Fuchs reiten.’ Als der Tag kam, sprengte der Jüngling heran, stellte sich unter die Ritter und ward von niemand erkannt. Die Königstochter trat hervor und warf den Rittern einen goldenen Apfel zu, aber keiner fieng ihn als er allein, aber sobald er ihn hatte, jagte er davon. Am zweiten Tag hatte ihn Eisenhans als weißen Ritter ausgerüstet und ihm einen Schimmel gegeben. Abermals fieng er allein den Apfel, verweilte aber keinen Augenblick, sondern jagte damit fort. Der König ward bös und sprach ‘das ist nicht erlaubt, er muß vor mir erscheinen und seinen Namen nennen.’ Er gab den Befehl, wenn der Ritter, der den Apfel gefangen habe, sich wieder davon machte, so sollte man ihm nachsetzen und wenn er nicht gutwillig zurück kehrte, auf ihn hauen und stechen. Am dritten Tag erhielt er vom Eisenhans eine schwarze Rüstung und einen Rappen und fieng auch wieder den Apfel. Als er aber damit fortjagte, verfolgten ihn die Leute des Königs und einer kam ihm so nahe daß er mit der Spitze des Schwerts ihm das Bein verwundete. Er entkam ihnen jedoch, aber sein Pferd sprang so gewaltig daß der Helm ihm vom Kopf fiel, und sie konnten sehen daß er goldene Haare hatte. Sie ritten zurück und meldeten dem König alles. Am andern Tag fragte die Königstochter den Gärtner nach seinem Jungen. ‘Er arbeitet im Garten: der wunderliche Kautz ist auch bei dem Fest gewesen und erst gestern Abend wieder gekommen; er hat auch meinen Kindern drei goldene Äpfel gezeigt, die

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Zitationshilfe: Grimm, Jacob; Grimm, Wilhelm: Kinder und Hausmärchen. 7. Aufl. Bd. 2. Göttingen, 1857, S. 249. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grimm_maerchen02_1857/261>, abgerufen am 29.11.2024.